Informationen für Asylwerber*innen
Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte mit Reifezeugnis und/oder Studienabschluss aus einem Nicht-EU/EWR-Land können einen Antrag auf Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien stellen. Die Bedingungen dafür sind: Sie müssen die Zulassungsvoraussetzungen erfüllen sowie die Antrags- und Zulassungsfristen einhalten.
Was kann ich studieren?
Die Universität Wien bietet über 150 Bachelor-, Master- und Doktorats/PhD-Studien an. Informationen über das Studienangebot finden Sie auf folgenden Webseiten:
Wie funktioniert die Zulassung zum Studium?
Die Voraussetzung für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium an der Universität Wien ist ein Reifezeugnis oder ein mindestens dreijähriger Studienabschluss. Für die Zulassung zu einem Masterstudium müssen Sie ein facheinschlägiges Studium abgeschlossen haben.
- Sie brauchen Ihre Dokumente im Original oder beglaubigter Kopie. Wenn Sie Ihr Reifezeugnis bzw. Ihre Studienabschlussurkunde nicht mehr haben, könne Sie eine Ersatzbestätigung beim Bundesministerium für Bildung, Wissenschaft und Forschung (BMBWF) beantragen. Ohne Reifezeugnis bzw. Studienabschlussurkunde ist die Zulassung nicht möglich.
- Für Dokumente, die nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind, brauchen Sie zusätzlich eine gerichtlich beeidigte Übersetzung. Ihre Dokumente müssen nicht diplomatisch beglaubigt werden, unabhängig vom Ausstellungsland. Stattdessen ist der Nachweis des Status als anerkannte*r Flüchtling/Asylwerber*in nötig (z. B. Konventionspass etc.).
Den Antrag auf Zulassung können Sie online auf der Studierendenplattform u:space stellen. Das ist nur innerhalb der Antragsfristen möglich.
Die Universität Wien führt in bestimmten Studien Aufnahmeverfahren durch. Im Lehramtsstudium findet ein Eignungsverfahren statt. Den Antrag auf Zulassung zu diesen Bachelor- und Diplomstudien können Sie einmal im Jahr (im Frühling) stellen. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.
Für das Bachelorstudium Sportwissenschaft (und das Unterrichtsfach Bewegung und Sport) müssen Sie erfolgreich an der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung teilnehmen. Die Zulassungsprüfung findet zweimal pro Studienjahr (vor dem jeweiligen Winter- bzw. Sommersemester) statt und ist für vier Semester gültig. Für die Zulassung zum Unterrichtsfach Bewegung und Sport müssen Sie außerdem erfolgreich am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt teilnehmen.
Wählen Sie ein Studium aus und folgen Sie den Schritt-für-Schritt-Anleitungen zur Zulassung.
Brauche ich einen Deutschnachweis?
Für alle Bachelor-/Diplomstudien und für deutschsprachige Masterstudien brauchen Sie für den Antrag auf Zulassung einen Sprachnachweis Deutsch auf Niveau A2. Ohne dieses Dokument können Sie keinen Antrag stellen.
Für die Zulassung zum ordentlichen Studium benötigen Sie einen Deutschnachweis auf Niveau C1. Wenn Sie diesen Nachweis noch nicht haben, wird Ihnen im Zulassungsbescheid die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben.
Mit diesem Bescheid können Sie zunächst als außerordentliche*r Studierende*r bis zu vier Semester lang einen Deutschkurs im Rahmen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU) besuchen.
Was kostet das Studium?
Studierende mit einem Aufenthaltsstatus als Asylwerber*innen, anerkannte Flüchtlinge (asylberechtigte Studierende, nicht "Vertriebene") und subsidiär Schutzberechtigte in Österreich können, wenn Sie alle Zulassungsvoraussetzung erfüllen, einen vergünstigten Deutschkurs direkt im Vorstudienlehrgang besuchen. Während des Deutschkurses werden Sie zu einem außerordentlichen Studium zugelassen. Sie zahlen in dieser Zeit an der Universität Wien nur den ÖH-Beitrag.
Der Studienbeitrag für das ordentliche Studium richtet sich nach Ihrer Staatsangehörigkeit. Asylwerber*innen, Konventionsflüchtlinge und subsidiär Schutzberechtigte können die Gleichstellung mit EU/EWR-Bürger*innen beantragen und sind während der vorgesehenen Studiendauer + zwei Toleranzsemester für ein Bachelor/Diplom- oder Masterstudium vom Studienbeitrag befreit. Sie zahlen während dieser Zeit nur den ÖH-Beitrag.
Klären Sie, bevor Sie ein Studium beginnen, unbedingt ab, welche Auswirkungen die Zulassung auf Ihre finanzielle Situation und Ihre Unterstützungsleistungen hat. Je nach Studierenden- und Aufenthaltsstatus gibt es hier unterschiedliche Regelungen.
Wie kann ich meinen Abschluss anerkennen lassen?
Mit der Nostrifizierung wird ein im Ausland erworbener Studienabschluss einem österreichischen Studienabschluss gleichgestellt. Die Gleichstellung gilt auch für Rechte und Pflichten, die sich daraus ergeben (z.B. Führung des akademischen Grades, Berechtigung zur Ausübung des Berufes etc.).
Die österreichweite offizielle Informationsstelle für grenzüberschreitende Nostrifizierungsfragen im Hochschulbereich ist ENIC NARIC AUSTRIA.
Den Antrag auf Nostrifizierung stellen Sie im Büro Studienpräses.
Um einen Antrag auf Zulassung zu einem anderen Studium stellen zu können, muss Ihr Studienabschluss nicht nostrifiziert werden.
Wie organisiere ich das Studium nach der Zulassung?
Wenn Sie zu einem ordentlichen Studium zugelassen wurden, können Sie Ihr Semester planen und Ihren Stundenplan zusammenstellen.
Wenn Sie dabei Hilfe benötigen, wenden Sie sich an das StudienServiceCenter/die StudienServiceStelle Ihres Studiums. Auch die Studienvertretung Ihres Studiums kann Ihnen bei der Organisation des Studiums behilflich sein.
Das Center for Teaching and Learning bietet umfassende Unterstützungsangebote während des Studiums. Am Beginn des Studiums hilft Ihnen das STEOP-Mentoring besonders weiter. Im Rahmen des Mentorings werden offene Fragen zum Studienbeginn beantwortet, Informationen über Prüfung und Studienplangestaltung gegeben und Tipps zu erfolgreichen Lese- und/oder Lerntechniken vermittelt.
Anlaufstellen
Bei Fragen zur Zulassung an der Universität Wien: Studienzulassung
Bei Fragen zum Studium: StudienServiceCenter bzw. StudienServiceStelle des jeweiligen Studiums
Bei Fragen zur Nostrifizierung: Büro Studienpräses
Umfassende Beratung erhalten Sie bei der österreichischen Hochschüler*innenschaft: Referat für antirassistische Arbeit und ausländische Studierende
Aus Datenschutzgründen können keine Informationen zu personenbezogenen Daten an Dritte gegeben werden.