Zulassung zum Masterstudium Psychologie mit Abschluss einer anderen Universität
Alle Informationen über das Aufnahme- und Zulassungsverfahren des Masterstudiums Psychologie für Personen
- abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
- einer anderen Universität/Fachhochschule und
- mit Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1.
Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)
Bitte beachten Sie:
- Zum Zeitpunkt der Antragstellung müssen Sie Ihr Studium grundsätzlich bereits abgeschlossen haben. Stehen Sie kurz vor dem Studienabschluss, wird im Einzelfall anhand Ihres Studienfortschritts geprüft, ob Sie am Aufnahmeverfahren teilnehmen dürfen. Es dürfen nicht mehr als maximal 30 ECTS zum Studienabschluss fehlen. Beachten Sie: Sie müssen Ihr Studium bis allerspätestens 30. September abschließen (und die offiziellen Abschlussdokumente bis dahin nachreichen). Fassen Sie Ihr Sammelzeugnis bzw. Ihre Notentranskripte zu einer PDF-Datei zusammen. Laden Sie diese Datei in Ihrem Antrag auf Zulassung hoch, damit Ihr Studienfortschritt geprüft werden kann.
- Ihr mindestens dreijähriger postsekundärer Studienabschluss muss für das angestrebte Masterstudium fachlich in Frage kommen.
- Stellen Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium vollständig und mit gut lesbaren Dokumenten-Scans.
- Das Bearbeiten Ihres Aufenthaltstitels (bei Bedarf) durch die österreichische Vertretungsbehörde (Botschaft/Konsulat) nimmt Zeit in Anspruch.
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2025/26:
- 3. März bis 7. April 2025
Wintersemester 2025/26:
- Zulassungsfrist: 14. Juli bis 31. Oktober 2025
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2026:
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2026
- Semesterbeginn: 1. März
Anmeldung Vorstudienlehrgang
Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.
Erforderliche Dokumente
für die Registrierung in u:space
- Ihren gültigen Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei
für den Antrag auf Zulassung
- Ihre Studienabschlussurkunde(n) und Notentranskripte/Diploma Supplement (150 ECTS bei einem Bachelorstudium mit 180 ECTS)
- mit Auflistung der absolvierten Lehrveranstaltungen inklusive Noten und Angabe der ECTS/Semesterwochenstunden
- mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen
- mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn die Dokumente nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt sind)
- zusammengefasst zu einer PDF-Datei
- Beachten Sie Infos zu Studienabschlüssen aus Nicht-EU/EWR-Ländern.
- Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher
Ihre Schritte im Zulassungsverfahren
Schritt 1: Erforderliche Dokumente vorbereiten
- Scannen Sie alle erforderlichen Dokumente und speichern Sie diese im entsprechenden Format. Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.
- Fügen Sie mehrere Seiten desselben Dokuments mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl zu einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte/Diploma Supplement + Beglaubigung + Übersetzung).
Bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente möglichst vor Beginn der Antragsfrist vor. So können Sie Ihren Antrag auf Zulassung gleich zu Fristbeginn stellen.
Schritt 2: Antrag auf Zulassung stellen
- Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
- Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus.
- Laden Sie alle erforderlichen Dokumente hoch.
- Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".
Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.
Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.
Registrierung in u:space
Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten
Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, müssen Sie auf Ihren Zulassungsbescheid warten. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.
Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.
Die Zulassung kann
- ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen, oder
- mit der Ergänzungsprüfung Deutsch im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) und gegebenenfalls mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen, oder
- aufgrund mangelnder Facheinschlägigkeit abgewiesen werden.
Da Sie in Ihrem Antrag keinen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 hochgeladen haben, wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Sie müssen die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU absolvieren, bevor Sie zum Masterstudium zugelassen werden können.
Über etwaige Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Diese Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium Psychologie an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig. Diese Prüfungen können Sie erst absolvieren, nachdem Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU erfolgreich abgelegt haben und zum Masterstudium zugelassen wurden.
Sie müssen zuerst die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU absolvieren. Danach können Sie am Aufnahmetest für das Masterstudium teilnehmen. Wenn Sie dabei erfolgreich waren, können Sie zum Masterstudium zugelassen werden.
Schritt 4: Anmeldung für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)
Wird die Ergänzungsprüfung Deutsch in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben, melden Sie sich zuerst für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) an und zahlen Sie den Kursbeitrag.
Schritt 5: Zulassung zum außerordentlichen Studium
So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:
- Buchen Sie einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminbuchungstool.
Alle Informationen zur Terminbuchung
Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. - Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen. Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU machen. Nach Ihrem Online-Termin erhalten Sie ein E-Mail mit Ihrer Matrikelnummer und Informationen zu Ihrem weiteren Vorgehen.
Schritt 6: ÖH-Beitrag einzahlen und u:card bestellen
Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist. Sobald der vorgeschriebene Beitrag als "eingelangt" in u:space aufscheint, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen und validieren.
Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.
Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch abgelegt haben.
Wie geht es nach dem VWU weiter?
Legen Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU ab und kontaktieren Sie die Studienzulassung rechtzeitig (= spätestens bis 4. Juli 2025) über den Servicedesk. Geben Sie bekannt, dass Sie am Aufnahmetest teilnehmen möchten. Schicken Sie auch den Scan Ihres Zeugnisses der Ergänzungsprüfung mit.
Sie erhalten im Anschluss ein E-Mail mit weiteren Informationen zum Aufnahmeverfahren.