Wechsel von Bachelor- und Diplomstudien
Sie möchten Ihr Bachelor-/Diplomstudium wechseln?
Ihre Schritte beim Studienwechsel hängen von zwei Punkten ab:
- Wird in Ihrem angestrebten Studium ein verpflichtendes Online-Self-Assessment (OSA) vorgeschrieben oder ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt?
- Stammen Ihr Reifezeugnis und Ihre Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land bzw. der Schweiz oder aus einem Nicht-EU/EWR-Land?
Anleitung zum Studienwechsel
Nutzen Sie die folgende Auswahl. Dort erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und das Zulassungsverfahren abschließen.
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Liste der Studien
In folgenden Bachelorstudien wird ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben:
- Astronomie
- Japanologie
- Orientalistik
- Philosophie
- Physik
- Sinologie
- Slawistik
- Theater-, Film- und Medienwissenschaft
- Vergleichende Literaturwissenschaft
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Liste der Studien
In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:
- Betriebswirtschaft
- Bildungswissenschaft
- Biologie
- Chemie
- English and American Studies
- Ernährungswissenschaften
- Informatik
- Internationale Betriebswirtschaft
- Internationale Rechtswissenschaften
- Koreanologie
- Kultur- und Sozialanthropologie
- Lehramt
- Pharmazie
- Politikwissenschaft
- Psychologie
- Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
- Rechtswissenschaften
- Soziologie
- Transkulturelle Kommunikation
- Volkswirtschaftslehre
- Wirtschaftsinformatik
- Sportwissenschaft (Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung)
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Liste der Studien
In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden weder ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben, noch Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:
- Afrikawissenschaften
- Ägyptologie
- Alte Geschichte und Altertumskunde
- Byzantinistik und Neogräzistik
- Deutsche Philologie
- Erdwissenschaften
- Europäische Ethnologie
- Evangelische Fachtheologie
- Geographie
- Geschichte
- Hungarologie und Fennistik
- Islamisch-Theologische Studien
- Judaistik
- Katholische Fachtheologie
- Klassische Archäologie
- Klassische Philologie
- Kunstgeschichte
- Mathematik
- Meteorologie und Klima
- Musikwissenschaft
- Religionspädagogik
- Romanistik
- Skandinavistik
- Sprachen und Kulturen Südasiens und Tibets
- Sprachwissenschaft
- Statistik und Data Analytics
- Urgeschichte und Historische Archäologie
Informationen zum Wechsel von Unterrichtsfächern im Lehramtsstudium und zum Wechsel der Anzahl der Sprachen bei Transkulturelle Kommunikation finden Sie unter "Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren".
Bachelorstudien mit verpflichtendem OSA
Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land
Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein.Kontrollieren Sie in Ihrem Prüfungspass in u:space, ob alle Leistungen in dem Studium, das Sie schließen möchten, eingetragen wurden. Schreiben Sie danach über den Servicedesk, um dieses Studium zu schließen. Die Studienzulassung führt den Studienwechsel durch, was nach einigen Tagen in u:space unter Studium > Studienübersicht ersichtlich ist. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Beachten Sie: Die Zulassung zum neuen Studium ist erst mit Semesterbeginn (1. Oktober/1. März) wirksam.
Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein.Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das neue Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
- Schreiben Sie uns unmittelbar nach Erhalt des Zulassungsbescheids über den Servicedesk. Nennen Sie uns das Studium, das Sie schließen möchten. Nach einigen Werktagen ist der Studienwechsel in u:space unter Studium > Studienübersicht ersichtlich. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Fristen EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
10. Juni bis 5. September 2024 - Zulassungsfrist:
11. Juli bis 31. Oktober 2024 - Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist:
11. November 2024 bis 5. Februar 2025 - Zulassungsfrist:
7. Jänner bis 31. März 2025 - Semesterbeginn: 1. März
Fristen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
10. Juni bis 31. Juli 2024 - Zulassungsfrist:
11. Juli bis 31. Oktober 2024 - Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist:
11. November 2024 bis 8. Jänner 2025 - Zulassungsfrist:
7. Jänner bis 31. März 2025 - Semesterbeginn: 1. März
Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren
Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land
Aufnahme-/Eignungsverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.
Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein, damit Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert sind.- Nehmen Sie am Aufnahme-/Eignungstest teil
- Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren möglich. Schreiben Sie nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Studienzulassung über den Servicedesk und nennen Sie das Studium, das Sie schließen möchten. Nach einigen Werktagen ist der Studienwechsel in u:space unter Studium > Studienübersicht ersichtlich. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal pro Jahr statt. Daher kann die Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft auch zum Sommersemester beantragt werden. Bitte beachten Sie die Antrags- und Zulassungsfristen.
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:
- 4. März bis 5. Juni 2024
Wintersemester 2024/25:
- Zulassungsfrist: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Aufnahme-/Eignungsverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.
Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein, damit Sie fürdas Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert sind und die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten kann.Nehmen Sie am Aufnahme-/Eignungstest teil.
Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen und im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich waren, können Sie zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
- Schreiben Sie uns nach Erhalt des Test-Ergebnisses und des Zulassungsbescheids über den Servicedesk. Nennen Sie uns das Studium, das Sie schließen möchten. Die Studienzulassung führt den Studienwechsel durch, was nach einigen Werktagen in u:space unter Studium > Studienübersicht ersichtlich. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal pro Jahr statt. Daher kann die Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft auch zum Sommersemester beantragt werden. Bitte beachten Sie die Antrags- und Zulassungsfristen.
