Informationen zum Kostenbeitrag für Aufnahme-/​Eignungsverfahren

Der Kostenbeitrag für Aufnahme-/Eignungsverfahren und die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung beträgt 50 Euro. Er wird als ordnungssichernde Maßnahme eingehoben. Das soll sicherstellen, dass nur Personen, die tatsächlich Interesse am Studium haben, einen Antrag auf Zulassung stellen. 

Zahlung des Kostenbeitrags

Damit Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen können, müssen Sie den Kostenbeitrag bezahlen. Das ist der letzte Schritt der Antragstellung in u:space. Danach sind Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert.

Sie haben die Möglichkeit, mit Kreditkarte oder eps-Überweisung (nur mit österreichischem Bankkonto möglich) zu zahlen. Eine Person Ihres Vertrauens kann auch für Sie einzahlen. Andere Einzahlungsmöglichkeiten können aus technischen Gründen nicht angeboten werden.

Kostenbeitrag für mehrere Studien mit Aufnahme-/​Eignungsverfahren

Sie möchten mehrere Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren studieren? Stellen Sie den Antrag auf Zulassung für jedes Studium, das Sie studieren möchten. Sie müssen den Kostenbeitrag einmal pro Gruppe bezahlen.

Die Aufnahme-/Eignungsverfahren sind in folgende Gruppen unterteilt:

  • Betriebswirtschaft, Internationale Betriebswirtschaft, Volkswirtschaftslehre
  • Bildungswissenschaft
  • Biologie
  • Chemie
  • English and American Studies
  • Ernährungswissenschaften, Pharmazie
  • Informatik, Wirtschaftsinformatik
  • Internationale Rechtswissenschaften
  • Kultur- und Sozialanthropologie, Politikwissenschaft, Soziologie
  • Lehramt
  • Psychologie
  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
  • Rechtswissenschaften
  • Sportwissenschaft (hier gibt es kein Aufnahmeverfahren, aber eine Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung)
  • Transkulturelle Kommunikation

 

Beispiele:

Sie wollen Betriebswirtschaft und Internationale Betriebswirtschaft studieren. Sie stellen zwei Anträge und zahlen nur einmal.

Sie wollen Psychologie und Betriebswirtschaft studieren. Sie stellen zwei Anträge und zahlen zweimal.

Sie wollen Sportwissenschaft und Bewegung und Sport studieren. Sie stellen zwei Anträge (Sportwissenschaft, Lehramt Bewegung und Sport sowie ein zweites Unterrichtsfach an der Universität Wien) und zahlen zweimal.

Wichtige Information zum Kostenbeitrag

Der Kostenbeitrag ist eine ordnungssichernde Maßnahme. Diese soll sicherstellen, dass Anmeldungen nur durch jene erfolgen, die tatsächlich Interesse am Studium haben. Mit der Registrierung für das Aufnahme-/Eignungsverfahren ist der Kostenbeitrag daher zu begleichen, auch wenn Sie das Studium in weiterer Folge nicht studieren möchten, der Test ausfällt oder Sie nicht daran teilnehmen. Dies ist durch die höchstgerichtliche Judikatur des Verfassungsgerichtshofs bestätigt.

Das bedeutet, wenn

  • der schriftliche Test (der letzte Teil des Aufnahmeverfahrens) nicht stattfindet, oder
  • Sie nicht am schriftlichen Test teilnehmen, und/oder
  • Sie sich für ein anderes Studium entscheiden

ist keine Rückerstattung des Kostenbeitrags möglich!

Rückerstattung des Kostenbeitrags

Eine Rückerstattung des Kostenbeitrags ist nur in Ausnahmefällen möglich. Diese sind: 

  • Geltendmachung einer Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungsverfahren
    Wenn Sie den Kostenbeitrag bereits eingezahlt haben und eine Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungsverfahren geltend machen können, wird der Kostenbeitrag rückerstattet. Senden Sie zuerst den Nachweis der Ausnahme vom Aufnahme-/Eignungsverfahren über den Servicedesk. Geben Sie dabei an, dass Sie den Kostenbeitrag bereits gezahlt haben. Sie erhalten Informationen zum weiteren Vorgehen per E-Mail. 
  • Doppelte Bezahlung des Kostenbeitrags
    Wenn der Kostenbeitrag bei der Antragstellung doppelt von Ihrem Konto abgebucht wurde, wird die zusätzliche Zahlung rückerstattet. Senden Sie uns in diesem Fall die Zahlungsbestätigungen über den Servicedesk und geben Sie "Rückerstattung Kostenbeitrag" im Betreff an.
  • Verhinderung an der Teilnahme an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung durch Krankheit/Verletzung
    Wenn Sie aufgrund einer Krankheit oder Verletzung nicht an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung teilnehmen können, wird der Kostenbeitrag rückerstattet. Senden Sie uns in diesem Fall eine ärztliche Bestätigung sowie die Zahlungsbestätigung über den Servicedesk und geben Sie "Rückerstattung Kostenbeitrag" im Betreff an.
  • Besitz eines Ausweises für Vertriebene (blaue Karte)
    Wenn Sie einen Ausweis für Vertriebene (blaue Karte) haben, wird der Kostenbeitrag rückerstattet. Senden Sie uns in diesem Fall einen Scan der Vorder- und Rückseite Ihres Ausweises für Vertriebene sowie Ihre Zahlungsbestätigung über den Servicedesk. Geben Sie dabei "Rückerstattung Kostenbeitrag" im Betreff an.