Mindeststudienleistung

Seit dem Wintersemester 202/23 gilt folgende Regel: Für jedes Bachelor- und Diplomstudium, für das Sie (erst-)zugelassen werden, müssen Sie

  • innerhalb von vier Semestern
  • 16 ECTS Mindeststudienleistung erbringen.

 

 Andernfalls erlischt die Zulassung zu diesem Studium. Eine Wiederaufnahme desselben Studiums ist erst nach zwei Studienjahren (= vier Semestern) möglich. 

Studierende mit psychischer/physischer Beeinträchtigung sind ausgenommen und müssen keine Mindeststudienleistung erbringen.

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