Zulassung zum Masterstudium Molecular Biology
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.
Qualitative Zulassungsbedingungen
Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.
Vorstudien für das Masterstudium Molecular Biology
Qualitative Zulassungsbedingungen
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Qualitative Zulassungsbedingungen
Als qualitative Zulassungsbedingungen müssen folgende Kenntnisse vor der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden:
- a) Kenntnisse der chemischen und biologischen Grundlagen der Molekularbiologie im Ausmaß von mindestens 25 ECTS (alle Bereiche müssen abgedeckt sein):
- Grundlagen der organischen, (bio)physikalischen und biologischen Chemie
- vertiefte Kenntnisse der Molekulargenetik und der Mechanismen der Übertragung und Ausprägung genetischer Informationen
- Verständnis der Grundsätze der Populationsgenetik und der molekularen und organismischen Evolution
- b) Mathematische und Bioinformatische Kenntnisse in den folgenden Bereichen von insgesamt 13 ECTS (alle Bereiche müssen abgedeckt sein):
- mathematische Grundlagen (Vektorrechnung, Differenzierung und Integration von Funktionen, Taylorreihen, partielle Differenzierung, Matrizen)
- Grundlagen der Statistik (Grundbegriffe, deskriptive Statistik, mathematische Modelle und Datenanpassung, statistische Methoden)
- Bioinformatische Grundlagen (grundlegende Algorithmen, Mustersuche, Clustering, Alignment, Baumrekonstruktion)
- c) Praktische Kompetenzen in den folgenden Bereichen im Ausmaß von mindestens 15 ECTS (alle Bereiche müssen abgedeckt sein):
- selbständige Anwendung und Interpretation von mikrobiologischen und molekularbiologischen Standardmethoden (Bakterielle- bzw. Zellkultur, Transformation, DNA-Extraktion und (Sub)klonierung, PCR, Proteinexpression, SDS-PAGE)
- selbständige Anwendung und Interpretation von einfachen biochemischen und Trennmethoden (Zentrifugieren, Spektroskopie, enzymologische Analysen, Gelfiltration, Ionenaustauschchromatographie, Dialyse)
Studieninteressierte, die das Bachelorstudium Biologie (mit dem Schwerpunkt Molekulare Biologie) an der Universität Wien abgeschlossen haben, erfüllen die QZB bereits. Informationen zu den Zulassungsmöglichkeiten für Absolvent*innen anderer Studien oder Schwerpunkte der Universität Wien finden Sie unten. Laden Sie bei der Antragsstellung Ihr Sammelzeugnis als "Qualifikationsbeschreibung" hoch.
Studieninteressierte mit Abschluss anderer Universitäten müssen eine Qualifikationsbeschreibung erstellen.
- a) Kenntnisse der chemischen und biologischen Grundlagen der Molekularbiologie im Ausmaß von mindestens 25 ECTS (alle Bereiche müssen abgedeckt sein):
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Biologie (Bachelor) mit Schwerpunkt Molekulare Biologie
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
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Biologie (Bachelor) mit Schwerpunkt Mikrobiologie und Genetik
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
Beachten Sie: Mit diesem Abschluss ist keine tagesaktuelle Zulassung möglich. Sie müssen den Antrag innerhalb der Antragsfrist für nicht-fachgleiche Studien stellen.
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Biologie (Bachelor) mit Schwerpunkt Anthropologie, Botanik, Ökologie, Paläobiologie oder Zoologie
Folgende Ergänzungsprüfungen im Umfang von 25 ECTS sind in jedem Fall zu erfüllen bzw. nachzuweisen:
- VO Genexpression (3 ECTS)
- VO Biochemie (5 ECTS)
- SE Seminar zu Übung III A (2 ECTS)
- UE Übung III A – Molekularbiologische Laborarbeiten (10 ECTS)
- VU Bioinformatik (5 ECTS)
Zusätzlich, abhängig von der gewählten Pflichtmodulgruppe:
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Molecular Machines: from Structure to Function“
- VO+SE Strukturbiologie II (3 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Cellular Architecture and Maintenance“
- VO Zellbiologie I + II (5 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Chromosome and RNA Biology“
- VO Chromosomenbiologie (2 ECTS)
- VO Allgemeine und Molekulare Genetik I + II (3 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Stem Cell and Developmental Biology“
- VO Molekulare Entwicklungsbiologie (3 ECTS)
- VO Allgemeine und Molekulare Genetik I + II (3 ECTS)
Summe: 28 bis 30 ECTS
Beachten Sie: Mit diesem Abschluss ist keine tagesaktuelle Zulassung möglich. Sie müssen den Antrag innerhalb der Antragsfrist für nicht-fachgleiche Studien stellen.
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Chemie (Bachelor)
Folgende Ergänzungsprüfungen im Umfang von 15 ECTS sind in jedem Fall zu erfüllen bzw. nachzuweisen:
- VO Genexpression (3 ECTS)
- SE Seminar zu Übung III A (2 ECTS
- UE Übung III A – Molekularbiologische Laborarbeiten (10 ECTS)
Zusätzlich, abhängig von der gewählten Pflichtmodulgruppe:
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „ Molecular Machines: from Structure to Function
- Keine Ergänzungsprüfungen (0 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Cellular Architecture and Maintenance“
- UE Molekulare Biologie UE III (Zellbiologie) (5 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „ Chromosome and RNA Biology “
- VO Chromosomenbiologie (2 ECTS)
- VO Allgemeine und Molekulare Genetik I + II (3 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Stem Cell and Developmental Biology“
- VO Molekulare Entwicklungsbiologie (3 ECTS)
- VO Allgemeine und Molekulare Genetik I + II (3 ECTS)
Summe: 15 bis 21 ECTS
Beachten Sie: Mit diesem Abschluss ist keine tagesaktuelle Zulassung möglich. Sie müssen den Antrag innerhalb der Antragsfrist für nicht-fachgleiche Studien stellen.
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Ernährungswissenschaften (Bachelor)
Folgende Ergänzungsprüfungen im Umfang von 20 ECTS sind in jedem Fall zu erfüllen bzw. nachzuweisen:
- VO Genexpression (3 ECTS)
- SE Seminar zu Übung III A (2 ECTS)
- UE Übung III A – Molekularbiologische Laborarbeiten (10 ECTS)
- VU Bioinformatik (5 ECTS)
Zusätzlich, abhängig von der gewählten Pflichtmodulgruppe:
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „ Molecular Machines: from Structure to Function
- VO+SE Strukturbiologie I+II (6 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Cellular Architecture and Maintenance“
- VO Zellbiologie I+II (5 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „ Chromosome and RNA Biology “
- VO Chromosomenbiologie (2ECTS)
- VO Allgemeine und Molekulare Genetik I+II (3 ECTS)
- Bei Wahl der alternativen Pflichtmodulgruppe „Stem Cell and Developmental Biology“
- VO Allgemeine und Molekulare Genetik I+II (3 ECTS)
- VO Molekulare Entwicklungsbiologie (3 ECTS)
Summe: 25 bis 26 ECTS
Beachten Sie: Mit diesem Abschluss ist keine tagesaktuelle Zulassung möglich. Sie müssen den Antrag innerhalb der Antragsfrist für nicht-fachgleiche Studien stellen.
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Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.