Zulassung zum Bachelorstudium
Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit
- Reifezeugnis und
- Staatsangehörigkeit aus einem
EU/EWR-Land/der Schweiz und - Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1
Wenn Sie in der letzten Schulstufe sind und noch kein Reifezeugnis haben, können Sie trotzdem den Antrag auf Zulassung stellen. Sobald Sie das Dokument besitzen, laden Sie es in u:space hoch und schließen die Zulassung ab.
Fristen
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
- Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Anmeldung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU).
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Nachweise allfälliger Zusatz- und Zulassungsprüfungen jeweils zusammengefasst zu einer PDF-Datei
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Durchführen des Online-Self-Assessment (OSA)
Nehmen Sie sich ein bis zwei Stunden Zeit und führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) durch. Obwohl Sie noch keine ausreichenden Deutschkenntnisse haben, müssen Sie das OSA absolvieren.
Nach Abschluss des OSA erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
Schritt 2: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnis inklusive Übersetzung).
Schritt 3: Antrag auf Zulassung stellen
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
- Wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben, machen Sie die entsprechenden Angaben. Sie können den Antrag dennoch stellen und das Reifezeugnis später hochladen.
- Geben Sie den OSA-Code ein.
- Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space:
a) Sie haben bereits ein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "gestellt".
b) Sie haben noch kein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "verbessern". Der Status Ihres Reifezeugnisses ist "mangelhaft!". In diesem Status können Sie Ihr Reifezeugnis nachträglich hochladen.
Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrags "gestellt" ist, können Sie mit dem Schritt 4 fortfahren. Dieser Status ändert sich nicht mehr!
Registrierung in u:space
Schritt 4: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
- Buchen Sie einen Online-Termin über unser Terminbuchungs-Tool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. - Bei diesem Termin überprüft die Studienzulassung Ihre Dokumente. Danach erhalten Sie per E-Mail einen Zulassungsbescheid, den Sie für Ihre Anmeldung beim VWU benötigen. Entscheiden Sie sich für einen Kooperationspartner und melden Sie sich dort innerhalb der Anmeldefristen für einen Deutschkurs an.
Schritt 5: Zulassung zum Studium
So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Schicken Sie uns über den Servicedesk der Universität Wien die VWU-Anmeldebestätigung zu. Sie werden zu einem außerordentlichen Studium (= zum Besuch des Vorstudienlehrganges) vorläufig zugelassen. Sie dürfen noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen sondern nur die Ergänzungsprüfung im VWU machen. Nach der Zulassung erhalten Sie ein E-Mail.
- Zahlen Sie danach den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist nur möglich, wenn Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch absolviert haben.
FAQ
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Ich habe ein Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land bzw. der Schweiz, aber die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes. Wie soll ich vorgehen?
Schreiben Sie uns über das Kontaktformular und nennen Sie uns die Länder. Wir schicken Ihnen danach die Informationen zu Ihren Schritten im Zulassungsverfahren per E-Mail.
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Ich habe eines meiner Dokumente verloren. Reicht eine Kopie?
Da Ihre Unterlagen bei der Antragstellung nur digital hochgeladen werden, müssen Ihre Dokumente von der Studienzulassung bei der persönlichen Zulassung auf Echtheit überprüft werden.
Wenn Sie das Original eines für die Zulassung relevanten Dokumentes verloren haben, benötigen Sie zu diesem Zweck ein Duplikat oder eine notariell beglaubigte Kopie. Eine herkömmliche Kopie ist nicht ausreichend.
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Was kann ich tun, wenn ich die Zugangsdaten zu meinem u:account verloren habe?
Wenn Sie die Login-Daten für Ihren u:account vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich an den Helpdesk des ZID.
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Muss ich mich auf das OSA vorbereiten? Wie lange dauert es und wird es bewertet?
Auf das OSA müssen Sie sich nicht vorbereiten. Es dient der Selbsteinschätzung.
Für die Bearbeitung werden Sie je nach OSA zwischen 30 und 70 Minuten benötigen. Es gibt aber keine Zeitbegrenzung, Sie können sich so viel Zeit nehmen, wie Sie möchten.
Das Ergebnis des OSA ist nur für Sie persönlich einsehbar. Es wird nicht benotet.
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Gibt es einen Numerus clausus/Mindestnotenschnitt?
In Österreich gibt es keinen Numerus clausus. Ihr Notendurchschnitt ist für die Zulassung nicht relevant. Beachten Sie aber, dass es bei einigen Studien ein Aufnahme-/Eignungsverfahren gibt.
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Ich habe das Online-Self-Assessment abgebrochen. Kann ich es noch einmal machen?
Sie können das OSA abbrechen und später damit fortfahren. Dies wird jedoch nicht empfohlen.
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Ich habe ein International Baccalaureate (IB). Was muss ich beachten?
Die Zulassung zu einem ordentlichen Studium an der Universität Wien ist nur möglich, wenn Sie durch das IB Diploma folgende Voraussetzungen erfüllen:
- mindestens 24 Punkte (mit einem IB Certificate ist die Zulassung nicht möglich)
- mindestens sechs Prüfungsfächer, darunter
- eine Fremdsprache (kann auch Deutsch sein)
- Mathematik
- mindestens drei der Prüfungsfächer müssen als "Higher Level" absolviert worden sein.
Beim Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space geben Sie als Ausstellungsland des Reifezeugnisses die Schweiz an, selbst wenn Sie die Schule nicht in der Schweiz beendet haben. Das Hochladen der IB-Dokumente als PDF-Datei in u:space ist ausreichend. Schicken Sie keine IB-Dokumente per Post an die Studienzulassung! Sie müssen diese erst bei der Online-Erstzulassung vorweisen.
Das Unterrichtsfach Deutsch im IB Diploma kann im Rahmen des Zulassungsverfahrens nur als Deutschnachweis A2 gewertet werden, ersetzt jedoch nicht den für die Zulassung notwendigen C1 Deutschnachweis.
Wenn Sie ein GIB (gemischtsprachiges IB) haben, wählen Sie Deutschland als Ausstellungsland. Die Voraussetzungen sind dieselben wie oben, das GIB kann als Deutschnachweis auf Niveau C1 anerkannt werden.
Detaillierte Informationen zu den Deutschnachweisen
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Kann ich das Online-Self-Assessment jederzeit machen?
Ja, Sie können das OSA jederzeit durchführen. Der OSA-Code ist 18 Monate lang gültig.
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Ich habe das OSA früher schon einmal absolviert. Muss ich es noch einmal machen?
Wenn der OSA-Code nicht älter als 18 Monate ist und Sie damit noch keinen Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben, können Sie diesen verwenden.
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Ich habe von einer anderen Hochschule an die Universität Wien gewechselt. Wie funktioniert die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungen?
Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen sind die Studienprogrammleitungen (SPL) zuständig. Sobald Sie an der Universität Wien zugelassen sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in dem für Ihr Studium zuständigen StudienServiceCenter (SSC) bzw. der zuständigen StudienServiceStelle (SSS) stellen.
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Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?
Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.
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Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?
Auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Unterrichtssprache für alle Bachelor-/Diplomstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren der Universität Wien Deutsch. Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.