Zulassung zum Masterstudium Psychologie

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.


Vorstudien für das Masterstudium Psychologie

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Psychologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen

Hinweis

Für die unter den Punkten 2. bis 4. genannten Studienabschlüsse gilt:

Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahmetest und bei Erfüllung aller Voraussetzungen für die Zulassung zum Masterstudium Psychologie an der Universität Wien möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Sigmund Freud Privatuniversität Wien: Psychologie (Bachelor)

    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich

  • Universität Graz: Psychologie (Bachelor)

    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich

  • Universität Innsbruck: Psychologie (Bachelor)

    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich

  • Universität Klagenfurt: Psychologie (Bachelor)

    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich

  • Universität Salzburg: Psychologie (Bachelor)

    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Wird im Einzelfall geprüft.
    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.
    Erfolgreiche Teilnahme am Aufnahmetest erforderlich.