Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/ Eignungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen für den Antrag und Zulassung zum ordentlichen Studium für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren im Überblick.
- Für Personen, die den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen möchten, gelten die Fristen des Vorstudienlehrgangs.
- Wenn Sie vom Aufnahme-/Eignungsverfahren ausgenommen sind, gelten abweichende Antrags- und Zulassungsfristen.
Antragsfrist für das Studienjahr 2021/22
1. März bis 30. Juni 2021
Zulassungsfrist Sommersemester 2021
Die Zulassung im Sommersemester 2021 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2020/21 erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 30. April 2021
- Semesterbeginn: 1. März 2021
Zulassungsfrist Wintersemester 2021/22
- nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 30. November 2021
- Semesterbeginn: 1. Oktober 2021
Zulassungsfrist Sommersemester 2022
Die Zulassung im Sommersemester 2022 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2021/22 erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.
- Zulassungsfrist: wird noch bekannt gegeben
- Semesterbeginn: 1. März 2022
Sportwissenschaft
Der Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft ist jedes Semester möglich. Die Ergänzungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal im Jahr statt.
Sommersemester 2021
- Antragsfrist: 7. Jänner bis 5. Februar 2021
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 30. April 2021
Wintersemester 2021/22
- Antragsfrist: 1. März bis 30. Juni 2021
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 30. November 2021