Abweisungsbescheid

Nachdem ein Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt wurde, wird unter bestimmten Voraussetzungen (z.B. Ausstellungsland der Dokumente, Studienart etc.) ein Bescheid ausgestellt. Ein Abweisungsbescheid wird ausgestellt, wenn ein Antrag aufgrund inhaltlicher Mängel negativ beurteilt wird (z.B. die Vorbildung ist nicht ausreichend etc.).

Bitte beachten Sie: Personen mit Staatsangehörigkeit und Reifezeugnis aus EU/EWR/CH, die einen Antrag für ein Bachelor-/Diplomstudium oder ein konsekutives Masterstudium stellen, erhalten keinen Bescheid.

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