Fristen für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/ Eignungsverfahren
Auf dieser Seite finden Sie alle Fristen für den Antrag und Zulassung zum ordentlichen Studium für Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren im Überblick.
- Für Personen, die den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen möchten, gelten die Fristen des Vorstudienlehrgangs.
- Wenn Sie vom Aufnahme-/Eignungsverfahren ausgenommen sind, gelten abweichende Antrags- und Zulassungsfristen.
- Für die Zulassung zu allen Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren müssen Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung gestellt haben. Das gilt auch, wenn der schriftliche Test nicht stattfindet bzw. nicht alle Studienplätze vergeben werden.
Studienjahr 2024/25
Die Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25 ist bereits vorbei. Sie können zu diesem Studium nur zugelassen werden, wenn Sie fristgerecht den Antrag gestellt haben und alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen.
Antragsfrist für das Studienjahr 2025/26
3. März bis 3. Juni 2025
Zulassungsfrist Sommersemester 2025
Die Zulassung im Sommersemester 2025 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2024/25 oder am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Zulassungsfrist Wintersemester 2025/26
- Zulassungsfrist: nach Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Zulassungsfrist Sommersemester 2026
Die Zulassung im Sommersemester 2026 ist nur möglich, wenn Sie am Aufnahmeverfahren für das Studienjahr 2025/26 oder am Eignungsverfahren für das Bachelorstudium Lehramt erfolgreich teilgenommen haben oder ausgenommen sind. Ein Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester findet nicht statt.
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März