Informationen für Asylwerber*innen
Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiäre Schutzberechtigte mit Reifezeugnis und/oder Studienabschluss aus einem Nicht-EU/EWR-Land können unter Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen werden.
Ein Antrag auf Zulassung zu einem Studium – und damit verbunden auch zu einem Deutschkurs im Vorstudienlehrgang – ist innerhalb der Antragsfristen möglich. Von der Beglaubigung der Dokumente wird abgesehen.
Ukrainische Studierende
Studieren an der Universität Wien
Im Infoblatt "Studieren an der Universität Wien" werden die wichtigsten Informationen für Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zu verschiedenen Themen wie Finanzierung, Studienwahl, Zulassung und Nostrifizierung zusammengefasst. Es steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.