Personengruppenverordnung (PersGV)
Angehörige einer Personengruppe gemäß PersGV können in Verbindung mit einem der unten genannten Nachweise an der Universität Wien
- ein Ansuchen auf Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags einbringen oder
- einen Antrag auf Zulassung zu Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren innerhalb der Antragsfrist für EU/EWR-Bürger*innen stellen.
Laden Sie Scans der Nachweise als PDF-Dateien hoch. Bitte fassen Sie mehrere Nachweise zu einer PDF-Datei zusammen.
Auf dieser Seite haben wir eine zusammengefasste Version der Personengruppenverordnung für Sie erstellt. Das soll Ihnen dabei helfen, den komplexen Rechtstext besser zu verstehen. Gültig ist ausschließlich der originale Gesetzestext. Diesen finden Sie bei "Rechtliche Grundlagen" unten auf dieser Seite.
Personengruppen
Personen mit Aufenthaltsberechtigung aufgrund des Asylgesetzes
Im diplomatischen Dienst tätige Personen
Personen mit Hauptwohnsitz/Lebensmittelpunkt in Österreich (innerhalb der letzten fünf Jahre vor erstmaligem Antrag auf Zulassung zum Studium)
Personen, die ein Stipendium erhalten
Reifezeugnis einer österreichischen Auslandsschule/Südtiroler Sekundarschule zweiten Grades
Journalistisch tätige Personen
FAQ
Mein Asylverfahren ist abgeschlossen. Welchen Nachweis lade ich für das Ansuchen auf Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich des Studienbeitrags hoch?
Ich studiere bereits an der Universität Wien. Muss ich meine Zugehörigkeit zu einer Personengruppe nachweisen?
Was bedeutet "erstmaliger Antrag"?
Ich möchte meine Zugehörigkeit zu einer Personengruppe durch meine Ehe/eingetragene Partnerschaft/Eltern nachweisen. Welche Dokumente brauche ich?
Was ist eine Meldebestätigung?