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:
- 4. März bis 5. Juni 2024
Wintersemester 2024/25:
- Zulassungsfrist: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
- Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
- Semesterbeginn: 1. März
Sonderfälle beim Wechsel von Bachelorstudien
Lehramtsstudien: Wechsel eines Unterrichtsfachs
Ein derartiger Wechsel ist über u:space nicht möglich. Schreiben Sie (unabhängig vom Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses) innerhalb der Antragsfrist über den Servicedesk und nennen Sie das Unterrichtsfach, das Sie schließen wollen und jenes, auf das Sie wechseln möchten. Die Studienzulassung führt den Wechsel innerhalb der Zulassungsfrist durch, was nach einigen Tagen in u:space unter "Studium > Studienübersicht" ersichtlich ist. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Beachten Sie: Die Zulassung zum Lehramtsstudium mit dem neuen Unterrichtsfach ist erst mit Semesterbeginn (1. Oktober/1. März) wirksam.
Wechsel auf das Unterrichtsfach Bewegung und Sport
Um auf Unterrichtsfach Bewegung und Sport zu wechseln, müssen Sie sich über u:space für das Bachelorstudium Sportwissenschaft innerhalb der Antragsfrist registrieren und die 50 Euro Kostenbeitrag für die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung zahlen. Die Registrierung für Bewegung und Sport in u:space ist aus technischen Gründen nicht möglich.
Waren Sie bei der Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung erfolgreich, schreiben Sie uns (unabhängig vom Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses) über den Servicedesk welches Unterrichtsfach Sie schließen wollen und dass Sie auf Bewegung und Sport wechseln möchten. Die Studienzulassung führt den Wechsel durch, was nach einigen Tagen in u:space unter dem Punkt "Studium > Studienübersicht" ersichtlich ist. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Transkulturelle Kommunikation: Wechsel der Anzahl der Arbeitssprachen
Im Bachelorstudium Transkulturelle Kommunikation ist es einmalig möglich, die Anzahl der Arbeitssprachen zu wechseln. D.h. Sie können einmal vom Studium mit zwei Arbeitssprachen (A, Bx) und Erweiterungscurricula zu jenem mit drei Arbeitssprachen (A, Bx und By) oder umgekehrt wechseln.
Schreiben Sie uns (unabhängig vom Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses) innerhalb der Zulassungsfrist über den Servicedesk und geben Sie dabei bekannt, wie viele und welche Arbeitssprachen (A, Bx und gegebenenfalls By) Sie wählen. Die Studienzulassung führt den Wechsel durch, was nach einigen Tagen in u:space unter dem Punkt "Studium > Studienübersicht" ersichtlich ist. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Beachten Sie: Die Zulassung zum Studium mit der neuen Sprachkombination ist erst mit Semesterbeginn (1. Oktober/1. März) wirksam.
Weitere Bachelor-/Diplomstudien
Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden.
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein.
Kontrollieren Sie in Ihrem Prüfungspass in u:space, ob alle Leistungen in dem Studium, das Sie schließen möchten, eingetragen wurden. Schreiben Sie danach über den Servicedesk, um dieses Studium zu schließen. Die Studienzulassung führt den Studienwechsel durch, was nach einigen Tagen in u:space unter Studium > Studienübersicht ersichtlich ist. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail. Beachten Sie: Die Zulassung zum neuen Studium ist erst mit Semesterbeginn (1. Oktober/1. März) wirksam.
Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land
Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden.
Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein, damit die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten kann.
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das neue Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
- Schreiben Sie uns nach Erhalt des Zulassungsbescheids über den Servicedesk und nennen Sie das Studium, das Sie schließen möchten. Nach einigen Werktagen ist der Studienwechsel in u:space unter Studium > Studienübersicht ersichtlich. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.
Fristen EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
10. Juni bis 5. September 2024 - Zulassungsfrist:
11. Juli bis 31. Oktober 2024 - Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist:
11. November 2024 bis 5. Februar 2025 - Zulassungsfrist:
7. Jänner bis 31. März 2025 - Semesterbeginn: 1. März
Fristen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.
Wintersemester 2024/25:
- Antragsfrist:
10. Juni bis 31. Juli 2024 - Zulassungsfrist:
11. Juli bis 31. Oktober 2024 - Semesterbeginn: 1. Oktober
Sommersemester 2025:
- Antragsfrist:
11. November 2024 bis 8. Jänner 2025 - Zulassungsfrist:
7. Jänner bis 31. März 2025 - Semesterbeginn: 1. März
FAQ
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Mein Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land, ich habe aber eine Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit. Wie kann ich das Studium wechseln?
Stellen Sie den Antrag innerhalb der Frist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige. Folgen Sie den Anweisungen für den Studienwechsel mit Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes. Der Studienwechsel kann auf diesem Weg früher und schneller erledigt werden – und Sie starten stressfreier in Ihr neues Studium.
Sie gehören nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung an? Dann können Sie den Antrag auch innerhalb der Frist für EU/EWR-Staatsangehörige stellen. Laden Sie den Nachweis hoch. Der Studienwechsel dauert allerdings länger, da Ihr Antrag überprüft wird und Sie auf den Zulassungsbescheid warten müssen. Mit diesem bekommen Sie auch die Infos, wie Sie den Studienwechsel abschließen.