Mindeststudienleistung
Die Mindeststudienleistung von 16 ECTS ist für jedes Bachelor- und Diplomstudium, zu dem Sie ab Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen werden oder das Sie zu diesem Zeitpunkt wiederaufnehmen, innerhalb von vier Semestern zu erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Eine Wiederaufnahme ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich. Das gilt auch, wenn Sie ein Studium wechseln, dazu- oder wiederaufnehmen möchten.
Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.
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