Zusätzliches Bachelor-/Diplomstudium

Sie möchten ein zusätzliches Bachelor-/Diplomstudium aufnehmen?  

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von zwei Punkten ab: 

  1. Wird in Ihrem angestrebten Studium ein verpflichtendes Online-Self-Assessment (OSA) vorgeschrieben oder ein Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt?
  2. Stammen Ihr Reifezeugnis und Ihre Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land bzw. der Schweiz oder aus einem Nicht-EU/EWR-Land?

Anleitung zur Zulassung zu zusätzlichen Studien

Nutzen Sie die folgende Auswahl. Dort erhalten Sie eine Anleitung, wie Sie den Antrag auf Zulassung zum Studium stellen und das Zulassungsverfahren abschließen.

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  • Liste der Studien

    In folgenden Bachelorstudien wird ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben:

    • Astronomie
    • Japanologie
    • Orientalistik
    • Philosophie
    • Physik
    • Sinologie
    • Slawistik
    • Theater-, Film- und Medienwissenschaft
    • Vergleichende Literaturwissenschaft

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  • Liste der Studien

    In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:

    • Betriebswirtschaft
    • Bildungswissenschaft
    • Biologie
    • Chemie
    • English and American Studies
    • Ernährungswissenschaften
    • Informatik
    • Internationale Betriebswirtschaft
    • Internationale Rechtswissenschaften
    • Koreanologie
    • Kultur- und Sozialanthropologie
    • Lehramt
    • Pharmazie 
    • Politikwissenschaft
    • Psychologie 
    • Publizistik- und Kommunikationswissenschaft
    • Rechtswissenschaften
    • Soziologie 
    • Transkulturelle Kommunikation
    • Volkswirtschaftslehre
    • Wirtschaftsinformatik
    • Sportwissenschaft (Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung)

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  • Liste der Studien

    In folgenden Bachelor-/Diplomstudien werden weder ein verpflichtendes OSA vorgeschrieben, noch Aufnahme-/Eignungsverfahren durchgeführt:

    • Afrikawissenschaften
    • Ägyptologie
    • Alte Geschichte und Altertumskunde
    • Byzantinistik und Neogräzistik
    • Deutsche Philologie
    • Erdwissenschaften
    • Europäische Ethnologie
    • Evangelische Fachtheologie
    • Geographie
    • Geschichte
    • Hungarologie und Fennistik
    • Islamisch-Theologische Studien
    • Judaistik
    • Katholische Fachtheologie
    • Klassische Archäologie
    • Klassische Philologie
    • Kunstgeschichte
    • Mathematik
    • Meteorologie
    • Musikwissenschaft
    • Religionspädagogik
    • Romanistik
    • Skandinavistik
    • Sprachen und Kulturen Südasiens und Tibets
    • Sprachwissenschaft
    • Statistik
    • Urgeschichte und Historische Archäologie

Bachelorstudien mit verpflichtendem Online-Self-Assessment (OSA)

Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land

  1. Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
  2. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
    Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein.
  3. Das zusätzliche Studium wird ab Beginn der Zulassungsfrist innerhalb von fünf Werktagen automatisch zugelassen. Überprüfen Sie die Zulassung in u:space unter Studium > Studienübersicht. Ist die Zulassung innerhalb dieses Zeitraums nicht automatisch erfolgt, wenden Sie sich über den Servicedesk an die Studienzulassung.

Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land

  1. Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.
  2. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
    Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein.
  3. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das neue Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
  4. Die Zulassung erfolgt nicht automatisch. Schreiben Sie uns nach Erhalt des Zulassungsbescheids über den Servicedesk und nennen Sie das Studium, für das Sie zugelassen werden möchten. Nach einigen Werktagen scheint das zusätzliche Studium in u:space unter Studium > Studienübersicht auf. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

 Fristen EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist:
    10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist:
    11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist:
    11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist:
    7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Fristen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist:
    10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist:
    11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist:
    11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist:
    7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

Bachelor-/Diplomstudien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren

Reifezeugnis aus einem EU/EWR-Land

Aufnahme-/Eignungsverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.

  1. Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.

  2. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
    Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein, damit Sie für das Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert sind.

  3. Nehmen Sie am Aufnahme-/Eignungstest teil.
  4. Die Zulassung zum Studium ist nur nach erfolgreicher Teilnahme am Aufnahme-/Eignungsverfahren möglich.
    Schreiben Sie nach Bekanntgabe der Ergebnisse der Studienzulassung über den Servicedesk und nennen Sie das Studium, für das Sie zugelassen werden möchten. Nach einigen Werktagen scheint das zusätzliche Studium in u:space unter Studium > Studienübersicht auf. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal pro Jahr statt. Daher kann die Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft auch zum Sommersemester beantragt werden. Bitte beachten Sie die Antrags- und Zulassungsfristen.

 Fristen

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:

  • 4. März bis 5. Juni 2024

Wintersemester 2024/25:

  • Zulassungsfrist: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land

Aufnahme-/Eignungsverfahren finden einmal pro Studienjahr (vor dem Wintersemester) statt. Während die Aufnahmeverfahren nur für das darauffolgende Winter- und Sommersemester gelten, ist das Eignungsverfahren unbegrenzt gültig.

  1. Führen Sie das Online-Self-Assessment (OSA) für das gewünschte Studium durch. Danach erhalten Sie den OSA-Code, den Sie im weiteren Verfahren benötigen.

