Mindeststudienleistung

Die Mindeststudienleistung von 16 ECTS ist für jedes Bachelor- und Diplomstudium,

  • zu dem Sie ab Wintersemester 2022/23 erstmals zugelassen werden oder
  • das Sie ab diesem Zeitpunkt wiederaufnehmen

innerhalb von vier Semestern zu erbringen. Andernfalls erlischt die Zulassung zum Studium. Die erneute Zulassung (= Wiederaufnahme) zum selben Studium an der Universität Wien ist erst wieder nach zwei Studienjahren (= vier Semester) möglich.

Zur Information

In einem Vollzeitstudium sind laut Curriculum in vier Semestern 120 ECTS vorgesehen. Die meisten Studierenden erreichen die 16 ECTS innerhalb eines Semesters, zum Beispiel durch die positive Absolvierung der Studieneingangs- und Orientierungsphase (STEOP).

Wie schnell Sie studieren und wie viele ECTS Sie pro Semester erbringen, entscheiden Sie selbst. Beachten Sie aber, dass Beihilfen und Stipendien strengere Regelungen haben.

Die Mindeststudienleistung gilt nicht für:

  • Studierende mit nachgewiesener psychischer/physischer Beeinträchtigung
  • Bachelor- und Diplomstudien, zu denen Sie vor Wintersemester 2022/23 zugelassen wurden
  • Master- und Doktoratsstudien

FAQs zur Mindeststudienleistung

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Wer muss die Mindeststudienleistung erbringen?
Bis wann ist die Mindeststudienleistung zu erbringen und welche Fristen muss ich beachten?
Muss ich die Mindeststudienleistung auch bei Wiederaufnahme eines Studiums erbringen?
Was passiert, wenn die Mindeststudienleistung nicht erbracht wurde?
Ich setze mein Studium nach Umstellung auf ein neues Curriculum fort. Muss ich die Mindeststudienleistung erneut nachweisen?
Muss ich die Mindeststudienleistung auch für mein Erweiterungsstudium erbringen?
Ich studiere das Bachelorstudium Lehramt. Muss ich die Mindeststudienleistung in jedem Unterrichtsfach erbringen? Was passiert, wenn ich ein Unterrichtsfach wechsle?
Ich studiere ein Lehramt-Erweiterungsstudium. Muss ich die Mindeststudienleistung erbringen?
Zählen Anerkennungen zur Mindeststudienleistung?