Zulassung zum Bachelorstudium

Alle Informationen zum Zulassungsverfahren für Personen mit

  • Reifezeugnis aus Österreich oder Deutschland und
  • Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land (= Drittstaat)

Wenn Sie in der letzten Schulstufe sind und noch kein Reifezeugnis haben, können Sie trotzdem den Antrag auf Zulassung stellen. Sobald Sie das Dokument besitzen, laden Sie es in u:space hoch und schließen die Zulassung ab.

Hauptgebäude der Universität Wien

 Fristen

Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Personengruppenverordnung

Folgende Fristen gelten für Drittstaatsangehörige, die unter eine Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung fallen.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Unser Tipp

Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium so früh wie möglich – innerhalb der Frist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige. So können Sie das Zulassungsverfahren schneller abschließen und stressfrei Ihren Studienbeginn planen.

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr gültiger Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • alle Seiten (!) Ihres Reifezeugnisses im Original zusammengefasst zu einer PDF-Datei
    • Die Antragstellung ist bereits ohne Reifezeugnis möglich.
  • Nachweise allfälliger Zusatz- und Zulassungsprüfungen jeweils zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung zusammengefasst zu einer PDF-Datei (nur für Antrag nach Ende der Frist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige erforderlich)

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

 

 

Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente

  1. Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format ab. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
  2. Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokumentes mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Vorder- und Rückseite des Reifezeugnisses). 

Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
    • Wenn Sie noch kein Reifezeugnis haben, machen Sie die entsprechenden Angaben. Sie können den Antrag dennoch stellen und das Reifezeugnis später hochladen.
  3. Klicken Sie auf "Weiter zur Antragstellung", überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (v. a. E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und klicken Sie dann auf "Antrag stellen".

Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space:

a) Sie haben bereits ein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "gestellt".

b) Sie haben noch kein Reifezeugnis hochgeladen. Der Status Ihres Antrags ist "verbessern". Der Status Ihres Reifezeugnisses ist "mangelhaft!". In diesem Status können Sie Ihr Reifezeugnis nachträglich hochladen.

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, können Sie mit Schritt 3 fortfahren. Dieser Status ändert sich nicht mehr!

Schritt 3: Zulassung zum Studium

Ihre weiteren Schritte hängen davon ab, wann Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben. 

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  • Antrag für Wintersemester 2024/25 von 10. Juni bis 31. Juli 2024 gestellt

    So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

    1. Buchen Sie gleich nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminvereinbarungs-Tool.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    2. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
  • Antrag für Wintersemester 2024/25 von 1. August bis 5. September 2024 gestellt

    So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

    1. Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben. Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.
    2. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminvereinbarungs-Tool.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    3. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. 
  • Antrag für Sommersemester 2025 von 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025 gestellt

    So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

    1. Buchen Sie gleich nachdem Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium gestellt haben einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminvereinbarungs-Tool.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    2. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.
  • Antrag für Sommersemester 2025 von 9. Jänner bis 5. Februar 2025 gestellt

    So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab: 

    1. Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben. Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn anschließend auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.
    2. Sobald Sie Ihren Zulassungsbescheid erhalten haben, buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminvereinbarungs-Tool.
      Alle Informationen zur Terminvereinbarung
      Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden.
    3. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. 

Schritt 4: Bestellen der u:card und Semesterplanung

Sobald der Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Nach der Zulassung können Sie Ihr Semester planen und sich für Lehrveranstaltungen anmelden. Die Anmeldefristen finden Sie im Vorlesungsverzeichnis u:find und in u:space.

 FAQ

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  • Wann soll ich den Antrag auf Zulassung stellen?

    Wir empfehlen Ihnen, den Antrag so früh wie möglich zu stellen. So können Sie sich rechtzeitig auf die Planung Ihres Studiums konzentrieren und verpassen die Anmeldefrist für Lehrveranstaltungen nicht. Diese endet bei vielen Studien bereits im September. Die Anmeldung zu Lehrveranstaltungen ist erst nach der Online-Erstzulassung möglich. 

    Staatsangehörige eines Drittstaates haben eine andere Antragsfrist als EU/EWR-Bürger*innen. Sie gehören nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung an? Dann können Sie dieselbe Frist wie EU/EWR-Bürger*innen nutzen.

