Zulassung mit Reifezeugnis einer Auslandsschule
Schulen richten sich nach Lehrplänen und Bildungszielen, die ihnen durch das Bildungssystem eines Landes vorgegeben sind. Auslandsschulen liegen geographisch nicht in dem Land, an dessen Bildungssystem sie sich orientieren.
Sie haben eine Auslandsschule besucht? Beim Antrag auf Zulassung zu Bachelor-/Diplomstudien müssen Sie in u:space das Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses angeben. Wir haben auf dieser Seite eine Auswahl von Auslandsschulen bzw. nicht-österreichischer Reifezeugnisse aufgelistet. Sie finden dort die Informationen
- welches Ausstellungsland Sie angeben müssen
- welche Kategorie Sie für die Informationen zum Zulassungsverfahren wählen müssen und
- ob Deutschkenntnisse erforderlich sind.
Sie haben eine Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit und benötigen einen Aufenthaltstitel in Österreich? Alle Informationen dazu erhalten Sie in einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat). Im Rahmen des Zulassungsverfahrens bekommen Sie einen Zulassungsbescheid, den Sie für den Aufenthaltstitel benötigen.
Österreichische Auslandsschule
- Ausstellungsland: Österreich
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Nicht erforderlich
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit:
- EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus Österreich und Deutschland
- Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Sie benötigen keine Beglaubigung des Reifezeugnisses und keine Stundentafel.
International Baccalaureate (IB)
- Ausstellungsland: Schweiz
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Deutsch als Unterrichtsfach im IB Diploma wird nur als A2 Nachweis anerkannt. Ein C1 Nachweis ist erforderlich.
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit:
- EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz
- Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Sie benötigen keine Beglaubigung des Reifezeugnisses und keine Stundentafel.
Zulassungsvoraussetzungen:
- mindestens 24 Punkte (mit einem IB Certificate ist die Zulassung nicht möglich)
- mindestens sechs Prüfungsfächer, darunter
- eine Fremdsprache (kann auch Deutsch sein)
- Mathematik
- mindestens drei der Prüfungsfächer müssen als "Higher Level" absolviert worden sein.
Das Hochladen der IB Dokumente als PDF-Datei in u:space ist ausreichend - schicken Sie diese nicht per Post an die Studienzulassung! Sie müssen die IB Dokumente bei der Online-Erstzulassung vorweisen.
General Certificate of Education (GCE/"A-Levels")
- Ausstellungsland: Vereinigtes Königreich von Großbritannien und Nordirland
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Erforderlich. Bei deutscher Erstsprache kann das Unterrichtsfach Deutsch, egal auf welchem Niveau es absolviert wurde, nur für das Niveau des GCSE bzw. IGCSE gewertet werden.
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren für: Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
- Beglaubigung: Befindet sich Ihre Schule nicht im Vereinigten Königreich von Großbritannien und Nordirland, sind Ihre Dokumente laut Beglaubigungsvorschriften des Landes, in dem die Schule liegt, zu beglaubigen.
Zulassungsvoraussetzungen:
- Vier voneinander unabhängige, allgemeinbildende Unterrichtsgegenstände müssen mindestens mit den Noten A*, A, B oder C (bzw. grades 9 - 4) absolviert sein. Darunter müssen sich befinden:
- eine Fremdsprache
- Mathematik
- einer der Unterrichtsgegenstände Biologie, Physik oder Chemie
- ein geisteswissenschaftliches Fach
- Mindestens drei der vier Unterrichtsgegenstände müssen im GCE Advanced Level, das vierte Fach auf dem Niveau des GCSE bzw. IGCSE bestanden worden sein.
- Das Advanced Supplementary Level (AS) ist für die vorstehend angeführten Bedingungen dem Level des GCSE gleichzusetzen.
Lycée Français de Vienne
- Ausstellungsland: Frankreich
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Erforderlich
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit:
- EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land
- Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit: Zulassungsverfahren für Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land. Sie benötigen keine Beglaubigung des Reifezeugnisses und keine Stundentafel.
Der Upload des Relevé de notes ist ausreichend als Nachweis, dass Sie die Schule absolviert haben.
Wenn Sie zusätzlich zum Baccalauréat die österreichische Matura abgelegt haben, laden Sie statt des Baccalauréats die Matura hoch. Der Nachweis der Deutschkenntnisse ist dann nicht erforderlich.
High School Diploma aus den USA
- Ausstellungsland: USA
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Erforderlich
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren für: Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
- Beglaubigung: Befindet sich Ihre Schule nicht in den USA, sind Ihre Dokumente laut Beglaubigungsvorschriften des Landes, in dem die Schule liegt, zu beglaubigen (außer sie liegt in Österreich).
Schulen, die das High School Diploma anbieten sind z.B. die International Christian School of Vienna oder die Vienna International School.
Wenn Sie Ergebnisse des Studierfähigkeitstests (SAT, ACT oder AP) besitzen, laden Sie diese unbedingt mit dem High School Diploma hoch (zusammengefasst zu einem PDF-Dokument).
Schule der Islamischen Republik Iran in Wien
- Ausstellungsland: Iran
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Erforderlich
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren für: Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Schule der Russischen Botschaft in Wien
- Ausstellungsland: Russische Föderation
- Nachweis der Deutschkenntnisse: Erforderlich
- Folgen Sie den Schritten im Zulassungsverfahren für: Personen mit Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Andere
Sie konnten sich in unsere Auswahl nicht einordnen? Schreiben Sie uns über unser Kontaktformular und schicken Sie einen Scan Ihres Reifezeugnisses mit.