Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/ Eignungsverfahren

 

Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen für den Antrag und Zulassung zum ordentlichen Studium für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren im Überblick.

  • Für Personen, die den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen möchten, gelten die Fristen des Vorstudienlehrgangs.
  • Wenn Sie vom Aufnahme-/Eignungsverfahren ausgenommen sind, gelten abweichende Antrags- und Zulassungsfristen.
  • Für die Zulassung zu allen Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren müssen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Das gilt auch, wenn der schriftliche Test nicht stattfindet bzw. nicht alle Studienplätze vergeben werden.

Die Antragsfrist für Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2023/24 ist vorbei.

Antragsfrist für das Studienjahr 2023/24

Studienjahr 2023/24

Die Antragsfrist für das Studienjahr 2023/24 ist bereits vorbei. Sie können zu Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren nur zugelassen werden, wenn Sie fristgerecht den Antrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen. Die Informationen auf dieser Seite beziehen sich ausschließlich auf das Studienjahr 2023/24.

Die Informationen (Testliteratur, etc.) für das Studienjahr 2024/25 werden ab Februar 2024 aktualisiert.

Zulassungsfrist Wintersemester 2023/24

  • Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2023
  • Semesterbeginn: 1. Oktober 2023

Einteilung des Studienjahres

Zulassungsfrist Sommersemester 2024

Die Zulassung im Sommersemester 2024 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2023/24 erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.

  • Zulassungsfrist: 9. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März 2024

Einteilung des Studienjahres

Sportwissenschaft

Der Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft ist jedes Semester möglich. Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal im Jahr statt.

Wintersemester 2023/24

  • Antragsfrist: 1. März bis 5. Juni 2023
  • Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31.Oktober 2023

Sommersemester 2024

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
  • Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. März 2024