Zulassung zum Bachelorstudium

Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit

  • Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
  • Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher

Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zu einem Studium in u:space fristgerecht, warten Sie auf den Zulassungsbescheid und schließen Sie das Zulassungsverfahren persönlich ab.

 Fristen

EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Anmeldung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU).

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau C1 oder höher zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • bei Reifezeugnissen aus dem Iran, der Türkei bzw. China: Hochschulaufnahmeprüfung (Konkûr, ÖSYS bzw. Gaokao)
  • ggf. Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

 

 

Schritt 1: Durchführen des Online-Self-Assessment (OSA)

Das Online-Self-Assessment (OSA) dient Ihrer Selbsteinschätzung. Sie erfahren, inwiefern das gewählte Studium Ihren Erwartungen und Interessen entspricht und erhalten ein ausführliches Feedback. Nehmen Sie sich für die Durchführung ein bis zwei Stunden Zeit. Das OSA erfordert keine inhaltliche Vorbereitung, wird nicht bewertet und wirkt sich nicht auf den Erhalt eines Studienplatzes aus.

Nach Abschluss des OSA erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.

Schritt 2: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente

Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).

Schritt 3: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. 
  3. Geben Sie den OSA-Code ein. 
  4. Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".

Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".

Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.

 Registrierung in u:space

Schritt 4: Zulassung zum Studium

Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch (falls Sie noch kein C1 Zertifikat hochgeladen haben) auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen, bevor Sie mit dem Studium beginnen können. Gegebenenfalls können noch andere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden. 

Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.

Möglichkeit 1: 

Ihnen werden im Zulassungsbescheid Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.

  1. Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
  2. Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool. 
    Alle Informationen zur Terminbuchung
    Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Ergänzungsprüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail.
  3. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben.

 

Möglichkeit 2:

In Ihrem Zulassungsbescheid werden keine Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben.

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
    Alle Informationen zur Terminbuchung
  2. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Schritt 5: Bestellen der u:card und Semesterplanung

Sobald der Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden, können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.

 FAQ

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  • Ich habe eine EU/EWR-Staatsangehörigkeit und mein Reifezeugnis ist aus einem Drittstaat. Brauche ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?

    Nein, Sie benötigen keinen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung um Ihren Antrag auf Zulassung zu stellen.

  • Was gilt als Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung?

    Der Nachweis hängt davon ab, welcher Personengruppe Sie angehören.

  • Muss ich einen Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung hochladen?

    Sie müssen den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung nur hochladen, wenn Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium nach Ende der Antragsfrist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige stellen.

  • Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Unterrichtssprache für alle Bachelor-/Diplomstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren der Universität Wien Deutsch. Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher, für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.

  • Muss ich mich auf das OSA vorbereiten? Wie lange dauert es und wird es bewertet?

    Auf das OSA müssen Sie sich nicht vorbereiten. Es dient der Selbsteinschätzung.

    Für die Bearbeitung werden Sie je nach OSA zwischen 30 und 70 Minuten benötigen. Es gibt aber keine Zeitbegrenzung, Sie können sich so viel Zeit nehmen, wie Sie möchten.

    Das Ergebnis des OSA ist nur für Sie persönlich einsehbar. Es wird nicht benotet.

  • Ich habe das Online-Self-Assessment abgebrochen. Kann ich es noch einmal machen?

    Sie können das OSA abbrechen und später damit fortfahren. Dies wird jedoch nicht empfohlen.

  • Kann ich das Online-Self-Assessment jederzeit machen?

    Ja, Sie können das OSA jederzeit durchführen. Der OSA-Code ist 18 Monate lang gültig.

  • Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?

    Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.

  • Ich habe das OSA früher schon einmal absolviert. Muss ich es noch einmal machen?

    Wenn der OSA-Code nicht älter als 18 Monate ist und Sie damit noch keinen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, können Sie diesen verwenden. 

  • Mein Reifezeugnis ist aus Pakistan. Was muss ich beachten?

    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Pakistan stammt, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben eine mindestens 12-jährige Schule besucht und
    • Sie haben die Intermediate Examination/das Higher Secondary Certificate abgeschlossen und
    • Sie haben in Grade 10, 11 und 12 jeweils einen guten Notendurchschnitt von A oder B (Erfolgsquote min. 80 %) erreicht und
    • Sie haben in Grade 12 folgende Unterrichtsfächer gemäß § 64 Abs 2 UG absolviert:
      • zwei Sprachen
      • Mathematik
      • ein naturwissenschaftliches Fach
      • ein geisteswissenschaftliches Fach
      • ein allgemeinbildendes Fach

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Mein Reifezeugnis ist aus Afghanistan oder Bangladesch. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie nur ein Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch haben, können Sie nicht zu einem Bachelor- oder Diplomstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Das Reifezeugnis aus Afghanistan (12-Grade Graduation Certificate) bzw. das Reifezeugnis aus Bangladesch (Higher Secondary Certificate) reichen nicht für den Nachweis der allgemeinen Universitätsreife aus. Die Unterschiede zu einem Reifezeugnis aus Österreich sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.


    Wenn Ihr Reifezeugnis aus Afghanistan oder Bangladesch stammt und Sie bereits ein Bachelorstudium studiert oder abgeschlossen haben, können Sie einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Jeder Antrag muss individuell geprüft werden. Stellen Sie nur einen Antrag, wenn Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben die 12-Grade Graduation Certification (Afghanistan) bzw. das Higher Secondary Certificate (Bangladesch) positiv abgeschlossen und
    • Sie können Studienjahre und Prüfungsleistungen aus einem Vollzeitstudium an einer anerkannten Bildungseinrichtung nachweisen.

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.

  • Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?

    Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:

    Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:

    1. eine Sprache
    2. Mathematik
    3. einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
    4. ein geisteswissenschaftliches Fach

    Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced  Level"  (=A-Level) abgelegt worden sein.

    Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE  "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.

    Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.

    Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen

  • Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.