Letzte Chance für Ihren Antrag auf Zulassung!

17.07.2023

Die Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren für Drittstaatsangehörige endet am 31. Juli!

Ihre Staatsangehörigkeit ist aus einem Nicht-EU/EWR-Land und Sie möchten im Wintersemester Ihr Studium an der Universität Wien beginnen, wechseln oder wiederaufnehmen? Stellen Sie noch heute Ihren Antrag auf Zulassung zum Studium in u:space!

Die Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren hängt von Ihrer Staatsangehörigkeit ab. Für Drittstaatsangehörige endet sie am 31. Juli. Sie gehören nachweislich einer Personengruppe gemäß Personengruppenverordnung an? Dann können Sie bis zum Ende der Antragsfrist für EU/EWR-Staatsangehörige den Antrag auf Zulassung stellen.

Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von folgenden Faktoren ab:

  • der Art des Studiums (Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium)
  • dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses (bei Bachelor-/Diplomstudien) bzw. wo Sie Ihr Vorstudium abgeschlossen haben (bei Masterstudien)
  • Ihrer Staatsangehörigkeit

Wählen Sie Ihr Wunschstudium unter "Zulassung" aus. Dort finden Sie alles, was Sie die für die Zulassung zu diesem Studium wissen müssen. Lesen Sie Ihre Schritte im Zulassungsverfahren genau durch und bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vor. So sind Sie optimal auf Ihren Studienbeginn an der Universität Wien vorbereitet.