Zulassung zum Masterstudium Bildungswissenschaft
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ist Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend, werden Ihnen Ergänzungsprüfungen erteilt. Diese müssen Sie bis zum Ende des zweiten Semesters des Masterstudiums absolvieren.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC) , zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.
Vorstudien für das Masterstudium Bildungswissenschaft
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Ergänzungsprüfungenaus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
Wird im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Ergänzungsprüfungen aus BA-Curriculum 2018:
BM 4 VU: Philosophische Methoden (5 ECTS) BM 6 VU: Interpretative Verfahren (5 ECTS) BM 6 VU: Quantifizierende Verfahren (5 ECTS) BM 10: Bachelorarbeit (15 ECTS) Summe: 30 ECTS
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern