Informationen für Asylwerber*innen

 

Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiäre Schutzberechtigte mit Reifezeugnis und/oder Studienabschluss aus einem Nicht-EU/EWR-Land können unter Einhaltung der Zulassungsvoraussetzungen zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien zugelassen werden. 

Ein Antrag auf Zulassung zu einem Studium – und damit verbunden auch zu einem Deutschkurs im Vorstudienlehrgang – ist innerhalb der Antragsfristen möglich. Von der Beglaubigung der Dokumente wird abgesehen.

Studieren an der Universität Wien

Im Infoblatt "Studieren an der Universität Wien" werden die wichtigsten Informationen für Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte zu verschiedenen Themen wie Finanzierung, Studienwahl, Zulassung und Nostrifizierung zusammengefasst. Es steht auf Deutsch und Englisch zur Verfügung.

 Infoblatt "Studieren an der Universität Wien"

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 FAQ

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  • Was kann ich an der Universität Wien studieren?

    Das Studienangebot der Universität Wien umfasst über 180 Studien (Bachelor-, Master- und Doktoratsstudien). Informationen über das Studienangebot finden Sie bei:

  • Was muss ich vor Studienbeginn beachten (Finanzielles)?

    Klären Sie bevor Sie ein Studium beginnen unbedingt ab, welche Auswirkungen die Zulassung zum Vorstudienlehrgang oder zu einem ordentlichen Studium auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Unterstützungsleistungen hat. Je nach Studierenden- und Aufenthaltsstatus gibt es hier unterschiedliche Regelungen.

  • Wie erfolgt die Zulassung zu einem Studium?

    Die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Studium an der Universität Wien ist ein Reifezeugnis bzw. ein facheinschlägiger Studienabschluss (bei Master- oder Doktorats/PhD-Studien). Wenn Sie diese Dokumente nicht mehr besitzen, können Sie eine Ersatzbestätigung beantragen.

    Den Antrag auf Zulassung stellen Sie elektronisch über u:space.

    Von der Beglaubigung von Dokumenten wird abgesehen. Stattdessen ist der Nachweis des Status als anerkannter Flüchtling/Asylwerber*in nötig (z. B. Konventionspass etc.).

    Für einige Studien ist ein Aufnahme-/Eignungsverfahren vorgesehen. Sie müssen daran teilnehmen, sobald Sie ausreichende Deutschkenntnisse haben.

  • Wo erhalte ich Ersatzbestätigungen, wenn ich mein Reifezeugnis bzw. meine Studienabschlussurkunde verloren habe?

    Ist das Reifezeugnis bzw. die Urkunde über den Studienabschluss verloren gegangen, kann eine Ersatzbestätigung beim zuständigen Bundesministerium beantragt werden:

    Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (bmbwf)

  • Wo kann ich als zukünftige*r Studierende*r der Universität Wien einen Deutschkurs besuchen?

    Wenn Sie Deutsch noch nicht auf Niveau C1 beherrschen, wird Ihnen im Zulassungsbescheid die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben (Ausnahme: englischsprachige Master- und PhD-Studien). Mit diesem Bescheid können Sie zunächst als außerordentliche*r Studierende*r vier Semester lang einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU) besuchen.

    Achtung: Für den Antrag auf Zulassung zu deutschsprachigen Studien benötigen Sie bereits einen Deutschnachweis auf Niveau A2!

    Informationen zu den Deutschkenntnissen

  • Wo erhalte ich Informationen zur Anmeldung und zu den Kosten für den Deutschkurs?

    Alle Informationen zum Deutschkurs im Vorstudienlehrgang (VWU).

    Die Teilnahmegebühren für den VWU können in beschränktem Ausmaß durch das Stipendium der Universität Wien ersetzt werden. 

    Weitere Unterstützungsmöglichkeiten:

  • Wie hoch ist der Studienbeitrag?

    Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können die Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen beantragen und sind während der Mindeststudiendauer + zwei Toleranzsemester für ein Bachelor-, Master- oder Doktoratsstudium vom Studienbeitrag befreit und zahlen während dieser Zeit nur den ÖH-Beitrag.

  • Wo finde ich Informationen zur Semesterplanung?

    Wenn Sie zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurden, können Sie Ihr Semester planen und Ihren Stundenplan zusammenstellen.

    Informationen zur Semesterplanung

  • Gibt es jemanden, der mir im ersten Semester bzw. in der STEOP helfen kann?

    Die Universität Wien bietet ein STEOP-Mentoring an. im Rahmen des Mentorings werden offene Fragen zum Studienbeginn beantwortet, Informationen über Prüfung und Studienplangestaltung gegeben und Tipps zu erfolgreichen Lese- und/oder Lerntechniken vermittelt. Die Bildung erster studentischer Netzwerke und Lerngruppen wird gefördert und Erstsemestrige bekommen einen Einblick in ihr Studienfach aus erster Hand von ihren Peers.

    Weitere Infos zum STEOP-Monitoring

  • Wie kann ich meinen Studienabschluss nostrifizieren lassen?

    Die Nostrifizierung ist die Anerkennung eines ausländischen Studienabschlusses als gleichwertig mit dem Abschluss eines österreichischen ordentlichen Studiums. Mit der Nostrifizierung erfolgt die völlige Gleichstellung mit dem österreichischen Studienabschluss. Damit ist das Recht zur Führung eines inländischen akademischen Grades verbunden. Die Antragstellung setzt voraus, dass die Nostrifizierung für die Berufsausübung oder für die Fortsetzung der Ausbildung der AntragstellerInnen zwingend erforderlich ist (das umfasst hauptsächlich die reglementierten Berufe: z.B. Lehramt, Pharmazie, Rechtswissenschaften). 

    Den Antrag auf Nostrifizierung stellen Sie im Büro Studienpräses.

    Für die Antragstellung zu einem weiterführenden Studium (Master-, Doktorats-, PhD-Studium) ist die Nostrifizierung nicht notwendig.

  • Wo finde ich Hilfe beim Schreiben von wissenschaftlichen Texten bzw. meiner Abschlussarbeit?

    Das Center for Teaching and Learning (CTL) bietet verschiedene (digitale) Formate, wie z.B. Schreibmentoring oder -beratung, für Studierende der Universität Wien an.

    Zum Angebot für Studierende

  • Ich studiere nicht an der Universität Wien. Kann ich trotzdem einen Bibliotheksausweis erhalten?

    Ja, Bibliotheksausweise sind für Flüchtlinge bzw. Asylwerber*innen kostenlos, das heißt, die Jahresgebühr wird erlassen. In der Regel haben sowohl Asylwerber*innen als auch Flüchtlinge mit geklärtem Status Dokumente, die das belegen, und auch einen Meldenachweis. Sie erhalten eine Status-05-Jahreskarte für die Universitätsbibliothek. Mahn- und Überziehungsgebühren können anfallen.