Masterstudien: Ende der Antrags- und Zulassungsfrist

15.03.2023

Stellen Sie bis spätestens 31. März Ihren Antrag auf Zulassung zum Masterstudium ohne Aufnahmeverfahren!

Am 31. März 2023 endet die Antrags- und Zulassungsfrist für Masterstudien ohne Aufnahmeverfahren für das Sommersemester 23.

Das bedeutet:

  • Absolvent*innen eines Bachelor-/Diplomstudiums der Universität Wien,
  • Staatsangehörige eines EU/EWR-Landes oder der Schweiz sowie
  • Studieninteressierte, die der Personengruppenverordnung angehören

können noch bis 31. März  den Antrag auf Zulassung zum Masterstudium stellen bzw. das Zulassungsverfahren abschließen. Bitte beachten Sie, dass die Bearbeitung Ihres Antrags mehrere Wochen in Anspruch nehmen kann. Wird der Antrag auf Zulassung knapp vor dem 31. März gestellt, kann es daher sein, dass die Zulassung im Sommersemester 2023 nicht möglich ist.

Studieninteressierte aus Nicht-EU/EWR-Ländern können das Zulassungsverfahren ebenfalls bis 31. März abschließen, wenn sie einen Zulassungsbescheid ohne vorgeschriebener Ergänzungsprüfung Deutsch erhalten haben.

Nicht vergessen: Die Zahlungsfrist für den Studien-/ÖH-Beitrag endet ebenfalls am 31. März!

 

Weiterführende Informationen: