Abbruch einer Prüfung/prüfungsimmanenten Lehrveranstaltung

Wenn Sie eine Prüfung/prüfungsimmanente Lehrveranstaltung aus einem wichtigen Grund (z.B. Erkrankung) abbrechen müssen, wenden Sie sich unmittelbar an die Prüfungs-/Lehrveranstaltungsleitung. Liegt ein wichtiger Grund vor, werden Sie nicht beurteilt.

Kann die Prüfungs-/Lehrveranstaltungsleitung auf Grund fehlender Offensichtlichkeit den wichtigen Grund nicht nachvollziehen, so können Sie binnen 14 Tagen nach Abbruch im Büro Studienpräses einen Antrag auf Anerkennung des Grunds stellen. Ob Ihrem Antrag stattgegeben wird, erfahren Sie vom Büro Studienpräses mittels Bescheid.

Achtung: Wenn Sie eine Prüfung/prüfungsimmanente Lehrveranstaltung ohne wichtigen Grund abbrechen, werden Sie anhand der bis zum Abbruch vorliegenden Leistungen beurteilt.

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