Wahl der Arbeitssprachen
Das Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation kann, laut Curriculum, mit zwei oder drei Arbeitssprachen absolviert werden. In Ihrem Antrag auf Zulassung entscheiden Sie sich entweder für das Studium mit zwei Arbeitssprachen (A und Bx) in Kombination mit Erweiterungscurricula, oder für das Studium mit drei Arbeitssprachen (A, Bx und By).
A-, Bx- und By-Sprachen
A-Sprache
Die A-Sprache ist Ihre Erst- bzw. Bildungssprache.
Bx-Sprache
Die Bx-Sprache ist die Zweitsprache.
By-Sprache
Die By-Sprache ist die Drittsprache. Die Gewichtung der Bx- und By-Sprache ist gleichwertig.
Die angebotenen Arbeitssprachen sind im Curriculum festgelegt. Sie können Ihre Arbeitssprachen, abhängig von Ihren Sprachkenntnissen, frei wählen. Studierende deren A-Sprache nicht Deutsch ist, müssen Deutsch als Bx-Sprache wählen.
Anzahl der Arbeitssprachen
Zwei Arbeitssprachen
Beim Studium mit zwei Arbeitssprachen wählen Sie eine A- und eine Bx-Sprache. Dabei absolvieren Sie 135 ECTS im Rahmen des Bachelorstudiums Transkulturelle Kommunikation. Um das Studium abzuschließen, müssen Sie zusätzlich Erweiterungscurricula (EC) im Ausmaß von 45 ECTS absolvieren. Sie können die Erweiterungscurricula frei nach Ihrem Interesse wählen.
Drei Arbeitssprachen
Beim Studium mit drei Arbeitssprachen wählen Sie eine A-, eine Bx- und eine By-Sprache. Die Bx- und By-Sprache sind dabei gleichwertig.
Wenn Sie sich für das Studium mit drei Arbeitssprachen entscheiden, absolvieren Sie im Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation 180 ECTS. Erweiterungscurricula müssen nicht absolviert werden.
Antragsstellung in u:space
Wenn Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space stellen, wählen Sie die Art und Anzahl Ihrer Arbeitssprachen. Wichtig bei der Antragsstellung ist, dass Sie Folgendes zusätzlich zu den Schritten, die in der Beschreibung des Zulassungsverfahrens angegeben sind, beachten.
Studium mit zwei Arbeitssprachen und Erweiterungscurricula
Wenn Sie sich für das Studium mit zwei Arbeitssprachen (A und Bx) und Erweiterungscurricula entscheiden, wählen Sie im ersten Schritt der Antragsstellung Ihre Bx-Sprache aus. Gehen Sie dabei wie folgt vor (für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie auf das Bild):
- Loggen Sie sich in u:space ein.
- Wählen Sie beim Punkt Bachelor/Diplom das Studium mit der von Ihnen gewählten Bx-Sprache in der Form "Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation Bx-Sprache mit Erweiterungscurricula" aus.
- Legen Sie im Anschluss Ihre A-Sprache fest. Deutsch muss entweder als A- oder Bx-Sprache gewählt werden.
- Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben in der Zusammenfassung unter den Punkten Studienauswahl und A-Sprache, bevor Sie mit "Bezahlen" fortfahren und den Antrag stellen. Die Sprachen können später nicht mehr gewechselt werden (nur die Anzahl der Arbeitssprachen, siehe FAQs).
Studium mit drei Arbeitssprachen
Wenn Sie sich für das Studium mit drei Arbeitssprachen (A, Bx und By) entscheiden, wählen Sie im ersten Schritt der Antragsstellung Ihre Bx- und Ihre By-Sprache aus. Gehen Sie dabei wie folgt vor (für eine vergrößerte Ansicht klicken Sie auf das Bild):
- Loggen Sie sich in u:space ein.
- Wählen Sie beim Punkt Bachelor/Diplom die von Ihnen gewählte Bx- und By-Sprache in der Form "Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation Bx-Sprache By-Sprache" aus.
- Legen Sie im Anschluss Ihre A-Sprache fest. Deutsch muss entweder als A- oder Bx-Sprache gewählt werden.
- Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Angaben in der Zusammenfassung unter den Punkten Studienauswahl und A-Sprache, bevor Sie mit "Bezahlen" fortfahren und den Antrag stellen. Die Sprachen können später nicht mehr gewechselt werden (nur die Anzahl der Arbeitssprachen, siehe FAQs).
Weitere Schritte im Aufnahmeverfahren
Nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation gestellt haben, müssen Sie das Aufnahme- und Zulassungsverfahren abschließen. Welche weiteren Schritte dafür erforderlich sind finden Sie in der, für Sie relevanten, Beschreibung des Zulassungsverfahrens.
FAQ
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Ist es möglich die Anzahl der Arbeitssprachen zu ändern?
Ja. Es kann einmalig vom Studium mit drei auf jenes mit zwei Arbeitssprachen bzw. vom Studium mit zwei auf das mit drei Arbeitssprachen gewechselt werden. Ein Wechsel ist nur während der Zulassungsfrist des jeweiligen Semesters möglich.
Wenn Sie von drei auf zwei Sprachen wechseln, können Sie wählen ob Sie das Studium mit Ihrer Bx- oder By-Sprache fortsetzen möchten. Deutsch muss auch nach einem Wechsel jedenfalls als A- oder Bx-Sprache gewählt werden.
Wenn Sie von zwei auf drei Sprachen wechseln, können Sie eine zusätzliche Sprache aus dem Angebot des Zentrums für Translationswissenschaft als By-Sprache wählen.
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Ist ein Wechsel zwischen A- und Bx- bzw. By-Sprache möglich?
Nein, das ist leider nicht möglich.
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Ist ein Wechsel zwischen Bx- und By-Sprache möglich?
Nein, der Wechsel zwischen Bx- und By-Sprache ist nicht möglich, da es keinen Unterschied zwischen Bx- und By-Sprache gibt. Lehrveranstaltungen müssen für beide Sprachen im gleichen Ausmaß absolviert werden.
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Ist es möglich die Anzahl der Arbeitssprachen mehr als einmal zu ändern?
Nein. Der Wechsel von dem Studium mit zwei Arbeitssprachen auf das Studium mit drei Arbeitssprachen (oder umgekehrt) ist nur ein einziges Mal erlaubt.
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Wie gut muss man die A-, Bx- und By-Sprachen beherrschen um zum Studium zugelassen zu werden?
Das erforderliche Einstiegsniveau für Deutsch ist C1, unabhängig davon ob Sie Deutsch als A- oder Bx-Sprache wählen. Der Nachweis der Deutschkenntnisse muss bei der Zulassung zum Studium erbracht werden.
Als A-Sprache, wenn diese nicht Deutsch ist, soll eine Erst- bzw. Bildungssprache gewählt werden. Daher wird hier jedenfalls ein Niveau von mindestens C1 empfohlen. Dieses muss allerdings (mit Ausnahme von Deutsch) nicht bei der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden.
Für alle anderen Sprachen, egal ob diese als Bx- oder By-Sprache gewählt werden, wird zumindest ein Niveau von B1 empfohlen. Sie absolvieren im Lauf des Studiums keine Sprachkurse. Ihre Sprachkenntnisse können Sie gegebenenfalls bei Sprachkursanbietern verbessern.
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Ich habe schon einmal an der Universität Wien studiert bzw. studiere derzeit. Muss ich das Zulassungsverfahren mit einem Online-Termin abschließen?
Wenn Sie in der Vergangenheit zu einem Studium an der Universität Wien zugelassen waren, oder derzeit an der Universität Wien studieren, ist kein Online-Termin erforderlich. Melden Sie sich in diesem Fall nach Bekanntgabe des Testergebnisses, innerhalb der Zulassungsfrist, über den Servicedesk und beantragen Sie ein Zusatzstudium, einen Studienwechsel oder die Wiederaufnahme des Studiums. Sie können zu diesem Studium nur zugelassen werden, wenn Sie fristgerecht den Antrag gestellt und erfolgreich am Aufnahmetest teilgenommen haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelorstudium erfüllen.
Wenn Sie in der Vergangenheit zum Studium Transkulturelle Kommunikation zugelassen waren, gilt dieses als Vorläuferstudium. Das bedeutet, dass Sie unter eine Ausnahmeregelung fallen und nicht am Aufnahmeverfahren teilnehmen müssen.