Allgemeine Universitätsreife

Sie können zu einem ordentlichen Studium nur zugelassen werden, wenn Sie eine allgemeine Universitätsreife nachweisen können.

Akzeptierte Nachweise: Reifeprüfung, Abschluss eines zumindest dreijährigen Studiums an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung (z.B. Universität oder Fachhochschule).

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