Informationen für Asylwerber*innen

 

Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiäre Schutzberechtigte mit Reifezeugnis und/oder Studienabschluss aus einem Nicht-EU/EWR-Land können unter Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen werden. 

Ein Antrag auf Zulassung zu einem Studium – und damit verbunden auch zu einem Deutschkurs im Vorstudienlehrgang – ist innerhalb der Antragsfristen möglich. Von der Beglaubigung der Dokumente wird abgesehen.

Studieren an der Universität Wien

Im Infoblatt "Studieren an der Universität Wien" werden die wichtigsten Informationen für Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zu verschiedenen Themen wie Finanzierung, Studienwahl, Zulassung und Nostrifizierung zusammengefasst. Es steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

 Infoblatt "Studieren an der Universität Wien"

DOWNLOAD

 70 kB

DOWNLOAD

 68 kB

 FAQ

/

Was kann ich an der Universität Wien studieren?
Was muss ich vor Studienbeginn beachten (Finanzielles)?
Wie erfolgt die Zulassung zu einem Studium?
Wo erhalte ich Ersatzbestätigungen, wenn ich mein Reifezeugnis bzw. meine Studienabschlussurkunde verloren habe?
Wo kann ich als zukünftige*r Studierende*r der Universität Wien einen Deutschkurs besuchen?
Wo erhalte ich Informationen zur Anmeldung und zu den Kosten für den Deutschkurs?
Wie hoch ist der Studienbeitrag?
Wo finde ich Informationen zur Semesterplanung?
Gibt es jemanden, der mir im ersten Semester bzw. in der STEOP helfen kann?
Wie kann ich meinen Studienabschluss nostrifizieren lassen?
Wo finde ich Hilfe beim Schreiben von wissenschaftlichen Texten bzw. meiner Abschlussarbeit?
Ich studiere nicht an der Universität Wien. Kann ich trotzdem einen Bibliotheksausweis erhalten?