  2. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden. Geben Sie den OSA-Code ein.
    Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein, damit Sie fürdas Aufnahme-/Eignungsverfahren registriert sind und die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten kann.

  3. Nehmen Sie am Aufnahme-/Eignungstest teil.

  4. Wenn Sie alle Voraussetzungen für die Zulassung zu einem Studium erfüllen und im Aufnahme-/Eignungsverfahren erfolgreich waren, können Sie zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.

  5. Schreiben Sie uns nach Erhalt des Test-Ergebnisses und des Zulassungsbescheids über den Servicedesk. Nennen Sie uns das Studium, für das Sie zugelassen werden möchten. Nach einigen Werktagen scheint das zusätzliche Studium in u:space unter Studium > Studienübersicht auf. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

Die Zulassungsprüfung zum Nachweis der sportlichen Eignung findet zweimal pro Jahr statt. Daher kann die Zulassung zum Bachelorstudium Sportwissenschaft auch zum Sommersemester beantragt werden. Bitte beachten Sie die Antrags- und Zulassungsfristen.

 Fristen

Antragsfrist für das Studienjahr 2024/25:

  • 4. März bis 5. Juni 2024

Wintersemester 2024/25:

  • Zulassungsfrist: ab Bekanntgabe der Ergebnisse bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Zulassungsfrist: 7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahres

Weitere Bachelor-/Diplomstudien

Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit aus einem EU/EWR-Land

  1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter "Studium > Zulassung beantragen" aus und laden die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden.
    Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein.
  2. Das zusätzliche Studium wird ab Beginn der Zulassungsfrist innerhalb von fünf Werktagen automatisch zugelassen. Überprüfen Sie die Zulassung in u:space unter Studium > Studienübersicht. Ist die Zulassung innerhalb dieses Zeitraums nicht erfolgt, wenden Sie sich über den Servicedesk an die Studienzulassung.

Reifezeugnis aus einem Nicht-EU/EWR-Land

  1. Stellen Sie innerhalb der Antragsfrist den Antrag auf Zulassung zu dem Studium, das Sie zusätzlich studieren möchten. Wählen Sie dieses in u:space unter Studium > Zulassung beantragen aus und laden Sie die erforderlichen Dokumente hoch. Dokumente, die in der Vergangenheit bereits von der Studienzulassung bestätigt wurden (Status: "bestätigt"), müssen nicht erneut hochgeladen werden.
    Beachten Sie den Statuswert Ihres Antrags in u:space unter "Meine Studienanträge". Dieser muss "Antrag gestellt" sein, damit die Studienzulassung Ihren Antrag bearbeiten kann.
  2. Wenn Sie alle Voraussetzungen erfüllen, können Sie für das zusätzliche Studium zugelassen werden. Sie erhalten den Zulassungsbescheid nach einer Bearbeitungszeit von einigen Wochen per E-Mail an Ihre u:account-E-Mail-Adresse (webmail.univie.ac.at). Sie können den Zulassungsbescheid auch in u:space unter Persönliches > Meine Dokumente herunterladen.
  3. Die Zulassung erfolgt nicht automatisch. Schreiben Sie uns nach Erhalt des Zulassungsbescheids über den Servicedesk und nennen Sie das Studium, für das Sie zugelassen werden möchten. Nach einigen Werktagen scheint das zusätzliche Studium in u:space unter Studium > Studienübersicht auf. Sie erhalten eine Bestätigung per E-Mail.

 Fristen EU/EWR/CH-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist:
    10. Juni bis 5. September 2024
  • Zulassungsfrist:
    11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist:
    11. November 2024 bis 5. Februar 2025
  • Zulassungsfrist:
    7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 Fristen Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit

Folgende Fristen gelten für Personen mit Staats­angehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands.

Wintersemester 2024/25:

  • Antragsfrist:
    10. Juni bis 31. Juli 2024
  • Zulassungsfrist:
    11. Juli bis 31. Oktober 2024
  • Semesterbeginn: 1. Oktober

Sommersemester 2025:

  • Antragsfrist:
    11. November 2024 bis 8. Jänner 2025
  • Zulassungsfrist:
    7. Jänner bis 31. März 2025
  • Semesterbeginn: 1. März

Einteilung des Studienjahrs

 FAQ

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  • Mein Reifezeugnis stammt aus einem EU/EWR-Land, ich habe aber eine Nicht-EU/EWR-Staatsangehörigkeit. Wie kann ich ein zusätzliches Studium dazu nehmen?

    Stellen Sie den Antrag innerhalb der Frist für Nicht-EU/EWR-Staatsangehörige. Folgen Sie den Anweisungen für ein zusätzliches Studium mit Reifezeugnis und Staatsangehörigkeit eines EU/EWR-Landes. Die Zulassung zum zusätzlichen Studium kann auf diesem Weg früher und schneller erledigt werden – und Sie starten stressfreier in Ihr neues Studium.

    Sie gehören nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung an? Dann können Sie den Antrag auch innerhalb der Frist für EU/EWR-Staatsangehörige stellen. Laden Sie den Nachweis hoch. Die Zulassung zum zusätzlichen Studium dauert allerdings länger, da Ihr Antrag überprüft wird und Sie auf den Zulassungsbescheid warten müssen. Mit diesem bekommen Sie auch die Infos, wie Sie die Zulassung zum zusätzlichen Studium abschließen.