Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.
Qualitative Zulassungsbedingungen
Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.
Vorstudien für das Masterstudium Deutsche Philologie
Qualitative Zulassungsbedingungen
/
Qualitative Zulassungsbedingungen
Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 31 ECTS nachweisen:
Schlüsselqualifikationen des literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere terminologische Kenntnisse und analytische Fähigkeiten im Bereich der Deutschen Philologie im Ausmaß von 6 ECTS
Kenntnisse der Rhetorik, Poetik und Gattungslehre sowie der literatur- und kulturwissenschaftlichen Theorien und Methoden der Deutschen Philologie im Ausmaß von 6 ECTS
grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprachgeschichte und Übersetzungskompetenz aus dem Mittelhochdeutschen im Ausmaß von 7 ECTS
vertiefendes Wissen und wissenschaftliche Schreibpraxis in der Neueren oder Älteren deutschen Literaturwissenschaft sowie in der Sprachwissenschaft im Ausmaß von 12 ECTS
Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.
Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.
Qualitative Zulassungsbedingungen bei einem abgeschlossenen Studium der Universität Wien in Sprachwissenschaft (Bachelor)
Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 20 ECTS nachweisen:
EU Einführung in die Literaturwissenschaft (3 ECTS)
EU Textproduktion und Rhetorik (3 ECTS)
UE Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaften (3 ECTS)
Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.
Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.
Qualitative Zulassungsbedingungen bei einem abgeschlossenen Studium der Universität Wien in Vergleichende Literaturwissenschaft (Bachelor)
Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 21 ECTS nachweisen:
Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.
Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.
Qualitative Zulassungsbedingungen für alle anderen abgeschlossenen Studien der Universität Wien (Bachelor)
Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 31 ECTS nachweisen:
EU Einführung in die Literaturwissenschaft (3 ECTS)
EU Textproduktion und Rhetorik (3 ECTS)
UE Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaften (3 ECTS)
EU Einführung in die Sprachwissenschaft (3 ECTS)
VO Sprachgeschichte (4 ECTS)
UE Mittelhochdeutsch (3 ECTS)
VO Sprachwissenschaft oder VO Ältere deutsche Literatur oder VO Neuere deutsche Literatur (4 ECTS)
PS Sprachwissenschaft (4 ECTS)
PS Ältere deutsche Literatur oder PS Neuere deutsche Literatur (4 ECTS)
Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.
Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
/
Deutsche Philologie (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Deutsche Philologie (Diplom)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
English and American Studies (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Hungarologie und Fennistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Klassische Philologie (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Bachelor) an der Universität Wien/im Verbund Nord-Ost
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Diplom) an der Universität Wien/im Verbund Nord-Ost
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Lehramt Unterrichtsfächer laut Liste (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen an der Universität Wien/im Verbund Nord-Ost
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen bei Abschluss folgender Lehramtsstudien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen:
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Englisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Latein
Polnisch
Russisch
Slowakisch
Slowenisch
Spanisch
Tschechisch
Ungarisch
Nederlandistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Romanistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Skandinavistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Slawistik (Bachelor oder Diplom)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung mit folgenden Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind:
Bachelor-SE aus Neuerer deutscher Literatur oder Älterer deutscher Literatur oder Sprachwissenschaft (10 ECTS)
VO aus Neuerer deutscher Literatur oder Älterer deutscher Literatur oder Sprachwissenschaft (4 ECTS), wobei die Vorlesung aus einem anderen Fachbereich zu wählen ist als das Bachelor-SE
2. Studienabschlüsse von anderen Universitäten und Hochschulen in Österreich, Deutschland und der Schweiz
/
Deutsche Philologie (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Deutsche Philologie (Diplom)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
English and American Studies (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Hungarologie und Fennistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Klassische Philologie (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Diplom)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Lehramt Unterrichtsfächer laut Liste (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen bei Abschluss folgender Lehramtsstudien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen:
Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
Englisch
Französisch
Griechisch
Italienisch
Latein
Polnisch
Russisch
Slowakisch
Slowenisch
Spanisch
Tschechisch
Ungarisch
Nederlandistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Romanistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Skandinavistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Slawistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
3. Studienabschlüsse von Universitäten aus EU-/EWR-Ländern (ausgenommen Deutschland und Schweiz)
/
Studienabschluss (Bachelor und Diplom) aus EU-/EWR-Ländern (ausgenommen Deutschland und Schweiz) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse von Universitäten aus Nicht-EU-/EWR-Ländern
/
Studienabschluss (Bachelor und Diplom) aus Nicht-EU-/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen