Zulassungsfrist

Die Zulassungsfrist wird im juristischen Kontext "Frist zur Meldung der Fortsetzung" genannt.

Sie unterscheidet sich von der zeitlich früher beginnenden Antragsfrist. Innerhalb der Antragsfrist beantragen Sie z.B. die Zulassung zum Studium. Innerhalb der Zulassungsfrist schließen Sie das Zulassungsverfahren ab bzw. zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag.

Beispiele:
Sophie hat die österreichische Matura. Im Juni, mit Beginn der Antragsfrist, stellt sie den Antrag auf Zulassung zum Bachelorstudium Geschichte. Sie wartet, bis die Zulassungsfrist im Juli beginnt und bucht ein paar Tage davor einen Termin für die Online-Erstzulassung. So kann sie im August/September ihren Stundenplan zusammenstellen, sich für die Lehrveranstaltungen anmelden, hat kurz vor dem Semesterbeginn keinen Stress und startet gut in ihr Studium.

Maxym hat die Schule in Russland abgeschlossen, kann Deutsch erst auf Niveau A2 und will Geschichte studieren. Er kümmert sich schon lange vor Beginn der Antragsfrist um alle Dokumente. Behörden benötigen immer länger und seine Dokumente müssen beglaubigt und übersetzt werden. Im Juni, sobald die Antragsfrist beginnt, beantragt er die Zulassung. Je früher, desto besser, weil er gelesen hat, dass die Bearbeitung seines Antrages und danach die Ausstellung seines Aufenthaltstitels für Österreich Zeit in Anspruch nehmen. Da er noch einen Deutschkurs machen muss, informiert es sich schon früh über den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU). Der VWU hat eigene Anmeldefristen. Er wartet auf seinen Zulassungsbescheid. Sobald er diesen hat, meldet er sich innerhalb der Anmeldefristen beim VWU an. Danach bucht er innerhalb der Zulassungsfrist den Termin für die Online-Erstzulassung. Er schließt das Zulassungsverfahren ab und beginnt mit dem Deutschkurs.

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