Zulassung zum Magisterstudium Statistik mit Abschluss der Universität Wien

Alle Informationen über das Zulassungsverfahren für das Magisterstudium Statistik für Personen mit

  • abgeschlossenem Bachelor-/Diplomstudium
  • der Universität Wien

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen davon ab, ob das gewünschte Magisterstudium fachgleich (= konsekutiv, jedenfalls fachlich in Frage kommend) ist oder nicht.

Bild Hauptgebäude der Uni Wien

© Alex Schuppich

 Fachgleich oder nicht?

"Fachgleich" (= "konsekutiv" oder "jedenfalls fachlich in Frage kommend") bedeutet z. B. Bachelorabschluss Mathematik und Masterstudium Mathematik.

Ob ein Studium fachgleich ist oder weitere Voraussetzungen (z. B. qualitative Zulassungsbedingungen, Sprachkenntnisse) für die Zulassung zum Masterstudium erforderlich  sind, finden Sie im Curriculum des Masterstudiums bzw. im Master Access Guide.

 Hinweis zu jedenfalls fachlich in Frage kommenden Masterstudien

Für Absolvent*innen der Universität Wien die ein jedenfalls fachlich in Frage kommendes Masterstudium gemäß Curriculum studieren möchten, ist die Antrags- und Zulassungsfrist für das Wintersemester 2024/25 von 10. Juni bis 31. Oktober 2024. Die Antrags- und Zulassungsfrist für das Sommersemester 2025 ist von 11. November 2024 bis 31. März 2025.

Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich. 

 Fristen und Termine

Fristen EU/EWR

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Fristen Nicht-EU/EWR

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Ihre Schritte im Zulassungsverfahren

Fachgleiche Studien

  1. Voraussetzung für den Antrag ist, dass Ihr SSC den Bachelorabschluss eingetragen hat. Loggen Sie sich innerhalb der Antragsfrist in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".
  2. Folgen Sie den Anweisungen, die Sie per E-Mail erhalten.
  3. Zahlen Sie den Studien-/ÖH-Beitrag ein. Die Zulassung ist abgeschlossen, sobald dieser in u:space als "eingelangt am" gemeldet ist.

Besonderheit: Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich. 

Nicht-fachgleiche Studien

Schritt 1: Antrag auf Zulassung in u:space

Loggen Sie sich in u:space ein und wählen Sie unter Studium > Zulassung beantragen das gewünschte Studium aus. Dokumente, die bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Laden Sie etwaige laut Curriculum vorgeschriebene Nachweise als einzelne PDF-Dateien hoch (z. B. Nachweis der Englischkenntnisse). Danach klicken Sie auf "Antrag stellen".

Sobald in u:space unter "Meine Studienanträge" der Status Ihres Antrages "gestellt" ist, kann die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten.

Schritt 2: Auf den Zulassungsbescheid warten

Warten Sie auf den Zulassungsbescheid. Die Überprüfung Ihrer Dokumente durch verschiedene Stellen innerhalb der Universität nimmt mehrere Wochen in Anspruch. Sie erhalten den Zulassungsbescheid an die in u:space angegebene E-Mail-Adresse.

Schritt 3: Zulassung zum Studium

Die Zulassung kann entweder

  • ohne weitere Ergänzungsprüfungen erfolgen,
  • mit Ergänzungsprüfungen aus dem Bachelorstudium (max. 30 ECTS), die Sie bis spätestens Ende des zweiten Semesters im Magisterstudium absolvieren müssen, erfolgen oder
  • aufgrund von mangelnder Facheinschlägigkeit/qualitativer Zulassungsbedingungen abgewiesen werden.

Über etwaige Ergänzungsprüfungen werden Sie im Zulassungsbescheid informiert. Ergänzungsprüfungen dienen zum Ausgleich wesentlicher fachlicher Unterschiede und stammen aus dem dafür fachlich in Frage kommenden Bachelorstudium an der Universität Wien. Die Zulassung zu diesem Bachelorstudium für das Ablegen dieser Ergänzungsprüfungen ist nicht nötig.

Der Zulassungsbescheid ist gültig, solange es keine gesetzlichen oder zulassungsrelevanten curricularen Änderungen gibt. Sollten Sie im beantragten Semester nicht mit dem Studium beginnen können oder wollen, z. B. weil das Semester schon zu weit vorangeschritten ist, ist die Zulassung im Folgesemester (oder später) möglich. Wir empfehlen den Studienbeginn im Wintersemester. Der Erhalt des Zulassungsbescheides bedeutet nicht, dass Sie bereits zugelassen wurden, sondern dass eine Zulassung zum beantragten Studium möglich ist.

Um das Zulassungsverfahren abzuschließen, schreiben Sie innerhalb der Zulassungsfrist des beantragten oder eines der folgenden Semester über den Servicedesk eine Nachricht. Sie erhalten ein E-Mail mit weiteren Informationen.