Zulassung zum Masterstudium Musikwissenschaft

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium Musikwissenschaft

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Musikwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Musikwissenschaft (Diplom)

    Keine Zulassung möglich.

  • Alle Studienabschlüsse (Bachelor) außer Musikwissenschaft

    Keine Zulassung möglich.

  • Alle Studienabschlüsse (Diplom)

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Konservatorien und Musikuniversitäten (Bachelor, Master und Diplom)

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Paris Lodron Universität Salzburg: Musik- und Tanzwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Universität Graz: Musikologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Universität Innsbruck: Musikwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Universität Klagenfurt: Angewandte Musikwissenschaft (Bachelor)

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Musikwissenschaft als Hauptfach (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.