Bestätigungen für Externe

Für externe Einrichtungen gibt es einige Informationen, die ein Ansuchen für eine Bestätigung enthalten muss. Näheres zu den benötigten Unterlagen wird hier aufgelistet.

Für auskunftspflichtige und/oder gesetzliche Körperschaften

Auskunftspflichtige und/oder gesetzliche Körperschaften sind Magistrate, Polizei, Finanzämter, Pflichtkrankenkassen, Studienbeihilfenbehörden. 

Für die Ausstellung einer Bestätigung müssen folgende Punkte in der E-Mail-Anfrage an bestaetigungen.zulassung@univie.ac.at enthalten sein:

  • Name und Anschrift der Einrichtung
  • Information über die*den Studierende*n (Name, Geburtsdatum)
  • Information über das Studium (Matrikelnummer, Studium)
  • Datendefinition (genaue Angabe der benötigten Daten, z.B. Studienblatt, Diplomzeugnis, Studienzeitbestätigung, Verifizierung des Studiums, etc.)
  • Angabe des Verwendungszwecks der Daten
  • Angabe des Empfängers und der Empfängeradresse

Für externe Einrichtungen

Externe Einrichtungen sind Personalfirmen, zukünftige Arbeitgeber und andere Organisationen, die Auskunft über aktive und nicht-aktive Studierende und/oder Absolvent*innen der Universität Wien benötigen.

In diesen Fällen muss die Person, über die eine Auskunft benötigt wird, die Datenanfrage genehmigen. Für die Ausstellung der Bestätigungen benötigt die Studienzulassung daher eine unterschriebene Einverständniserklärung der Person, die folgende Punkte enthalten muss: 

  • Datendefinition (genaue Angabe der benötigten Daten)
  • Name
  • Geburtsdatum
  • eigene Anschrift oder Angabe des Empfängers und der Empfängeradresse
  • Studienrichtung
  • Matrikelnummer
  • Verwendungszweck
  • Kopie eines amtlichen Lichtbildausweises (z.B. Reisepass, Führerschein)

Die Unterlagen können per E-Mail an bestaetigungen.zulassung@univie.ac.at oder Post übermittelt werden.