Zulassung zum Masterstudium Banking and Finance
Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.
Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.
Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.
Qualitative Zulassungsbedingungen
Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.
Vorstudien für das Masterstudium Banking and Finance
Qualitative Zulassungsbedingungen
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Qualitative Zulassungsbedingungen
Zulassungswerber*innen haben als qualitative Zulassungsbedingungen jedenfalls folgende Kenntnisse nachzuweisen:
- Wirtschaftswissenschaftliche und methodische Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS, davon mindestens 8 ECTS aus Mathematik und/oder Statistik.
- GMAT oder GRE
Erreichen einer Punktzahl von mindestens 44 der "Quantitative Section" des Graduate Management Admission Tests (GMAT) oder (alternativ) von mindestens 154 im Bereich "Quantitative Reasoning" des Graduate Record Examination (GRE) General Tests innerhalb der letzten zwei Jahre. - Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2
Mit der Absolvierung der beiden Erweiterungscurricula "EC Grundlagen der Volkswirtschaftslehre" und
"EC Quantitative Grundlagen der Volkswirtschaftslehre" gelten die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse jedenfalls als erfüllt.
1. Studienabschlüsse an der Universität Wien
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Betriebswirtschaft (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Informatik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Internationale Betriebswirtschaft (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Mathematik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Statistik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Volkswirtschaftslehre (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Wirtschaftsinformatik (Bachelor)
Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
- Die Erbringung des Nachweises des GMAT oder GRE und der Englischkenntnisse auf dem Niveau von B2 ist jedoch erforderlich.
- Studien mit "Zulassung ohne Ergänzungsprüfungen" erfüllen die qualitativen Zulassungsbedingungen hinsichtlich der wirtschaftswissenschaftlichen und methodischen Vorkenntnisse im Ausmaß von 30 ECTS bereits.
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Andere Studienabschlüsse an der Universität Wien (Bachelor) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen
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Studienabschluss von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz
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Studienabschluss aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.
4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern
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Studienabschluss aus Nicht-EU/EWR-Ländern in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Wird im Einzelfall geprüft.