Ausnahmen vom Aufnahme-/Eignungsverfahren
Fristen
Wintersemester 2023/24:
- Antragsfrist: 15. Juni bis 5. September 2023
- Zulassungsfrist: 10. Juli bis 31. Oktober 2023
Sommersemester 2024:
- Antragsfrist: 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
- Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
Vorläuferstudien
Sie waren für ein Studium, in dem ein Aufnahme-/Eignungsverfahren möglich ist, bereits einmal an der Universität Wien zugelassen und haben dieses Studium unterbrochen? Eine Wiederaufnahme des gleichen Studiums ist ohne Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren möglich (außer beim Bachelorstudium Psychologie).
Schicken Sie uns innerhalb der Antragsfrist eine Nachricht mit einem Scan Ihres Studierendenausweises/eines amtlichen Lichtbildausweises im Anhang über unser Kontaktformular. Wählen Sie dort den Bereich "Bachelor-Diplomstudien" (Wiederaufnahme).
Studienwechsel und zusätzliches Studium
- Sie sind für das Studium Betriebswirtschaft oder Internationale Betriebswirtschaft an der Universität Wien zugelassen und wollen entweder zwischen diesen beiden Studien wechseln oder eines der beiden zusätzlich studieren?
- Sie sind für das Studium Informatik oder Wirtschaftsinformatik an der Universität Wien zugelassen und wollen entweder zwischen diesen beiden Studien wechseln oder eines der beiden zusätzlich studieren?
- Sie sind für das Studium Politikwissenschaft, Soziologie oder Kultur- und Sozialanthropologie an der Universität Wien zugelassen und wollen entweder zwischen diesen Studien wechseln oder eines oder zwei zusätzlich studieren?
Sie müssen nicht erneut am Aufnahmeverfahren teilnehmen.
Für den Antrag auf Studienwechsel bzw. Zulassung zu einem zusätzlichen Studium schreiben Sie uns innerhalb der Antragsfrist über den Servicedesk.
Geben Sie uns bei einem Studienwechsel jenes Studium, das Sie schließen lassen möchten, und jenes, das Sie künftig studieren wollen, über den Servicedesk (Thema Studienwechsel) bekannt.
Für die Zulassung zu einem zusätzlichen Studium nennen Sie dieses in einer Nachricht an den Servicedesk (Thema zusätzliches Studium).
Studierende der Rechtswissenschaften an einer anderen Universität
Ausgenommen vom Aufnahmeverfahren des Diplomstudiums Rechtswissenschaften sind Studieninteressierte, die zu rechtswissenschaftlichen Studien an anerkannten Bildungseinrichtungen zugelassen sind/waren und bereits 60 ECTS-Punkte an Prüfungsleistungen nachweisen. Diese 60 ECTS-Punkte müssen für Pflicht- und Wahlpflichtfächer bzw. Pflichtmodule des Diplomstudiums Rechtswissenschaften an der Universität Wien anerkennbar sein. Anhand dieser Liste können Sie vorab überprüfen, ob Sie über ausreichend anerkennbare ECTS verfügen.
Führen Sie folgende Schritte durch:
- Schritt 1: E-Mail an SSC Rechtswissenschaften senden
Schicken Sie bis spätestens 29. August 2023 jene Zeugnisse, die die 60 ECTS nachweisen und den Scan eines Lichtbildausweises per E-Mail an anerkennung.rewi@univie.ac.at. Die 60 ECTS müssen zu diesem Zeitpunkt bereits positiv absolviert worden sein.
Nach der Überprüfung erhalten Sie bei Vorliegen der 60 ECTS eine entsprechende Bestätigung vom StudienServiceCenter Rechtswissenschaften per E-Mail.
Wenn Ihnen bei Überprüfung der eingereichten Unterlagen keine 60 ECTS anerkannt werden können, erhalten Sie eine entsprechende Information per E-Mail. In diesem Fall müssen Sie das Aufnahmeverfahren für das Diplomstudium Rechtswissenschaften zum nächsten möglichen Zeitpunkt durchlaufen. - Schritt 2: Anlegen des u:account
Legen Sie bis spätestens 5. September 2023 in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. - Schritt 3: Antrag über den Servicedesk stellen
Schicken Sie uns die Bestätigung des SSC Rechtswissenschaften sowie Scans Ihrer für die Zulassung zum Studium erforderlichen Dokumente als ein PDF-Dokument bis spätestens 5. September 2023 über den Servicedesk der Universität Wien. Sie erhalten danach weitere Informationen per E-Mail.
