Antrags- und Zulassungsfristen

Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Antrags- und Zulassungsfristen für Bachelor-/Diplom- und Masterstudien an der Universität Wien. 

Das Wintersemester beginnt immer am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. März.
Einteilung des Studienjahres

Abbildung der Antrags- und Zulassungsfristen für das Studienjahr 2024/25

Bitte beachten Sie:

Antragsfrist

Ihr erster Schritt vor Studienbeginn ist es, die Zulassung zum Studium zu beantragen. Innerhalb der Antragsfrist können Sie einen Antrag auf Erstzulassung, Studienwechsel, Zulassung zu einem zusätzlichen Studium und Wiederaufnahme stellen.

Die Antragsfrist hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem gewählten Studium ab. Sie sind unsicher, welche Frist für Sie gilt? Wählen Sie unter "Zulassung" das gewünschte Studium. In der Schritt-für-Schritt-Anleitung des Zulassungsverfahrens finden Sie alle Infos zur Antragstellung. 

Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium gleich zu Beginn der Antragsfrist! So können Sie nach Beginn der Zulassungsfrist rasch das Zulassungsverfahren abschließen und entspannter mit dem Studium starten.

EU/EWR, Schweiz, PersGV

Fristen für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personen­gruppen­verordnung (PersGV)

  • Sommersemester 2025: 
    11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Wintersemester 2025/26:
    23. Juni bis 5. September 2025
  • Sommersemester 2026: 
    13. November 2025 bis 5. Februar 2026

Drittstaatsangehörige

Fristen für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes

  • Sommersemester 2025: 
    11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Wintersemester 2025/26: 
    23. Juni bis 1. August 2025
  • Sommersemester 2026: 
    13. November 2025 bis 7. Jänner 2026

Bachelor-/Diplomstudien mit besonderen Antragsfristen

Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

Frist unabhängig von der Staatsangehörigkeit nur einmal pro Studienjahr

  • Studienjahr 2025/26: 
    3. März bis 3. Juni 2025

Bachelorstudium Sportwissenschaft

Fristen unabhängig von der Staatsangehörigkeit

  • Sommersemester 2025: 
    11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Wintersemester 2025/26: 
    3. März bis 3. Juni 2025
  • Sommersemester 2026: 
    13. November 2025 bis 7. Jänner 2026

Masterstudien mit besonderen Antragsfristen

Masterstudien mit Aufnahmeverfahren

Frist unabhängig von der Staatsangehörigkeit nur einmal pro Studienjahr

  • Studienjahr 2025/26: 
    3. März bis 7. April 2025

Fachgleiche Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren für Absolvent*innen der Universität Wien

Fristen für Absolvent*innen eines jedenfalls fachlich in Frage kommenden Bachelorstudiums gemäß Curriculum an der Universität Wien

  • Sommersemester 2025: 
    11. November 2024 bis 31. März 2025
  • Wintersemester 2025/26:  
    23. Juni bis 31. Oktober 2025
  • Sommersemester 2026: 
    13. November 2025 bis 31. März 2026

Sonderfall: Tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien

Zulassungsfrist für Bachelor-/Diplom- und Masterstudien

Ihr zweiter Schritt vor Studienbeginn ist der Abschluss des Zulassungsverfahrens innerhalb der Zulassungsfrist. Bei einer Erstzulassung an der Universität Wien buchen Sie bitte einen Online-Erstzulassungstermin.

Die Zulassung ist nur möglich, wenn Sie innerhalb  der Antragsfrist das gewünschte Studium beantragt haben und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.

Unser Tipp: Schließen Sie das Zulassungsverfahren so früh wie möglich ab. Sie können sich nur für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, wenn Sie bereits zum gewünschten Studium zugelassen wurden. 

Sommersemester 2025

  • 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2025/26

  • 14. Juli bis 31. Oktober 2025
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2026

  • 7. Jänner bis 31. März 2026
  • Semesterbeginn: 1. März

 FAQ

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  • Was ist der Unterschied zwischen Antrags- und Zulassungsfrist?
  • Was ist die Personengruppenverordnung?

    Angehörige einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung (PersGV) können die Zulassung zu Studien innerhalb der Antragsfristen für EU/EWR/CH-Bürger*innen beantragen. Sie sind EU/EWR-Bürger*innen hinsichtlich der Studienbeitragsregelung gleichgestellt.

    Alle Personengruppen und die erforderlichen Nachweise

  • Wenn ich die Antragsfrist verpasse, gibt es eine Nachfrist?

    Nein, es gibt keine Nachfrist. Sie müssen Ihren Antrag auf Zulassung jedenfalls innerhalb der für Sie geltenden Antragsfrist stellen.

  • Die Zulassungsfrist läuft noch, die Antragsfrist ist aber schon vorbei. Kann ich zum Studium zugelassen werden?

    Sie können nur zum Studium zugelassen werden, wenn Sie innerhalb der Antragsfrist einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben. Haben Sie diese Frist verpasst, müssen Sie auf die Antragsfrist des nächsten Semesters warten. 

  • Warum läuft die Zulassungsfrist noch, obwohl das Semester bereits begonnen hat?

    Das ist eine gesetzliche Regelung, die Studieninteressierten die Möglichkeit bietet, noch nach Beginn des Semesters mit dem Studium zu starten. Gründe dafür sind z. B. der spätere Erhalt des Maturazeugnisses oder Bachelorabschlusses oder die Dauer der Antragsbearbeitung. 

    Bei späterer Zulassung müssen Sie damit rechnen, dass die Auswahl an Lehrveranstaltungen eingeschränkt ist. Die Anmeldung für prüfungsimmanente Lehrveranstaltungen (= mit Anwesenheitspflicht) findet schon vor/zu Beginn des Semesters statt. Bei Fragen dazu wenden Sie sich bitte an das/die zuständige StudienServiceCenter/StudienServiceStelle.