Zulassung zum Masterstudium Chemie

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.


Vorstudien für das Masterstudium Chemie

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Chemie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Lehramt Unterrichtsfach Chemie (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Chemie (Master)

    Keine Zulassung möglich.

  • Pharmazie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • alle anderen Bachelorstudien

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Angewandte Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Biochemie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Chemieingenieurwesen (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Pharmazie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Technische Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • alle anderen Bachelorstudien ohne chemische Inhalte

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Angewandte Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Biochemie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Chemieingenieurwesen (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Pharmazie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Technische Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • alle anderen Bachelorstudien mit mindestens 90 ECTS Chemie

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • alle anderen Bachelorstudien ohne chemische Inhalte

    Keine Zulassung möglich.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

Die aufgelisteten Vorstudien gelten für alle Universitäten und Hochschulen der folgenden Länder:

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  • Länderliste
    • Australien
    • China
    • China (Taiwan)
    • Israel
    • Japan
    • Kanada
    • Korea (Republik)
    • Malaysia
    • Neuseeland
    • Russland
    • Singapur
    • Thailand
    • Türkei
    • Ukraine
    • USA
    • Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland


    Alle nicht gelisteten Länder werden im Einzelfall geprüft.

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  • Angewandte Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Biochemie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Chemieingenieurwesen (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Pharmazie (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Technische Chemie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • alle anderen Bachelorstudien mit mindestens 90 ECTS Chemie

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • alle anderen Bachelorstudien ohne chemische Inhalte

    Keine Zulassung möglich.