Zulassung zum Bachelorstudium
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit
- Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land und
- Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1
Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zu einem Studium in u:space fristgerecht, warten Sie auf den Zulassungsbescheid und schließen Sie das Zulassungsverfahren persönlich ab.
Fristen
EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Wintersemester 2025/26:
- Antragsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Anmeldung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Beachten Sie die Infos zu Reifezeugnissen aus Nicht-EU/EWR-Ländern. Bei manchen Ländern (z. B. Iran, Türkei, China, ...) benötigen Sie auch einen Nachweis über Ihre Hochschulaufnahmeprüfung.
- Ihre Stundentafel ("list of subjects") im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- allfällige Transkripte/Sammelzeugnisse/Diplome im Original (falls Sie schon studiert haben)
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- gegebenenfalls Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
Um den Antrag auf Zulassung zum Studium möglichst bald stellen zu können, bereiten Sie die erforderlichen Dokumente noch vor Fristbeginn vor.
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z.B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses inklusive Beglaubigung und Übersetzung).
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab, wählen Sie das gewünschte Studium aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".
Der Status Ihres Antrages ist jetzt "gestellt".
Ihr Antrag auf Zulassung zum Studium kann nun von der Studienzulassung bearbeitet werden. Aufgrund der großen Menge an Anträgen kann es mehrere Wochen dauern, bis Sie den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse erhalten.
Registrierung in u:space
Schritt 3: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
Mit Ihrem Zulassungsbescheid erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren und darüber, ob Sie neben Deutsch auch Ergänzungsprüfungen wie Mathematik, Englisch oder Geschichte/Geographie im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) ablegen müssen bevor Sie mit dem Studium beginnen können. Gegebenenfalls können noch andere Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden.
Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail gemeinsam mit dem Zulassungsbescheid erhalten haben, und melden Sie sich für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an.
Schritt 4: Zulassung zum Studium
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Buchen Sie nach der Anmeldung im VWU bis spätestens Ende der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur im VWU Ergänzungsprüfungen machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail. - Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie alle Ergänzungsprüfungen absolviert haben.
FAQ
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Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?
Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist eine der Zulassungsvoraussetzungen für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch.
Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.
Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.
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Ich habe GCE ("britische A-Levels"). Was muss ich beachten?
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist möglich, wenn Sie durch das GCE folgende Voraussetzungen erfüllen:
Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
- eine Sprache
- Mathematik
- einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
- ein geisteswissenschaftliches Fach
Mindestens DREI Unterrichtsgegenstände müssen im GCE "Advanced Level" (=A-Level) abgelegt worden sein.
Das vierte Fach kann auf dem Niveau des GCE "Advanced Subsidary Level" (=AS-Level) oder auf dem Niveau des GCSE/IGCSE bestanden worden sein.
Ein A-Level im Unterrichtsfach Deutsch kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.
Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen
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Wie lange ist der Zulassungsbescheid gültig?
Ihr Zulassungsbescheid ist zwei Semester gültig, wenn
- sich das Curriculum nicht ändert und
- es in diesem Zeitraum keine anderen studienrechtlichen Änderungen gibt.
Das heißt: Sie können innerhalb der Zulassungsfrist jenes Semesters, für das Sie die Zulassung beantragt haben oder des darauf folgenden Semesters zugelassen werden. Danach müssen Sie einen neuen Antrag auf Zulassung zum gewünschten Studium stellen.
Ihr Bescheid für ein Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren wurde in der Zeit von Sommersemester 2019 bis Wintersemester 2024/25 ausgestellt? In dem Fall ist er unbegrenzt gültig, sofern er keine anderen Vermerke enthält und das Studium noch unter denselben Zulassungsvoraussetzungen an der Universität Wien angeboten wird.
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Kann ich schon vor dem Antrag auf Zulassung wissen, ob und welche Ergänzungsprüfungen ich machen muss?
Das ist leider nicht möglich, da erst bei der Überprüfung Ihrer Dokumente festgelegt wird, ob und welche Ergänzungsprüfungen Sie machen müssen.
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Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?
Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.