Zulassung zum Masterstudium Deutsche Philologie

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Deutsche Philologie

Qualitative Zulassungsbedingungen

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  • Qualitative Zulassungsbedingungen

    Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 31 ECTS nachweisen:

    • Schlüsselqualifikationen des literatur- und sprachwissenschaftlichen Arbeitens, insbesondere terminologische Kenntnisse und analytische Fähigkeiten im Bereich der Deutschen Philologie im Ausmaß von 6 ECTS
    • Kenntnisse der Rhetorik, Poetik und Gattungslehre sowie der literatur- und kulturwissenschaftlichen Theorien und Methoden der Deutschen Philologie im Ausmaß von 6 ECTS
    • grundlegende Kenntnisse der deutschen Sprachgeschichte und Übersetzungskompetenz aus dem Mittelhochdeutschen im Ausmaß von 7 ECTS
    • vertiefendes Wissen und wissenschaftliche Schreibpraxis in der Neueren oder Älteren deutschen
      Literaturwissenschaft sowie in der Sprachwissenschaft im Ausmaß von 12 ECTS

    Der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen gilt jedenfalls durch die Absolvierung der beiden Erweiterungscurricula "Deutsche Philologie: Theoretische und methodische Grundlagen" und "Deutsche Philologie: Wissenschaftliche Praxis" als erbracht.

    Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.

    Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.

  • Qualitative Zulassungsbedingungen bei einem abgeschlossenen Studium der Universität Wien in Sprachwissenschaft (Bachelor)

    Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 20 ECTS nachweisen:

    • EU Einführung in die Literaturwissenschaft (3 ECTS)
    • EU Textproduktion und Rhetorik (3 ECTS)
    • UE Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaften (3 ECTS)
    • VO Ältere oder Neuere Deutsche Literatur (4 ECTS)
    • PS Ältere oder neuere Deutsche Literatur (4 ECTS)
    • UE Mittelhochdeutsch (3 ECTS)

    Der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen gilt jedenfalls durch die Absolvierung der beiden Erweiterungscurricula "Deutsche Philologie: Theoretische und methodische Grundlagen" und "Deutsche Philologie: Wissenschaftliche Praxis" als erbracht.

    Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.

    Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.

  • Qualitative Zulassungsbedingungen bei einem abgeschlossenen Studium der Universität Wien in Vergleichende Literaturwissenschaft (Bachelor)

    Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 21 ECTS nachweisen:

    • EU Textproduktion und Rhetorik (3 ECTS)
    • EU Einführung in die Sprachwissenschaft (3 ECTS)
    • VO Sprachgeschichte (4 ECTS)
    • UE Mittelhochdeutsch (3 ECTS)
    • VO Sprachwissenschaft (4 ECTS)
    • PS Sprachwissenschaft (4 ECTS)

    Der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen gilt jedenfalls durch die Absolvierung der beiden Erweiterungscurricula "Deutsche Philologie: Theoretische und methodische Grundlagen" und "Deutsche Philologie: Wissenschaftliche Praxis" als erbracht.

    Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.

    Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.

  • Qualitative Zulassungsbedingungen für alle anderen abgeschlossenen Studien der Universität Wien (Bachelor)

    Zulassungswerber*innen müssen als qualitative Zulassungsbedingungen folgende Kenntnisse, Fertigkeiten und Kompetenzen im Ausmaß von 31 ECTS nachweisen:

    • EU Einführung in die Literaturwissenschaft (3 ECTS)
    • EU Textproduktion und Rhetorik (3 ECTS)
    • UE Theorien und Methoden der Literatur- und Kulturwissenschaften (3 ECTS)
    • EU Einführung in die Sprachwissenschaft (3 ECTS)
    • VO Sprachgeschichte (4 ECTS)
    • UE Mittelhochdeutsch (3 ECTS)
    • VO Sprachwissenschaft oder VO Ältere deutsche Literatur oder VO Neuere deutsche Literatur (4 ECTS)
    • PS Sprachwissenschaft (4 ECTS)
    • PS Ältere deutsche Literatur oder PS Neuere deutsche Literatur (4 ECTS)

    Der Nachweis der qualitativen Zulassungsbedingungen gilt jedenfalls durch die Absolvierung der beiden Erweiterungscurricula "Deutsche Philologie: Theoretische und methodische Grundlagen" und "Deutsche Philologie: Wissenschaftliche Praxis" als erbracht.

    Die beschriebenen Kenntnisse können auch in anderer Form nachgewiesen werden. Über die Gleichwertigkeit des Nachweises entscheidet das studienrechtlich zuständige Organ.

    Detaillierte Informationen zu den qualitativen Zulassungsbedingungen finden Sie im Curriculum.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Deutsche Philologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Deutsche Philologie (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • English and American Studies (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Hungarologie und Fennistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Klassische Philologie (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Bachelor) an der Universität Wien/im Verbund Nord-Ost

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Diplom) an der Universität Wien/im Verbund Nord-Ost

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfächer laut Liste (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen an der Universität Wien/im Verbund Nord-Ost

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen bei Abschluss folgender Lehramtsstudien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen:

    • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
    • Englisch
    • Französisch
    • Griechisch
    • Italienisch
    • Latein
    • Polnisch
    • Russisch
    • Slowakisch
    • Slowenisch
    • Spanisch
    • Tschechisch
    • Ungarisch
  • Nederlandistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Romanistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Skandinavistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Slawistik (Bachelor oder Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung mit folgenden Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind:

    • Bachelor-SE aus Neuerer deutscher Literatur oder Älterer deutscher Literatur oder Sprachwissenschaft (10 ECTS)
    • VO aus Neuerer deutscher Literatur oder Älterer deutscher Literatur oder Sprachwissenschaft (4 ECTS), wobei die Vorlesung aus einem anderen Fachbereich zu wählen ist als das Bachelor-SE

2. Studienabschlüsse von anderen Universitäten und Hochschulen in Österreich, Deutschland und der Schweiz

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  • Deutsche Philologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Deutsche Philologie (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • English and American Studies (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Hungarologie und Fennistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Klassische Philologie (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Deutsch (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfächer laut Liste (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen bei Abschluss folgender Lehramtsstudien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen:

    • Bosnisch/Kroatisch/Serbisch
    • Englisch
    • Französisch
    • Griechisch
    • Italienisch
    • Latein
    • Polnisch
    • Russisch
    • Slowakisch
    • Slowenisch
    • Spanisch
    • Tschechisch
    • Ungarisch
  • Nederlandistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Romanistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Skandinavistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Slawistik (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

3. Studienabschlüsse von Universitäten aus EU-/EWR-Ländern (ausgenommen Deutschland und Schweiz)

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  • Studienabschluss (Bachelor und Diplom) aus EU-/EWR-Ländern (ausgenommen Deutschland und Schweiz) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse von Universitäten aus Nicht-EU-/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss (Bachelor und Diplom) aus Nicht-EU-/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.