Bestätigungen für Externe

Bestätigungen für externe Stellen, Eltern und andere Dritte dürfen nur ausgestellt werden, wenn sie eine Vollmacht und Kopie des Ausweises der betreffenden Person vorweisen. Ausnahmen gelten für Rechtsanwälte und Rechtsanwältinnen, die Informationen über eine von ihnen vertretene Person anfordern, sowie im Rahmen der Amtshilfe. 

Amtshilfe und gesetzliche Körperschaften

Bitte wenden Sie sich aus Datenschutzgründen in erster Linie immer direkt an die betreffende Person. Aktive Studierende können Studienunterlagen direkt in u:space > Persönliches > Meine Dokumente herunterladen oder spezielle Bestätigungen über den Servicedesk anfragen. Ehemalige Studierende schreiben an bestaetigungen.zulassung@univie.ac.at

Ist es Ihnen nicht möglich, die Bestätigung direkt von der betreffenden Person zu erhalten, wenden Sie sich bitte an bestaetigungen.zulassung@univie.ac.at. Beschreiben Sie in Ihrer Nachricht, welche Informationen bestätigt werden sollen. Geben Sie jedenfalls den Namen, das Geburtsdatum und (wenn bekannt) die Matrikelnummer der Person bekannt. 

Für Informationen über abgelegte Prüfungsleistungen kontaktieren Sie bitte das StudienServiceCenter des entsprechenden Studiums

Bevollmächtigte Personen

Die Studienzulassung darf Bestätigungen für Dritte ausstellen, wenn sie eine unterschriebene Vollmacht der betreffenden Person haben. Senden Sie die Vollmacht sowie einen Scan eines gültigen amtlichen Lichtbildausweises der Person per E-Mail an bestaetigungen.zulassung@univie.ac.at. Geben Sie in Ihrer Nachricht bekannt, welche Bestätigung Sie benötigen. 

Verifizierung der Ausbildung bzw. des akademischen Grades

Für die Verifizierung von akademischen Graden müssen Sie aus Datenschutzgründen einige Dinge beachten. 

Das Büro Studienpräses benötigt einen Scan des amtlichen Lichtbildausweises der Person (im Format JPEG oder PDF) sowie die unterschriebene Einverständniserklärung der Person. Diese muss die folgende Informationen enthalten. 

  • Genaue Angabe der benötigten Daten (z. B. akademischer Grad, Anzahl der erreichten ECTS etc.)
  • Name
  • Geburtsdatum
  • Anschrift der Firma oder Name und Adresse der betreffenden Person
  • Studienrichtung
  • Matrikelnummer
  • Verwendungszweck

Senden Sie Ihre Anfrage zur Verifizierung von akademischen Graden an das Büro Studienpräses unter verifications@univie.ac.at. Ausgenommen davon sind Abschlüsse von zahn- und humanmedizinischen Studien.

Für Bestätigungen von Abschlüssen zahn- und humanmedizinischer Studien wenden Sie sich bitte direkt an die Medizinische Universität Wien, auch wenn das Diplom von der Universität Wien ausgestellt wurde (das war bis 2004 der Fall).