Zulassung zum Masterstudium Banking and Finance

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Banking and Finance

Qualitative Zulassungsbedingungen

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1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

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  • Betriebswirtschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Informatik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Internationale Betriebswirtschaft (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Mathematik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Statistik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Volkswirtschaftslehre (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Wirtschaftsinformatik (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.

     

    • Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.

    • Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
  • Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

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  • Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

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  • Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

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  • Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.