Zulassung zu Masterstudien mit Aufnahmeverfahren (externer Abschluss)

Alle Informationen über die Zulassung zu Masterstudien mit Aufnahmeverfahren (außer Psychologie) für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • einer anderen Universität/Fachhochschule als der Universität Wien.

Bilder von Universitätsgebäuden

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)

Achtung: Alle Informationen auf dieser Website gelten für das Studienjahr 2024/25. Details über das nächste Aufnahmeverfahren werden Jänner/Februar 2025 veröffentlicht.

Bitte beachten Sie:

  • Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihr Studium grundsätzlich bereits abgeschlossen haben. Stehen Sie kurz vor dem Studienabschluss, wird im Einzelfall anhand Ihres Studienfortschritts geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen dürfen. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihr Studium bis allerspätestens 30. September abschließen (und die offiziellen Abschlussdokumente bis dahin nachreichen). Fassen Sie Ihr Sammelzeugnis bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann.
  • Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss für das angestrebte Masterstudium fachlich in Frage kommen.
  • Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
  • Das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) nimmt Zeit in Anspruch.

 Fristen

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:

  • 4. März bis 8. April 2024

Wintersemester 2024/25:

  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

 Erforderliche Dokumente

Für die Registrierung in u:space

  • Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite) als JPEG oder PNG-Datei

Für den Antrag auf Zulassung

  • Studienabschlussurkunde und Notentranskripte/Diploma Supplement (150 ECTS bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS)
    • mit den für Ihr Land vorgesehenen Beglaubigungen
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Nachweis der Englischkenntnisse
  • Lebenslauf
  • Motivationsschreiben
  • sonstige im Curriculum vorgegebenen Dokumente

Detaillierte Informationen zum Inhalt und Aufbau Ihres Motivationsschreibens und weiterer Dokumente finden Sie auf der Detailseite des Studiums. Wählen Sie unter Zulassung > Masterstudien das entsprechende Studium aus. 

Sie benötigen keinen Nachweis der Deutschkenntnisse.

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).

Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung gleich zu Fristbeginn stellen.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus.
  3. Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
  4. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.

Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.

 Registrierung in u:space

Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie die Zulassung beantragt haben, müssen Sie auf den Zulassungsbescheid warten. Das dauert mehrere Wochen. Die Studienzulassung überprüft Ihre Dokumente, das Auswahlkomitee vergibt die Studienplätze. Sie werden Anfang/Mitte Juni darüber informiert, ob Sie einen Studienplatz bekommen und zugelassen werden können. Ihren Zulassungsbescheid erhalten Sie an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester.

Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass Sie einen Studienplatz erhalten haben und eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist. Sie müssen das Zulassungsverfahren, wie in Schritt 4 und 5, beschrieben abschließen.

Schritt 4: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

  1. Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungstool.
    Alle Informationen zur Terminbuchung.
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
  2. Nach dem Online-Termin werden Sie vorläufig zum Studium zugelassen. Sie erhalten ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.

Schließen Sie das Zulassungsverfahren in Ihrem eigenen Interesse so früh wie möglich ab, damit Sie die Anmeldefristen für Lehrveranstaltungen nicht verpassen!

Schritt 5: Studien-/ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen

Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag als "eingelangt" aufscheint. Danach können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.

 FAQ

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  • Ich habe ein englischsprachiges Studium abgeschlossen, warum muss ich in u:space einen Englischnachweis hochladen?

    Das System erkennt nicht, in welcher Sprache ein Studium absolviert wurde. Der Englischnachweis ist ein Pflichtfeld, das befüllt werden muss. Bitte laden Sie an der Stelle "Sprachnachweis Englisch B2" oder "Sprachnachweis Englisch C1" Ihr Diploma Supplement, aus dem die Unterrichtssprache hervorgeht oder eine Bestätigung Ihrer Universität über die Unterrichtssprache, hoch.

  • Kann ich den Antrag mit einem Zertifikat für Englisch stellen, das nicht in der Liste der akzeptierten Zertifikate zu finden ist?

    Nein, es werden ausschließlich die auf der Liste befindlichen Zertifikate anerkannt.

  • Ich habe meinen Zulassungsbescheid bekommen. Bin ich jetzt schon zugelassen?

    Nein, Sie müssen das Zulassungsverfahren noch abschließen (siehe Schritte 4 und 5 oben). Erst dann sind Sie zugelassen und können mit dem Studium beginnen.

  • Muss ich zugelassen sein, um nach Österreich einreisen zu können?

    Wenn Sie die Staatsangehörigkeit eines Drittstaates haben, erkundigen Sie sich bitte bei einer österreichischen Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat), ob Sie einen Aufenthaltstitel für Österreich benötigen bzw. wie Sie einreisen können. Die österreichische Vertretungsbehörde informiert Sie über die erforderlichen Dokumente, mit der Sie diesen  beantragen können.

