Nachregistrierung

An der Universität Wien haben für folgende Bachelorstudien für das Studienjahr 2023/24 weniger Studieninteressierte einen Antrag auf Zulassung gestellt als es Studienplätze gibt. Es gibt daher eine Nachregistrierung für:

  • Volkswirtschaftslehre

Wer kann nachregistriert werden?

Volkswirtschaftslehre

Sie müssen:

  • an der Wirtschaftsuniversität Wien oder der Universität Klagenfurt 
  • die Registrierung für das Aufnahmeverfahren 2023/24 für ein wirtschaftswissenschaftliches Bachelorstudium komplett abgeschlossen haben UND
  • über eine Aufnahmeverfahren-Registrierungsbestätigung verfügen UND
  • alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Bachelor-/Diplomstudium erfüllen

Nur wenn Sie ALLE diese Voraussetzungen erfüllen, können Sie im Studienjahr 2023/24 noch für das Bachelorstudium Volkswirtschaftslehre zugelassen werden.

  • Die Nachregistrierungsfrist für das Studienjahr 2023/24 beginnt am 12. Juni 2023 und endet, wenn alle Plätze vergeben sind bzw. spätestens am 31. März 2024.

Ablauf der Nachregistierung

 

Schritt 1: Anlegen des u:account

Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium. Loggen Sie sich in u:space ein und schließen Sie die Registrierung ab.

 

Schritt 2: Antrag über den Servicedesk stellen

Die Nachregistrierung erfolgt nach dem "First Come, First Served"-Prinzip.

Folgende Unterlagen schicken Sie uns gescannt als ein gesamtes PDF-Dokument, in der Nachregistrierungsfrist über den Servicedesk der Universität Wien:

  • Ihre Bestätigung einer anderen österreichischen Universität über die Registrierung für das Aufnahmeverfahren 2023/24 in einem entsprechenden Bachelorstudium
  • Ihr Reifezeugnis (alle Seiten!), gegebenenfalls auf Deutsch oder Englisch übersetzt und beglaubigt (je nach Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses)
    Geben Sie uns bekannt, wenn Sie Ihr Reifezeugnis noch nicht haben. Sie können die Nachregistrierung trotzdem durchführen.
  • den Nachweis der Deutschkenntnisse (bei Reifezeugnis aus einem nicht-deutschsprachigen Land)

Danach erhalten Sie Informationen über Ihre weiteren Schritte im Zulassungsverfahren per E-Mail.