Ende der Antragsfrist für EU/EWR-Bürger*innen

08.01.2025

Die Antragsfrist für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren für EU/EWR-Bürger*innen endet am 5. Februar!

Am 5. Februar 2025 endet die Antragsfrist für Bachelor-, Diplom- und Masterstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren für das Sommersemester 2025. Das bedeutet:

können noch bis 5. Februar den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.

Sie haben einen Antrag auf Zulassung zu einem Bachelor-Diplomstudium gestellt?

Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungs-Tool und schließen das Zulassungsverfahren so bald wie möglich ab.

Sie haben einen Antrag auf Zulassung zu einem Masterstudium gestellt?

Die Bearbeitung Ihres Antrags kann mehrere Wochen in Anspruch nehmen. Sie können das Zulassungsverfahren bis zum Ende der Zulassungsfrist (31. März) abschließen, wenn Sie 

  • fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt und
  • einen Zulassungsbescheid erhalten haben und
  • alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen. ­

Weiterführende Informationen: