Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/ Eignungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen für den Antrag und Zulassung zum ordentlichen Studium für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren im Überblick.
- Für Personen, die den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen möchten, gelten die Fristen des Vorstudienlehrgangs.
- Wenn Sie vom Aufnahme-/Eignungsverfahren ausgenommen sind, gelten abweichende Antrags- und Zulassungsfristen.
- Für die Zulassung zu allen Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren müssen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Das gilt auch, wenn der schriftliche Test nicht stattfindet bzw. nicht alle Studienplätze vergeben werden.
Seiteninhalt
Antragsfrist für das Studienjahr 2022/23
1. März bis 30. Juni 2022
Zulassungsfrist Wintersemester 2022/23
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2022
- Semesterbeginn: 1. Oktober 2022
Zulassungsfrist Sommersemester 2023
Die Zulassung im Sommersemester 2023 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Studienjahr 2022/23 erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.
- Zulassungsfrist: 9. Jänner bis 31. März 2023
- Semesterbeginn: 1. März 2023
Sportwissenschaft
Der Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft ist jedes Semester möglich. Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal im Jahr statt.
Wintersemester 2022/23
- Antragsfrist: 1. März bis 30. Juni 2022
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2022
Sommersemester 2023
- Antragsfrist: 9. Jänner bis 5. Februar 2023
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. März 2023