Wechsel von Masterstudien

Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der Abschluss eines fachgleichen oder fachähnlichen Bachelor- oder Diplomstudiums erforderlich. Mithilfe des Master Access Guide erfahren Sie, mit welchem Studienabschluss die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudium möglich ist.

Masterstudien mit Aufnahmeverfahren

Aufnahmeverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt und sind für zwei Semester gültig.

  1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Beachten Sie gegebenenfalls die erforderlichen zusätzlichen Nachweise. Diese finden Sie im Curriculum Ihres Studiums. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist der Status Ihres Antrags in u:space "Antrag gestellt".
  2. Durchlaufen Sie das Aufnahmeverfahren für das gewünschte Studium. Die Studienzulassung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens per E-Mail.

 Fristen

Antragsfrist für das Studienjahr 2023/24:

  • 1. März bis 17. April 2023

Sommersemester 2024:

  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:

  • 4. März bis 8. April 2024

Wintersemester 2024/25:

  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren

  1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Beachten Sie gegebenenfalls die erforderlichen zusätzlichen Nachweise. Diese finden Sie im Curriculum Ihres Studiums. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist der Status Ihres Antrags in u:space "Antrag gestellt".
  2. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das neue Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.

Die Studienzulassung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens per E-Mail.

 Fristen EU/EWR

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 5. Februar 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Fristen Nicht-EU/EWR

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.

Sommersemester 2024:

  • Antragsfrist: 15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
  • Zulassungsfrist: 8. Jänner bis 31. März 2024
  • Semesterbeginn: 1. März

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist: 10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist: 11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Hinweis für Absolvent*innen der Universität Wien

Für Absolvent*innen der Universität Wien die ein jedenfalls fachlich in Frage kommendes Masterstudium gemäß Curriculum studieren möchten, ist die Antrags- und Zulassungsfrist für das Wintersemester 2024/25 von 10. Juni bis 31. Oktober 2024. Die Antrags- und Zulassungsfrist für das Sommersemester 2025 ist von 11. November 2024 bis 31. März 2025.

Die tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien ist für Absolvent*innen eines Bachelorstudiums der Universität Wien ganzjährig möglich.