Zulassung mit Abschluss einer anderen Universität

Alle Informationen zum Aufnahme- und Zulassungsverfahren des Masterstudiums Psychologie für Personen

  • mit Abschluss einer anderen Universität und
  • mit Deutschkenntnissen geringer als Niveau C1 

Grundsätzlich muss zum Zeitpunkt der Antragstellung bereits ein abgeschlossenes Bachelor- oder Diplomstudium vorliegen. Wenn Sie kurz vor Abschluss Ihres Studiums stehen, wird Ihr Antrag je nach Studienfortschritt im Einzelfall geprüft. Diese Prüfung erfolgt über die eingereichten Notentranskripte.

Bilder von Universitätsgebäuden

Fotos © Peter Haas (CC-BY-SA 3.0), Machno (CC-BY-SA 4.0), Bwag (CC-BY-SA 4.0), Nxr-at (CC-BY-SA 4.0), Steindy (CC-BY-SA 4.0)

Achtung: Alle Informationen auf dieser Website gelten für das Studienjahr 2024/25. Details über das nächste Aufnahmeverfahren werden Jänner/Februar 2025 veröffentlicht.

 Fristen

  • Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25: 4. März bis 8. April 2024
  • Zulassungsfrist für das Wintersemester 2024/25: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Zulassungsfrist für das Sommersemester 2025: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. Oktober (Wintersemester), 1. März (Sommersemester)

Einteilung des Studienjahres

 Anmeldung Vorstudienlehrgang

Beachten Sie die Anmeldefristen des Vorstudienlehrganges der Wiener Universitäten (VWU). Für Ihre Zulassung an der Universität Wien müssen Sie während des Besuchs des VWU einige Dinge berücksichtigen.

 Erforderliche Dokumente

für die Registrierung in u:space

  • Ihr Reisepass oder Personalausweis (Vorder- und Rückseite!) als JPEG- oder PNG-Datei

für den Antrag auf Zulassung

  • Ihre Studienabschlussurkunde(n) und Notentranskripte/Diploma Supplement
    • mit den für das Ausstellungsland vorgeschriebenen Beglaubigungen 
    • mit einer gerichtlich beeidigten Übersetzung (wenn nicht auf Deutsch oder Englisch ausgestellt)
    • zusammengefasst zu einer PDF-Datei
  • Nachweis Ihrer Deutschkenntnisse auf Niveau A2 oder höher gesammelt als eine PDF-Datei

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Schritt 1: Vorbereiten der erforderlichen Dokumente

Bereiten Sie bereits vor Beginn der Antragsfrist alle erforderlichen Dokumente im jeweiligen Dateiformat vor. Scannen Sie die Dokumente. Erstellen Sie mithilfe eines Online-Tools Ihrer Wahl PDF-Dateien und fügen Sie mehrere Seiten eines Dokuments in einer PDF-Datei zusammen (z. B. Studienabschlussurkunde + Notentranskripte + Beglaubigung + Übersetzung etc.). Stellen Sie uns Ihre Dateien in einer gut lesbaren Qualität zur Verfügung.

Schritt 2: Antrag auf Zulassung in u:space

  1. Legen Sie innerhalb der Antragsfrist in u:space Ihren u:account an. Merken Sie sich die Zugangsdaten, Sie benötigen den u:account in Ihrem weiteren Studium.
  2. Loggen Sie sich in u:space ein, schließen Sie die Registrierung ab und wählen Sie das gewünschte Studium aus.
  3. Laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch.
  4. Überprüfen Sie die Richtigkeit Ihrer Daten (vor allem E-Mail-Adresse) in der Zusammenfassung und wählen Sie "Antrag stellen".

Sobald der Status Ihres Antrags unter in u:space > Zulassung beantragen > Meine Studienanträge "Antrag gestellt" ist, kann Ihr Antrag von der Studienzulassung bearbeitet werden.

Fehlende Dokumente verzögern die Bearbeitung des Antrags! Stellen Sie den Antrag erst, wenn Sie alle erforderlichen Dokumente hochgeladen haben.

Schritt 3: Auf den Zulassungsbescheid warten

Nachdem Sie den Antrag auf Zulassung gestellt haben, warten Sie auf Ihren Zulassungsbescheid. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch die Studienzulassung nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Aus organisatorischen Gründen können wir keine Auskunft über den Stand der Bearbeitung geben.

Sie erhalten Ihren Zulassungsbescheid per E-Mail an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse. Sie finden ihn auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente.

Die Zulassung kann

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen.
  • mit der Ergänzungsprüfung Deutsch im Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) und gegebenenfalls mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Masterstudium absolvieren müssen, erfolgen.
  • aufgrund fehlender Facheinschlägigkeit abgewiesen werden.

Da Sie in Ihrem Antrag keinen Nachweis der Deutschkenntnisse auf Niveau C1 hochgeladen haben, wird Ihnen die Ergänzungsprüfung Deutsch vorgeschrieben. Sie müssen die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU absolvieren, bevor Sie zum Masterstudium zugelassen werden können. 

Über etwaige Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Diese Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium Psychologie an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig. Diese Prüfungen können Sie erst absolvieren, nachdem Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU erfolgreich abgelegt haben und zum Masterstudium zugelassen wurden. 

Sie müssen zuerst die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU absolvieren. Danach können Sie am Aufnahmetest für das Masterstudium teilnehmen. Wenn Sie dabei erfolgreich waren, können Sie zum Masterstudium zugelassen werden.

Schritt 4: Anmelden für den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU)

Wenn die Ergänzungsprüfung Deutsch in Ihrem Zulassungsbescheid vorgeschrieben wird, müssen Sie sich zuerst für den Vorstudienlehrgang anmelden und den Kursbeitrag bezahlen. 

Schritt 5: Zulassung zum Studium

So schließen Sie das Zulassungsverfahren ab:

  1. Buchen Sie innerhalb der Zulassungsfrist einen Online-Erstzulassungstermin über unser Terminvereinbarungs-Tool.
    Alle Informationen zur Terminvereinbarung
    Da bei der Zulassung Ihre Identität überprüft werden muss, kann dieser Schritt nur von Ihnen selbst und nicht durch eine andere Person durchgeführt werden. Sie werden vorläufig zum außerordentlichen Studium zugelassen. Im außerordentlichen Studium (= Besuch des VWU) dürfen Sie noch nicht mit dem ordentlichen Studium beginnen, sondern nur die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU machen. 
  2. Zahlen Sie nach Ihrem Termin den ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald der vorgeschriebene Beitrag in u:space > Finanzielles > Studien-/ÖH-Beitrag eingelangt ist.

Die Zulassung zum ordentlichen Studium ist erst möglich, wenn Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch abgeschlossen haben und im Aufnahmeverfahren erfolgreich waren.

Schritt 6: Bestellen der u:card

Sobald der ÖH-Beitrag als "eingelangt" in u:space aufscheint, können Sie Ihren Studierendenausweis, die u:card, bestellen.

Weiters können Sie in u:space > Persönliches > Meine Dokumente Ihre Studienunterlagen (Studienblatt und Studienbestätigung) ausdrucken.

Wie geht es nach dem VWU weiter?

Legen Sie die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU ab und kontaktieren Sie die Studienzulassung rechtzeitig (= spätestens bis 5. Juli) über den Servicedesk. Geben Sie bekannt, dass Sie am Aufnahmetest teilnehmen möchten. Schicken Sie auch den Scan Ihres Zeugnisses der Ergänzungsprüfung mit. 

Sie erhalten im Anschluss ein E-Mail mit weiteren Informationen zum Aufnahmeverfahren.