Ergänzungsprüfung (im Zulassungsbescheid von Bachelor-/Diplomstudien)

Ergänzungsprüfungen werden von der Studienzulassung für die Herstellung der Gleichwertigkeit von Reifezeugnissen aus Drittstaaten mit der österreichischen Matura vorgeschrieben. Bei fehlenden Deutschkenntnissen wird außerdem die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Die Ergänzungsprüfungen können vor der Zulassung zum ordentlichen Studium im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) abgelegt werden.

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