Abschluss des Vorstudienlehrgangs und Wechsel in das ordentliche Masterstudium

Sie haben die Ergänzungsprüfung Deutsch mit dem vorgeschriebenen Sprachniveau bestanden? Der nächste Schritt ist der Wechsel in das ordentliche Studium.

Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren

Sie können zum ordentlichen Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren zugelassen werden, wenn Sie Folgendes erfüllen:

  • Sie haben einen Zulassungsbescheid für das gewünschte Studium und
  • Sie haben die Ergänzungsprüfung Deutsch im VWU bestanden.

Beide Punkte treffen auf Sie zu? Dann gehen Sie so vor:

  1. Informieren Sie sich über die nächsten Zulassungsfristen.
  2. Fassen Sie Ihr Ergänzungsprüfungszeugnis und Zulassungsbescheid des Studiums, für das Sie zugelassen werden möchten, zu einer PDF-Datei zusammen.
  3. Senden Sie die PDF-Datei mit dem Ergänzungsprüfungszeugnis und dem Zulassungsbescheid, innerhalb der Zulassungsfrist des Semesters in dem Sie zugelassen werden möchten, über den Servicedesk an die Studienzulassung. Wenn Sie mehrere Zulassungsbescheide haben, senden Sie bitte nur den Bescheid des Studiums zu dem Sie zugelassen werden möchten.

Wir überprüfen Ihre Angaben. Danach lassen wir Sie vorläufig zum ordentlichen Studium zu und informieren Sie per E-Mail über Ihre weiteren Schritte. Die Bearbeitung kann einige Tage dauern. 

 Zulassungsfrist

  • Sommersemester 2026: 7. Jänner bis 31. März 2026
  • Wintersemester 2026/27: 13. Juli bis 31. Oktober 2026
  • Sommersemester 2027: 11. Jänner bis 31. März 2027

Häufig gestellte Fragen (FAQ)

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  • Ich mache die Ergänzungsprüfung im VWU erst nach Semesterbeginn (1. März/1. Oktober), kann ich schon Lehrveranstaltungen des Studiums besuchen?

    Nein. Sie können sich erst für Lehrveranstaltungen anmelden, wenn Sie zum ordentlichen Studium zugelassen wurden. Wir empfehlen Ihnen daher, die Ergänzungsprüfung noch vor Semesterbeginn abzulegen.