Zulassung zum Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften

Qualitative Zulassungsbedingungen

/

  • Qualitative Zulassungsbedingungen

    Als qualitative Zulassungsbedingungen müssen folgendene Kenntnisse vor der Zulassung zum Studium nachgewiesen werden:

    • Österreichisches Bürgerliches Recht einschließlich dem Internationalen Privatrecht und dem Unternehmensrecht im Umfang von 35 ECTS
    • Österreichisches Öffentliches Recht im Umfang von 30 ECTS
    • Österreichisches Strafrecht im Umfang von 15 ECTS
    • Kenntnisse in internationalrechtlichen Fächern, insbesondere Europarecht und Völkerrecht im Umfang von 40 ECTS
    • Kenntnis der Unterrichtssprachen des Studiums: Deutschkenntnisse auf Niveau C1 und Englischkenntnisse auf Niveau B2

     

    Mit dem Abschluss von Bachelor- und Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften wird – neben der fachlichen Vertiefung in Inhalte mit grenzüberschreitender Relevanz – eine Berufsvorbildung für alle klassischen Rechtsberufe in Österreich erlangt.

    Die gesetzlichen Voraussetzungen für diesen Berufszugang sehen ein bestimmtes Ausmaß an Studienleistungen in verschiedenen Gebieten des geltenden österreichischen Rechts vor. Deshalb ist es notwendig, dass Personen, die erst im Masterstudiengang in das Studium „Internationale Rechtswissenschaften“ einsteigen, die bereits im Bachelorstudiengang vermittelten Inhalte des geltenden österreichischen Rechts im Rahmen der Zulassung als erbracht nachweisen.

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

/

  • Internationale Rechtswissenschaften (Bachelor)

    Zulassung ohne Ergänzungprüfungen.

  • Rechtswissenschaften (Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungprüfungen.

  • Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse (Bachelor oder Diplom)

    Keine Zulassung möglich.

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

/

  • Rechtswissenschaften (Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Zulassung ohne Ergänzungprüfungen.

  • Universität Innsbruck: Integriertes Diplomstudium Rechtswissenschaften (Italienisches Recht) (Diplom)

    Keine Zulassung möglich.

  • Anderslautende rechtswissenschaftliche Studien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse

    Keine Zulassung möglich.

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

/

  • Rechtswissenschaftliche Studien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse (Bachelor oder Diplom)

    Keine Zulassung möglich.

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

/

  • Rechtswissenschaftliche Studien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen

    Wird im Einzelfall geprüft.

  • Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse (Bachelor oder Diplom)

    Keine Zulassung möglich.