Zulassung zum Masterstudium Zoologie

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist. Dafür müssen Sie fristgerecht einen Antrag auf Zulassung zum Studium stellen. Nur anhand Ihres vollständigen Antrags kann die Universität Wien die Eignung Ihres Vorstudiums beurteilen. Vorabeinschätzungen sind nicht möglich.


Vorstudien für das Masterstudium Zoologie

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Biologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Biologie (Diplom) Studienzweige: Anthropologie, Botanik, Ökologie, Paläobiologie, Mikrobiologie und Genetik, Zoologie

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Ernährungswissenschaften (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Lehramt Unterrichsfach Biologie und Umweltkunde (Diplom)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Lehramt Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • FH Campus Wien: Bioengineering (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Biomedizinische Analytik (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Diätologie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Ergotherapie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Gesundheits- und Krankenpflege (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Molekulare Biotechnologie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Campus Wien: Physiotherapie (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Technikum Wien: Biomedical Engineering (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • FH Wiener Neustadt: Biomedizinische Analytik (Bachelor)

    Keine Zulassung möglich.

  • Paris Lodron Universität Salzburg: Biologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Paris Lodron Universität Salzburg: Lehramt Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde (Bachelor und Master)

    Keine Zulassung möglich.

  • Universität Graz: Biologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Universität Graz: Lehramt Unterrichtsfach Biologie und Umweltkunde (Bachelor und Master)

    Keine Zulassung möglich.

  • Universität Innsbruck: Biologie (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

  • Veterinärmedizinische Universität Wien: Veterinärmedizin (Diplom)

    Ergänzungsprüfungen:

    • VO Evolution (6 ECTS)
    • UE Baupläne der Tiere 2 (10 ECTS)
    • UE Bestimmungsübungen heimischer Tiere (5 ECTS)

    Summe: 21 ECTS

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschlüsse von Universitäten in Deutschland: Biologie (Bachelor)

    Für Studienabschlüsse - Biologie (Bachelor) - der folgenden Universitäten ist eine Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen möglich:

    • Albert-Ludwigs-Universität Freiburg
    • Christian-Albrechts-Universität zu Kiel
    • Eberhard Karls Universität Tübingen
    • Freie Universität Berlin
    • Friedrich-Alexander-Universität Erlangen-Nürnberg
    • Humboldt-Universität zu Berlin
    • Johannes Gutenberg-Universität Mainz
    • Ludwig-Maximilians-Universität München
    • Universität Bremen
    • Universität Göttingen
    • Universität Hamburg
    • Universität Heidelberg
    • Universität Leipzig
    • Universität Regensburg
    • Universität Würzburg
    • Universität zu Köln

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern

    Wird im Einzelfall geprüft.