Visiting Master
Masterstudierende anderer Universitäten können ein Semester als "Visiting Master" an der Universität Wien studieren. Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum gewünschten Masterstudium über u:space innerhalb der Antragsfrist.
Masterstudien, in denen Aufnahmeverfahren vorgesehen sind, können nicht im Rahmen von Visiting Master studiert werden.
Erforderliche Dokumente
als JPEG- oder PNG-Datei:
- Ihren Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite)
als einzelne PDF-Dateien:
- Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau A2 (bei Antrag für ein deutschsprachiges Masterstudium)
- Ihre Studienabschlussurkunde(n) und Ihre Notentranscripts mit den für Ihr Land vorgeschriebenen Beglaubigungen
- Antragsformular und Empfehlungsschreiben (PDF) des*der Betreuer*in bzw. des zuständigen akademischen Organs an der Heimatuniversität
- Nachweis der Deutsch- bzw. Englischkenntnisse und anderer im Curriculum vorgeschriebener Voraussetzungen
Fristen
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: 23. Juni bis 5. September 2025
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Antragsfrist: 13. November 2025 bis 5. Februar 2026
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Das Empfehlungsschreiben muss beinhalten, dass der Besuch der konkreten Lehrveranstaltungen oder die Nutzung von Einrichtungen (z. B. Sammlungen) an der Universität Wien für den Abschluss des Masterstudiums sinnvoll und erforderlich ist (mit einer kurzen Begründung) und entsprechend für den Studienfortschritt an der Heimatuniversität anerkannt werden.
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
Bereiten Sie bereits vor Beginn der Antragsfrist alle erforderlichen Dokumente im jeweiligen Dateiformat vor. Scannen Sie die Dokumente. Erstellen Sie mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl PDF-Dateien und fügen Sie mehrere Seiten eines Dokuments in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Bachelorzeugnis + Transcripts + Beglaubigung + Übersetzung). Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
Schritt 2: Antrag auf Zulassung in u:space
Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an, den Sie in Ihrem weiteren Studium benötigen.
Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".
Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, schreiben Sie über das Kontaktformular (Thema: "Masterstudien") eine Nachricht mit dem Betreff "Visiting Master".
Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten
Die Studienzulassung überprüft Ihren Antrag auf Vollständigkeit. Sie werden nach der Bearbeitung per E-Mail verständigt. Aus organisatorischen Gründen kann über den Stand der Bearbeitung keine Auskunft erteilt werden.
Schritt 4: Zulassung zum Studium
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren.
Der Zulassungsbescheid gilt für ein Semester und kann ausnahmslos in dem von Ihnen beantragten Semester eingelöst werden. Die Zulassung als Visiting Master ist nur einmal möglich.
Beachten Sie, dass
- Ihre Deutschkenntnisse in Ihrem eigenen Interesse höher als Niveau A2 sein sollten (die Unterrichts- und Prüfungssprache in vielen Studien ist Deutsch),
- die Teilnahme in Lehrveranstaltungen nur erfolgen kann, wenn genügend freie Plätze vorhanden sind,
- Sie befristet (nur für ein Semester) an der Universität Wien zugelassen sind,
- Sie selbst die erforderlichen Vorkehrungen bezüglich Einreise und Visum, Aufenthaltskosten, Wohnung, Versicherung etc. treffen müssen,
- Sie den laut Ihrer Staatsangehörigkeit vorgeschriebenen Studienbeitrag zahlen müssen.
Wenn Sie nach diesem Semester an der Universität Wien weiterstudieren möchten, müssen Sie erneut einen Antrag auf Zulassung zum Studium mit allen erforderlichen Dokumenten stellen.