Wichtige Info für Studieninteressierte aus Drittstaaten

18.06.2024

Die Antragsfrist für Studien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren hat begonnen!

Sie haben die Staatsangehörigkeit eines Nicht-EU/EWR-Landes? Dann können Sie von 10. Juni bis 31. Juli einen Antrag auf Zulassung zu Bachelor-, Diplom- und Masterstudien ohne Aufnahme-/Eignungsverfahren stellen. 

Beantragen Sie die Zulassung so früh wie möglich! Das gilt auch, wenn Sie Ihr Studium wiederaufnehmen oder wechseln möchten. Ihre Schritte im Zulassungsverfahren hängen von folgenden Faktoren ab: 

  • der Art des Studiums (Bachelor-/Diplom- oder Masterstudium)
  • dem Ausstellungsland Ihres Reifezeugnisses (bei Bachelor-/Diplomstudien) bzw. wo Sie Ihr Vorstudium abgeschlossen haben (bei Masterstudien)
  • Ihrer Staatsangehörigkeit 

Wählen Sie Ihr Wunschstudium unter "Zulassung" aus. Dort finden Sie alles, was Sie für die Zulassung zu diesem Studium wissen müssen. Lesen Sie Ihre Schritte im Zulassungsverfahren genau durch und bereiten Sie alle erforderlichen Dokumente rechtzeitig vor. So sind Sie optimal auf Ihren Studienbeginn an der Universität Wien vorbereitet.