Lehramtsstudierende
Studierende bzw. Absolvent*innen
- eines Bachelorstudiums Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung)
- des Studiums Wirtschaftspädagogik
- des Studiums Religionspädagogik
an einer anerkannten Bildungseinrichtung eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz müssen das Eignungsverfahren für das Lehramtsstudium nicht durchlaufen.
Als Nachweis dient die aktuelle Studienbestätigung der Universität bzw. Pädagogischen Hochschule oder das Abschlussdiplom.
Wenn Sie an einer anderen Bildungseinrichtung eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz studieren/abgeschlossen haben, legen Sie in u:space einen u:account an, loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. Schicken Sie uns über unser Kontaktformular (wählen Sie "Aufnahme-/Eignungsverfahren") die entsprechenden Nachweise und Ihr Reifezeugnis als eine PDF-Datei und geben Sie die gewünschten Unterrichtsfächer bekannt. Achtung: Für das Unterrichtsfach Bewegung und Sport schicken Sie Ihre entsprechende Studienbestätigung bitte auch an ssc.sportwissenschaft@univie.ac.at.
Weiters sind Sie von der Teilnahme am Eignungsverfahren ausgenommen, wenn Sie
- das Lehramtsstudium an der Universität Wien unterbrochen haben und wieder aufnehmen,
- Unterrichtsfächer wechseln,
- sich dem aktuellen Curriculum freiwillig unterstellen oder
- von Amts wegen dem aktuellen Curriculum unterstellt werden (z. B. bei Auslaufen des Curriculums).
Wenn Sie an der Universität Wien Lehramt studieren/abgeschlossen haben, schicken Sie uns innerhalb der Antragsfrist über unser Kontaktformular (wählen Sie Aufnahme-/Eignungsverfahren) die entsprechenden Nachweise und Ihr Reifezeugnis als eine PDF-Datei und geben Sie die gewünschten Unterrichtsfächer bekannt.
Aktive Lehrer*innen
Personen, die in einer mit Öffentlichkeitsrecht ausgestatteten Schule der Primar-/Sekundarstufe innerhalb eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz als Lehrer*innen arbeiten, müssen am Eignungsverfahren für das Lehramtsstudium nicht teilnehmen.
Als Nachweis dient eine Bestätigung der Schulleitung.
Legen Sie in u:space einen u:account an, loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab. Schicken Sie die Bestätigung der Schulleitung und Ihr Reifezeugnis/Studienabschluss innerhalb der Antragsfrist über unser Kontaktformular (wählen Sie Aufnahme-/Eignungsverfahren).
Eignungsverfahren an einer anderen österreichischen Universität absolviert
Personen, die bereits ein Eignungsverfahren für ein Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) an einer österreichischen Universität oder Pädagogischen Hochschule erfolgreich durchlaufen haben, müssen am Eignungsverfahren für Lehramtsstudien des gleichen Studienjahres an der Universität Wien nicht mehr teilnehmen.
Das gilt auch für Personen, die das Eignungsverfahren Bachelorstudium Lehramt Sekundarstufe (Allgemeinbildung) folgender Universitäten erfolgreich durchlaufen haben und das künstlerische Unterrichtsfach mit einem Unterrichtsfach der Universität Wien kombinieren möchten:
- Universität für Musik und Darstellende Kunst Wien
- Universität für angewandte Kunst Wien
- Akademie der bildenden Künste Wien
Wenn eines Ihrer Unterrichtsfächer von einer der oben genannten Universitäten angeboten wird, legen Sie in u:space einen u:account an und schließen Sie die Registrierung ab. Es ist nicht möglich, in u:space einen Antrag auf Zulassung zu einem bestimmten Unterrichtsfach zu stellen.
Sie müssen zuerst von der anderen Universität zugelassen werden, erst dann erfolgt die Zulassung an der Universität Wien.
Neben den für die Zulassung zum Studium erforderlichen Dokumenten müssen Sie auch noch das Studienblatt oder die Studienbestätigung der anderen Uni innerhalb der Zulassungsfrist vorweisen.
Reservieren Sie dazu einen Termin über unser Terminvereinbarungs-Tool. Die Zulassung erfolgt online über Videochat.
Mobilitätsstudierende
Studieninteressierte folgender Mobilitätsprogramme müssen nicht am Aufnahme-/Eignungsverfahren teilnehmen:
- Erasmus+
- Non-EU Student Exchange Programme (früher Joint Study)
- CEEPUS
Ihre Ansprechstelle an der Universität Wien ist das International Office.