    Sobald die Frist für Drittstaatsangehörige vorbei ist: Laden Sie alle erforderlichen Dokumente und den Nachweis der Zugehörigkeit zu einer Personengruppe hoch. Warten Sie auf den Zulassungsbescheid. Die Bearbeitung des Antrags dauert einige Wochen. Erst danach können Sie den Termin für die Online-Erstzulassung buchen. 

    Was ist Ihr Vorteil, wenn Sie den Antrag in der Frist für Nicht-EU/EWR-Bürger*innen stellen? Sie erhalten keinen Zulassungsbescheid und müssen deshalb nicht warten. Den Termin für die Online-Erstzulassung können Sie buchen, sobald die Zulassungsfrist beginnt. 

  • Ich bin Nachmaturant*in. Wie soll ich vorgehen?

    Stellen Sie den Antrag auf Zulassung so früh wie möglich. Die Antragstellung ist auch ohne Reifezeugnis möglich. Sie können das Reifezeugnis bis zum Ende der Zulassungsfrist hochladen. 

    Alle Infos zur Nachmatura

  • Ich habe eines meiner Dokumente verloren. Reicht eine Kopie?

    Nein, da Ihre Unterlagen bei der Antragstellung nur digital hochgeladen werden, müssen Ihre Dokumente von der Studienzulassung auf Echtheit überprüft werden.

    Wenn Sie das Original eines für die Zulassung relevanten Dokumentes verloren haben, benötigen Sie zu diesem Zweck ein Duplikat oder eine notariell beglaubigte Kopie. Eine herkömmliche Kopie ist nicht ausreichend.

  • Gibt es einen Numerus clausus/Mindestnotenschnitt?

    In Österreich gibt es keinen Numerus clausus. Ihr Notendurchschnitt ist für die Zulassung nicht relevant. Beachten Sie aber, dass es bei einigen Studien ein Aufnahme-/Eignungsverfahren gibt.

  • Was kann ich tun, wenn ich die Zugangsdaten zu meinem u:account verloren habe?

    Wenn Sie die Login-Daten für Ihren u:account vergessen oder verloren haben, wenden Sie sich an den Helpdesk des ZID.

  • Ich habe eine österreichische Auslandschule besucht. Was muss ich beachten?

    Die Antragsfrist ist abhängig von Ihrer Staatsangehörigkeit. Wenn Sie ein Reifezeugnis einer österreichischen Auslandsschule besitzen, ist die Personengruppenverordnung bei Ihnen anzuwenden.

  • Ich habe schon einen Studienabschluss. Kann ich mit diesem anstelle meines Reifezeugnisses zugelassen werden?

    Ja, wenn Ihr Studienabschluss von einem mindestens dreijährigen Studium (Vollzeit oder mindestens 180 ECTS, z. B. ein dreijähriges Bachelorstudium) an einer anerkannten postsekundären Bildungseinrichtung stammt.

  • Ich habe von einer anderen Hochschule an die Universität Wien gewechselt. Wie funktioniert die Anerkennung meiner bisherigen Prüfungen?

    Für die Anerkennung von Prüfungsleistungen sind die Studienprogrammleitungen (SPL) zuständig. Sobald Sie an der Universität Wien zugelassen sind, können Sie einen Antrag auf Anerkennung in dem für Ihr Studium zuständigen StudienServiceCenter (SSC) bzw. der zuständigen StudienServiceStelle (SSS) stellen.

    Liste aller SSC/SSS

  • Gibt es nur auf Englisch gehaltene Bachelorstudien?

    Nein, auch wenn einzelne Lehrveranstaltungen teilweise oder ganz in anderen Sprachen abgehalten werden, ist die Zulassungsvoraussetzung für alle Bachelor-/Diplomstudien an der Universität Wien Deutsch. Hier finden Sie alle Informationen zu den erforderlichen Deutschkenntnissen.

    Aus diesem Grund ist die Vorlage eines Nachweises von Deutschkenntnissen auf Niveau C1 oder höher für die Zulassung zu einem ordentlichen Studium notwendig.