Fristen für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren
Hier finden Sie einen Überblick über die Antrags- und Zulassungsfristen für Bachelor-/Diplom und Masterstudien der Universität Wien.
- Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren haben eigene Antrags- und Zulassungsfristen!
- Für Personen, die Deutsch oder andere Ergänzungsprüfungen im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) absolvieren müssen, endet die Zulassungsfrist im Sommersemester 2021 am 5. Februar 2021.
Das Wintersemester beginnt immer am 1. Oktober, das Sommersemester immer am 1. März (Einteilung des Studienjahres).
Die Zulassungsfrist setzt sich zusammen aus der allgemeinen Zulassungsfrist und der Nachfrist. Welche Fristen für Sie gültig sind, hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit, dem Land Ihres Reifezeugnisses/Studienabschlusses und der gewünschten Studienart ab.
Fristen für Bachelor-/Diplomstudien
Fristen für Masterstudien
Fristen für Doktorats-/PhD-Studien
Bachelor- und Diplomstudien
Nächste Antragsfristen
Ein Antrag auf Erstzulassung zu einem Studium ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren, die Wiederaufnahme, die Zulassung zu einem zusätzlichen Studium und ein Studienwechsel sind innerhalb folgender Fristen (= allgemeine Zulassungsfristen) möglich:
- Sommersemester 2021: 7. Jänner bis 5. Februar 2021
- Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 5. September 2021
- Sommersemester 2022: 10. Jänner bis 5. Februar 2022
Nächste Zulassungsfristen
Die Erstzulassung, sofern Sie nicht den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten absolvieren müssen, ist innerhalb folgender Fristen möglich:
- Sommersemester 2021: 7. Jänner bis 30. April 2021
- Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 30. November 2021
- Sommersemester 2022: 10. Jänner bis 30. April 2022
Masterstudien
Nächste Antragsfristen
Für Absolvent*innen eines Bachelor-/Diplomstudiums der Universität Wien sowie Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz:
- Sommersemester 2021: 7. Jänner bis 30. April 2021
- Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 30. November 2021
- Sommersemester 2022: 10. Jänner bis 30. April 2022
Für Staatsangehörige eines Nicht-EU/EWR-Landes:
- Sommersemester 2021: 7. Jänner bis 5. Februar 2021
- Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 5. September 2021
- Sommersemester 2022: 10. Jänner bis 5. Februar 2022
Nächste Zulassungsfristen
Die Zulassung ist innerhalb folgender Fristen möglich, sofern Sie nicht den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten absolvieren müssen:
- Sommersemester 2021: 7. Jänner bis 30. April 2021
- Wintersemester 2021/22: 12. Juli bis 30. November 2021
- Sommersemester 2022: 10. Jänner bis 30. April 2022