Antrags- und Zulassungsfristen
Auf dieser Seite finden Sie einen Überblick über die Antrags- und Zulassungsfristen für Bachelor-/Diplom- und Masterstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren an der Universität Wien.
- Innerhalb der Antragsfrist (= allgemeine Zulassungsfrist) müssen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium stellen.
- Innerhalb der Zulassungsfrist (= Frist zur Meldung der Fortsetzung des Studiums) können Sie das Zulassungsverfahren abschließen.
Das Wintersemester beginnt immer am 1. Oktober, das Sommersemester am 1. März.
Einteilung des Studienjahres
Bitte beachten Sie:
- Für Studien mit Aufnahme-/Eignungsverfahren ist die Antragstellung nur einmal pro Studienjahr möglich!
- Für außerordentlichen Studien gelten eigene Fristen.
- Wenn Sie den Vorstudienlehrgang der Wiener Universitäten (VWU) besuchen möchten, müssen Sie die Anmeldefristen des VWU beachten.
Antragsfrist
Ihr erster Schritt vor Studienbeginn ist es, die Zulassung zum Studium zu beantragen. Innerhalb der Antragsfrist können Sie einen Antrag auf Erstzulassung, Studienwechsel, Zulassung zu einem zusätzlichen Studium und Wiederaufnahme stellen.
Die Antragsfrist hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit und dem gewählten Studium ab. Sie sind unsicher, welche Frist für Sie gilt? Wählen Sie unter "Zulassung" das gewünschte Studium. In der Schritt-für-Schritt-Anleitung des Zulassungsverfahrens finden Sie alle Infos zur Antragstellung.
Unser Tipp: Stellen Sie Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium gleich zu Beginn der Antragsfrist! So können Sie nach Beginn der Zulassungsfrist rasch das Zulassungsverfahren abschließen und entspannter mit dem Studium starten.
Bachelor-/Diplomstudien
EU/EWR, Schweiz, PersGV
Fristen für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung (PersGV)
- Wintersemester 2023/24:
15. Juni bis 5. September 2023 - Sommersemester 2024:
15. November 2023 bis 5. Februar 2024
Drittstaatsangehörige
Fristen für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands, egal wo das Reifezeugnis ausgestellt wurde.
- Wintersemester 2023/24:
15. Juni bis 31. Juli 2023 - Sommersemester 2024:
15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
Antragsfristen für...
Masterstudien
EU/EWR, Schweiz, PersGV
Fristen für EU/EWR/CH-Staatsangehörige und Personengruppen gemäß Personengruppenverordnung (PersGV)
- Wintersemester 2023/24:
15. Juni bis 5. September 2023 - Sommersemester 2024:
15. November 2023 bis 5. Februar 2024
Drittstaatsangehörige
Fristen für Personen mit Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Lands, egal wo das Studium abgeschlossen wurde.
- Wintersemester 2023/24:
15. Juni bis 31. Juli 2023 - Sommersemester 2024:
15. November 2023 bis 2. Jänner 2024
Studien mit Aufnahmeverfahren
Infos zu den Antragsfristen für Masterstudien mit Aufnahmeverfahren finden Sie auf der Detailseite des jeweiligen Studiums.
Wählen Sie das gewünschte Studium aus dem Drop-down-Menü unter Zulassung > Masterstudien aus.
Sonderfall: Tagesaktuelle Zulassung zu fachgleichen Masterstudien
Wenn Sie Ihr Bachelorstudium an der Universität Wien abgeschlossen haben, können Sie auch außerhalb der Antrags- und Zulassungsfrist tagesaktuell zu einem fachgleichen Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren zugelassen werden.
Zulassungsfrist für Bachelor-/Diplom- und Masterstudien
Ihr zweiter Schritt vor Studienbeginn ist der Abschluss des Zulassungsverfahrens innerhalb der Zulassungsfrist. Bei einer Erstzulassung an der Universität Wien buchen Sie bitte einen Online-Erstzulassungstermin.
Die Zulassung ist nur möglich, wenn Sie innerhalb der Antragsfrist das gewünschte Studium beantragt haben und alle Zulassungsvoraussetzungen erfüllen.
Unser Tipp: Schließen Sie das Zulassungsverfahren so früh wie möglich ab. Sie können sich nur für Lehrveranstaltungen und Prüfungen anmelden, wenn Sie bereits zum gewünschten Studium zugelassen wurden.
- Wintersemester 2023/24:
10. Juli bis 31. Oktober 2023
Semesterbeginn: 1. Oktober - Sommersemester 2024:
8. Jänner bis 31. März 2024
Semesterbeginn: 1. März