Zulassung zum Masterstudium Urgeschichte und Historische Archäologie

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium Urgeschichte und Historische Archäologie

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Urgeschichte und Historische Archäologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Ur- und Frühgeschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Paris Lodron Universität Salzburg: Altertumswissenschaften (Bachelor) mit Schwerpunkt Klassische und Frühägäische Archäologie

    Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (individuelle SPL Überprüfung erforderlich).

  • Universität Graz: Archäologie (Bachelor) mit Schwerpunkt Klassische und Provinzialrömische Archäologie

    Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (individuelle SPL Überprüfung erforderlich).

  • Universität Innsbruck: Archäologie (Bachelor) mit einem der Schwerpunkte Ur- und Frühgeschichte, Klassische Archäologie, Provinzialrömische Archäologie, Mittelalter- und Neuzeitarchäologie oder Vorderasiatische Archäologie

    Zulassung mit Ergänzungsprüfungen (individuelle SPL Überprüfung erforderlich).

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.