Zulassung zum Interdisziplinären Masterstudium Zeitgeschichte und Medien

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Interdisziplinäre Masterstudium Zeitgeschichte und Medien

Qualitative Zulassungsbedingungen

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  • Qualitative Zulassungsbedingungen

    Als qualitative Zulassungsbedingungen müssen folgende Kenntnisse vor der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden:

    • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zur interdisziplinären Mediengeschichte
    • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zu interdisziplinären Geschichtsvermittlungsmodellen
    • Kenntnisse im Ausmaß von 5 ECTS zur konkreten Medienpraxis unter Berücksichtigung der Perspektiven von mindestens zwei der folgenden Bereiche:
      • Europäische Ethnologie
      • Geschichte
      • Judaistik
      • Politikwissenschaft
      • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
      • Soziologie
      • Theater-, Film- und Medienwissenschaft in der alltäglichen Medienpraxis.

    Mit der Absolvierung des Erweiterungscurriculums Zeitgeschichte und Medien im Ausmaß von 15 ECTS gilt der Nachweis dieser Kenntnisse jedenfalls als erbracht.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Europäische Ethnologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Geschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Geschichte (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Judaistik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Judaistik (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Lehramt Unterrichtsfach Geschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Lehramt Unterrichtsfach Geschichte (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Politikwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Politikwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Bakkalaureat)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Soziologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Soziologie (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Volkskunde (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Europäische Ethnologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Geschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Geschichte (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Judaistik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Judaistik (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Lehramt Unterrichtsfach Geschichte (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Lehramt Unterrichtsfach Geschichte (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Politikwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Politikwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Bakkalaureat)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Soziologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Soziologie (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Theater-, Film- und Medienwissenschaft (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

  • Volkskunde (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

    Wird im Einzelfall geprüft, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft, wenn die Qualitativen Zulassungsbedingungen absolviert sind.