Zulassung zum Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften

Voraussetzung für die Zulassung zum Masterstudium ist der Abschluss eines fachlich in Frage kommenden Bachelor- oder Diplomstudiums. Hier finden Sie die Information, welche Voraussetzungen Sie für die Zulassung erfüllen müssen. Ob Ihr Vorstudium fachlich in Frage kommend ist, wird im Einzelfall geprüft.

Unser Tipp: Informieren Sie sich schon frühzeitig über die Zulassungsvoraussetzungen Ihres gewünschten Masterstudiums. Dadurch haben Sie die Möglichkeit, die Voraussetzungen für die Zulassung schon während des Bachelorstudiums, zum Beispiel durch Absolvieren von Erweiterungscurricula (EC), zu erfüllen.

Wenn Ihr Studium nicht als Beispiel angeführt ist, wird individuell geprüft, ob eine Zulassung zum Masterstudium möglich ist.

Qualitative Zulassungsbedingungen

Bitte beachten Sie besonders die Hinweise zu den qualitativen Zulassungsbedingungen weiter unten auf dieser Seite.


Vorstudien für das Masterstudium Internationale Rechtswissenschaften

Qualitative Zulassungsbedingungen

/

Qualitative Zulassungsbedingungen

1. Studienabschlüsse an der Universität Wien

/

Internationale Rechtswissenschaften (Bachelor)
Rechtswissenschaften (Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse (Bachelor oder Diplom)

2. Studienabschlüsse von anderen österreichischen Universitäten und Hochschulen

/

Rechtswissenschaften (Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Universität Innsbruck: Integriertes Diplomstudium Rechtswissenschaften (Italienisches Recht) (Diplom)
Anderslautende rechtswissenschaftliche Studien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse

3. Studienabschlüsse aus EU/EWR-Ländern und der Schweiz

/

Rechtswissenschaftliche Studien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse (Bachelor oder Diplom)

4. Studienabschlüsse aus Nicht-EU/EWR-Ländern

/

Rechtswissenschaftliche Studien (Bachelor oder Diplom) in Verbindung mit der Absolvierung der Qualitativen Zulassungsbedingungen
Nicht-rechtswissenschaftliche Abschlüsse (Bachelor oder Diplom)