Zulassung zu Masterstudien mit Abschluss der Universität Wien

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren für Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • der Universität Wien

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob das gewünschte Masterstudium fachgleich (= konsekutiv, jedenfalls fachlich in Frage kommend) ist oder nicht.

Bild Hauptgebäude der Uni Wien

© Alex Schuppich

 Fachgleich oder nicht?

"Fachgleich" (= "konsekutiv" oder "jedenfalls fachlich in Frage kommend") bedeutet z. B. Bachelorabschluss Mathematik und Masterstudium Mathematik.

Ob ein Studium fachgleich ist oder weitere Voraussetzungen (z. B. qualitative Zulassungsbedingungen, Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum Masterstudium erforderlich  sind, finden Sie im Curriculum des Masterstudiums bzw. im Master Access Guide.

 Fristen und Termine

Fristen EU/EWR

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2023/24:

  • Antragsfrist: 15. Juni bis 5. September 2023
  • Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Hinweis: Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich. 

Fristen Nicht-EU/EWR

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Wintersemester 2023/24:

  • Antragsfrist: 15. Juni bis 31. Juli 2023
  • Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Fachgleiche Studien

  1. Voraussetzung für den Antrag ist, dass Ihr SSC den Bachelorabschluss eingetragen hat. Loggen Sie sich innherhalb der Antragsfrist in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".
  2. Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail erhalten.
  3. Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald dieser in u:space als "eingelangt am" gemeldet ist.

Besonderheit: Tagesaktuelle Zulassung zum fachgleichen Masterstudium

Sie können während des laufenden Semesters tagesaktuell (= am Tag nach der letzten Prüfung) zu fachgleichen Masterstudien zugelassen werden, wenn:

  • das SSC Ihren Studienabschluss eingetragen hat und
  • Sie den Studien/ÖH-Beitrag vor dem Ende der Zulassungsfrist des laufenden Semesters bezahlt haben.

Möglichkeit 1: Die Zulassung erfolgt für das Wintersemester rückwirkend bis 28. Februar, für das Sommersemester rückwirkend bis 30. September. Schreiben Sie uns über den Servicedesk, dass Sie für das Sommersemester zugelassen werden möchten.

Beispiel: Sie haben am 4. April Ihr Studium (Datum der letzten Prüfung) abgeschlossen. Das SSC hat den Studienabschluss am 2. Mai eingetragen. Die Zulassung erfolgt rückwirkend mit 5. April.

Möglichkeit 2: Mit Beginn der Zulassungsfrist des anschließenden Semesters können Sie wählen, ob Sie für das vergangene oder das folgende Semester zugelassen werden möchten. Falls Sie sich für die tagesaktuelle Zulassung im Wintersemester entscheiden, schreiben Sie uns das über den Servicedesk. Wollen Sie für das Sommersemester zugelassen werden, stellen Sie einen Antrag auf Zulassung über u:space.

Beispiel: Sie haben das Bachelorstudium am 25. Jänner (Datum der letzten Prüfung) abgeschlossen. Das SSC hat den Studienabschluss am 20. Februar eingetragen. Sie können wählen, ob Sie noch für das laufende Wintersemester (rückwirkend mit 26. Jänner) oder für das folgende Sommersemester (Beginn 1. März) zum fachgleichen Masterstudium zugelassen werden wollen.

Nicht-fachgleiche Studien

Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space

Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Laden Sie etwaige laut Curriculum vorgeschriebene Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (z. B. Nachweis der Englischkenntnisse). Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.

Schritt 2: Auf den Zulassungsbescheid warten

Warten Sie auf den Zulassungsbescheid. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch verschiedene Stellen innerhalb der Universität nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Sie erhalten den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse.

Schritt 3: Zulassung zum Studium

Die Zulassung kann entweder

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen,
  • mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen oder
  • aufgrund von mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester. Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist.

Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder eines der folgenden Semester über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.

 FAQ

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Kann ich mit einem fachgleichen Bachelorabschluss der Universität Wien auch nach Ende der Zulassungsfrist zugelassen werden (tagesaktuelle Zulassung)?
Ist mein Studium fachgleich?
Was ist ein Zulassungsbescheid?
Kann ich den Antrag auf Zulassung stellen, wenn der Studienabschluss noch nicht in u:space eingetragen wurde?
Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?
Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?
Muss ich bei der Antragstellung meine Studienabschlussdokumente hochladen?
Ich habe ein englischsprachiges Studium abgeschlossen, warum muss ich in u:space einen Englischnachweis hochladen?
Können meine Prüfungen aus anderen Studien/von anderen Hochschulen anerkannt werden?
Ich möchte Bildungskarenz beantragen und brauche dafür den Bescheid.
Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen, was muss ich jetzt tun? Bin ich jetzt schon zugelassen?
Kann ich für das aktuelle Semester zugelassen werden, das Studium aber erst im nächsten Semester beginnen?
Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?
Wie schließe ich mein Studium?
Wie nehme ich mein Studium wieder auf?