Zulassung zu Masterstudien mit Abschluss der Universität Wien

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren für Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • der Universität Wien

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob das gewünschte Masterstudium fachgleich (= konsekutiv, jedenfalls fachlich in Frage kommend) ist oder nicht.

Bild Hauptgebäude der Uni Wien

© Alex Schuppich

 Fachgleich oder nicht?

"Fachgleich" (= "konsekutiv" oder "jedenfalls fachlich in Frage kommend") bedeutet z. B. Bachelorabschluss Mathematik und Masterstudium Mathematik.

Ob ein Studium fachgleich ist oder weitere Voraussetzungen (z. B. qualitative Zulassungsbedingungen, Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum Masterstudium erforderlich  sind, finden Sie im Curriculum des Masterstudiums bzw. im Master Access Guide.

 Hinweis zu jedenfalls fachlich in Frage kommenden Masterstudien

Für Absolvent*innen der Universität Wien die ein jedenfalls fachlich in Frage kommendes Masterstudium gemäß Curriculum studieren möchten, ist die Antrags- und Zulassungsfrist für das Wintersemester 2024/25 von 10. Juni bis 31. Oktober 2024. Die Antrags- und Zulassungsfrist für das Sommersemester 2025 ist von 11. November 2024 bis 31. März 2025.

Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich. 

 Fristen und Termine

Fristen EU/EWR

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Fristen Nicht-EU/EWR

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Fachgleiche Studien

  1. Voraussetzung für den Antrag ist, dass Ihr SSC den Bachelorabschluss eingetragen hat. Loggen Sie sich innerhalb der Antragsfrist in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".
  2. Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail erhalten.
  3. Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald dieser in u:space als "eingelangt am" gemeldet ist.

Besonderheit: Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich. 

Nicht-fachgleiche Studien

Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space

Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Laden Sie etwaige laut Curriculum vorgeschriebene Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (z. B. Nachweis der Englischkenntnisse). Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.

Schritt 2: Auf den Zulassungsbescheid warten

Warten Sie auf den Zulassungsbescheid. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch verschiedene Stellen innerhalb der Universität nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Sie erhalten den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse.

Schritt 3: Zulassung zum Studium

Die Zulassung kann entweder

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen,
  • mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen oder
  • aufgrund von mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester. Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist.

Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder eines der folgenden Semester über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.

 FAQ

/

  • Kann ich mit einem fachgleichen Bachelorabschluss der Universität Wien auch nach Ende der Zulassungsfrist zugelassen werden (tagesaktuelle Zulassung)?
  • Ist mein Studium fachgleich?

    Ob ihr Studium fachgleich ist, können Sie im Curriculum des Masterstudiums Ihrer Wahl nachlesen bzw. im Master Access Guide.

    Achtung: Wenn Sie ein Bachelor Lehramtsstudium an der Universität Wien abgeschlossen haben, ist nur das Lehramt Masterstudium mit den gleichen Unterrichtsfächern fachgleich.

  • Was ist ein Zulassungsbescheid?

    Wenn Sie einen Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudium stellen und kein fachgleiches Bachelorstudium abgeschlossen haben, muss die Studienzulassung überprüfen, ob Sie mit Ihrem Bachelorstudium die nötigen Vorkenntnisse besitzen, um zu Ihrem gewählten Masterstudium zugelassen werden können. Sobald die Überprüfung beendet ist, erhalten Sie entweder einen positiven oder negativen Bescheid.

    Mit einem negativen Bescheid können Sie nicht zugelassen werden. Mit einem positiven Bescheid können Sie zugelassen werden, müssen aber unter Umständen Ergänzungsprüfungen bis zum Ende des zweiten Semester absolvieren, wennn festgestellt wird, dass wesentliche fachlichen Unterschiede bestehen.

  • Kann ich den Antrag auf Zulassung stellen, wenn der Studienabschluss noch nicht in u:space eingetragen wurde?

    Nein, das ist leider nicht möglich. Das System erkennt, dass noch kein Studienabschluss eingetragen wurde.

  • Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?

    Sie müssen den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung nur hochladen, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium nach Ende der Antragsfrist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige stellen.

  • Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?

    Der Nachweis hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie angehören.

  • Muss ich bei der Antragstellung meine Studienabschlussdokumente hochladen?

    Nein, wenn Sie Ihr Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien abgeschlossen haben, sind diese bereits im System gespeichert (Status in u:space: "bestätigt"). Eventuell erforderliche weitere Dokumente (z.B. Sprachnachweise) laden Sie bitte in dem dafür vorgesehenen Feld hoch.

  • Ich habe ein englischsprachiges Studium abgeschlossen, warum muss ich in u:space einen Englischnachweis hochladen?

    Das System erkennt nicht, in welcher Sprache ein Studium absolviert wurde. Der Englischnachweis ist bei vielen Masterstudien ein Pflichtfeld, das befüllt werden muss. Bitte laden Sie an der Stelle „Sprachnachweis Englisch B2“ oder „Sprachnachweis Englisch C1“ Ihr Diploma Supplement, aus dem die Unterrichtssprache hervorgeht oder eine Bestätigung Ihrer Universität über die Unterrichtssprache, hoch.

  • Können meine Prüfungen aus anderen Studien/von anderen Hochschulen anerkannt werden?

    Einen Antrag auf Anerkennung können Sie in dem/der für Ihr Studium zuständigen StudienServiceCenter (SSC)/StudienServiceStelle (SSS) stellen.

    Der Antrag auf Anerkennung ist möglich, sobald Sie für das Studium, für das Sie die Anerkennung beantragen, zugelassen sind.

  • Ich möchte Bildungskarenz beantragen und brauche dafür den Bescheid.

    Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung eines Antrags auf Zulassung zum Studium mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Berücksichtigen Sie das bei der Wahl des Zeitpunktes der Antragstellung zur Bildungskarenz. Ein Schnellverfahren kann keinesfalls stattfinden.

    Einen Antrag auf Zulassung können Sie auch schon stellen, wenn Sie noch keine Zusage für die Bildungskarenz von Ihrer Arbeitsstelle haben.

  • Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen, was muss ich jetzt tun? Bin ich jetzt schon zugelassen?

    Mit Erhalt des Zulassungsbescheides sind Sie noch nicht zum Studium zugelassen. Für den Abschluss des Zulassungsverfahrens lesen Sie bitte die Information über die nächsten erforderlichen Schritte im E-Mail, welches Sie mit dem Bescheid erhalten haben, durch.

  • Kann ich für das aktuelle Semester zugelassen werden, das Studium aber erst im nächsten Semester beginnen?

    Mit dem Online-Erstzulassungstermin und der Einzahlung des Studien-/ÖH-Beitrags bestätigen Sie den Wunsch, im aktuellen Semester zugelassen zu werden. Sollten Sie erst in einem der folgenden Semester zugelassen werden wollen, schließen Sie das Zulassungsverfahren zu einem späteren Zeitpunkt ab.

    Der Zulassungsbescheid für Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren ist gültig, solange sich das Curriculum nicht ändert. D.h. Sie müssen nicht in dem Semester zugelassen werden, für das Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben.

  • Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?

    Ihr Bescheid ist so lange gültig, wie das Studium an der Universität Wien angeboten wird bzw. es keine grundlegende Änderungen im Curriculum gibt.

    Für Masterstudien mit Aufnahmeverfahren ist der Bescheid zwei Semester gültig.

  • Wie schließe ich mein Studium?
  • Wie nehme ich mein Studium wieder auf?