  • Brauche ich einen Deutschnachweis auf Niveau A2?

    Von den Masterstudien mit Aufnahmeverfahren wird nur das Masterstudium Psychologie auf Deutsch abgehalten. Für alle anderen Masterstudien mit Aufnahmeverfahren ist kein Nachweis der Deutschkenntnisse erforderlich. 

  • Wann erfahre ich, ob ich zugelassen werden kann?

    Sie werden Anfang/Mitte Juni darüber informiert, ob Sie zugelassen werden können.

  • Mein Bachelorstudium ist noch nicht abgeschlossen. Kann ich trotzdem einen Antrag auf Zulassung stellen?

    Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihr Studium grundsätzlich bereits abgeschlossen haben. Stehen Sie kurz vor dem Studienabschluss, wird im Einzelfall anhand Ihres Studienfortschritts geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen dürfen. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihr Studium bis allerspätestens 30. September abschließen (und die offiziellen Abschlussdokumente bis dahin nachreichen). Fassen Sie Ihr Sammelzeugnis bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann. 

  • Wie lange ist mein Zulassungsbescheid gültig?

    Der Zulassungsbescheid ist für das beantragte Wintersemester und das darauffolgende Sommersemester gültig. Es wird ein Studienbeginn im Wintersemester empfohlen.

    Einteilung des Studienjahrs

  • In welchen Masterstudien mit Aufnahmeverfahren können Ergänzungsprüfungen vorgeschrieben werden?

    Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede können nur in den Masterstudien Science-Technology-Society und Middle European interdisciplinary master's programme in Cognitive Science (MEi:CogSci) vorgeschrieben werden.

    In allen anderen Masterstudien mit Aufnahmeverfahren bekommen Sie entweder einen Zulassungsbescheid ohne Ergänzungsprüfungen (wenn Sie einen Studienplatz erhalten) oder einen Abweisungsbescheid (wenn Sie keinen Studienplatz erhalten). 

  • Ich finde mein Studium in der Liste in u:space nicht – warum?

    Bitte beachten Sie, dass für den Antrag auf Zulassung zu Studien mit und ohne Aufnahmeverfahren verschiedene Fristen gelten. Vergewissern Sie sich, dass die Antragsfrist für das gewünschte Studium bereits läuft. Erst dann scheint dieses im Drop-Down-Menü auf.

  • Wie viele Studienplätze gibt es pro Studienjahr?

    Pro Studienjahr und Studium werden 30 bis 50 Plätze vergeben. 

  • Ich habe mein Vorstudium in Afghanistan abgeschlossen. Kann ich an der Universität Wien studieren?

    Wenn Sie nur ein Bachelorstudium in Afghanistan abgeschlossen haben, können Sie nicht zu einem Masterstudium an der Universität Wien zugelassen werden. Die Unterschiede im Bildungsniveau sind zu groß. Ihr Antrag auf Zulassung wird daher abgewiesen.  

  • Ich habe mein Vorstudium in Pakistan abgeschlossen. Was muss ich beachten?

    Wenn Sie ein Bachelorstudium in Pakistan abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben ein Bachelorstudium mit einer Studiendauer von mindestens vier Jahren abgeschlossen und
    • Sie haben einen CGPA von 2.5 oder höher erreicht und
    • Sie haben Ihr Studium an einer anerkannten Hochschule abgeschlossen und
    • Ihr Bachelorstudium ist mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt.
    • Die Studiendauer von vier Jahren muss mit einem Bachelorstudium erfüllt werden. Sie können nicht zugelassen werden, wenn Sie zwei Bachelorstudien mit jeweils zwei Jahren abgeschlossen haben.
    • Sie können nur zu einem Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie alle Kriterien erfüllen.

    Wenn Sie ein Bachelorstudium und ein Masterstudium in Pakistan abgeschlossen haben, müssen Sie folgende Kriterien erfüllen:

    • Sie haben ein Bachelorstudium mit einer Studiendauer von mindestens zwei Jahren abgeschossen und
    • Sie haben ein Masterstudium mit einer Studiendauer von mindestens zwei Jahren abgeschlossen und
    • Sie haben einen CGPA von mindestens 2.5 oder höher erreicht und
    • Ihre Studien sind mit dem angestrebten Masterstudium fachgleich bzw. fachlich eng verwandt und
    • Sie haben beide Studien an einer anerkannten Hochschule bzw. anerkannten Hochschulen abgeschlossen.
    • Sie können nur zu einem Masterstudium zugelassen werden, wenn Sie alle Kriterien erfüllen.

    Vergessen Sie nicht: Alle Dokumente müssen beglaubigt sein und anschließend von einem offiziellen, gerichtlich beeideten Übersetzungsbüro auf Deutsch oder Englisch übersetzt werden.