Wechsel von Masterstudien
Für die Zulassung zu einem Masterstudium ist der Abschluss eines fachgleichen oder fachähnlichen Bachelor- oder Diplomstudiums erforderlich. Mithilfe des Master Access Guide erfahren Sie, mit welchem Studienabschluss die Zulassung zu einem bestimmten Masterstudium möglich ist.
Masterstudien mit Aufnahmeverfahren
Aufnahmeverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt und sind für zwei Semester gültig.
- Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Beachten Sie gegebenenfalls die erforderlichen zusätzlichen Nachweise. Diese finden Sie im Curriculum Ihres Studiums. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist der Status Ihres Antrags in u:space "Antrag gestellt".
- Durchlaufen Sie das Aufnahmeverfahren für das gewünschte Studium. Die Studienzulassung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens per E-Mail.
Fristen
Antragsfrist für das Studienjahr 2022/23:
- 1. März bis 2. Mai 2022
Zulassungsfristen für das Studienjahr 2022/23:
- Wintersemester 2022/23: 11. Juli bis 31. Oktober 2022
- Sommersemester 2023: 9. Jänner bis 31. März 2023
Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren
- Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, auf das Sie wechseln möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Beachten Sie gegebenenfalls die erforderlichen zusätzlichen Nachweise. Diese finden Sie im Curriculum Ihres Studiums. Sobald Sie Ihren Antrag gestellt haben, ist der Status Ihres Antrags in u:space "Antrag gestellt".
- Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das neue Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
Die Studienzulassung informiert Sie über den weiteren Verlauf des Verfahrens per E-Mail.
Fristen EU/EWR
Folgende Fristen gelten für Personen mit Bachelor-/Diplomabschluss der Universität Wien, Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land oder der Schweiz oder Gleichstellung aufgrund der Personengruppenverordnung.
Wintersemester 2022/23:
- Antrags- und Zulassungsfrist:
11. Juli bis 31. Oktober 2022
Sommersemester 2023:
- Antrags- und Zulassungsfrist:
9. Jänner bis 31. März 2023
Fristen Nicht-EU/EWR
Folgende Fristen gelten für Personen mit Staatsangehörigkeit aus einem Nicht-EU/EWR-Land.
Wintersemester 2022/23:
- Antragsfrist: 11. Juli bis 5. September 2022
- Zulassungsfrist: 11. Juli bis 31. Oktober 2022
Sommersemester 2023:
- Antragsfrist: 9. Jänner bis 5. Februar 2023
- Zulassungsfrist: 9. Jänner bis 31. März 2023